22.4061 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Aktuell haben Personenzüge von Deutschland über Basel in rund 60 Prozent der Fälle Verspätung. Gleichzeit fällt fast jeder 5. internationale Güterzug von SBB Cargo aus. Die Lage sei dramatisch. Auf dieser Nord-Süd-Achse ist offenbar der alltägliche Betrieb von Störungen und schlechter Bauplanung geprägt. Für die Versorgungssicherheit bedeutet diese angespannte Lage nichts Gutes. Für die Region Basel ist dies ein unhaltbarer Zustand. Unter anderem aus diesen Gründen musste bereits mehrfach eine Unterschreitung der Pflichtlager für Mineralöl beschlossen werden. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie sieht der Notfallplan für die nächsten Jahre aus, falls die Rheintal-Strecke wie 2017 über mehrere Wochen ungeplant oder teilweise in den nächsten Jahren sogar geplant gesperrt sein sollte? Wie sieht der Plan aus, wenn zur gleichen Zeit andere Wege, wie der Rhein infolge Trockenheit als Verbindung ausfällt? Gibt es aus Sicht des Bundesrates weitere risikobehaftete Zulieferarten und -routen für wichtige Güter wie Energieträger in die Schweiz?
2. Wie sieht der Plan aus, falls zur gleichen Zeit bei anderen Energieträgern, beispielsweise Gas der Import ausfällt oder gestört ist? Wie wirken sich die ausweitenden Öl- und Gasembargos auf diese Situation aus? Was bedeutet es, wenn sich die geopolitischen und weltwirtschaftlichen Spannungen weiter verschärfen?
3. Was bedeutet das zusammenfassend für die bundesrätliche Notfallstrategie im Bereich der Stromversorgung, wo ebenfalls auf diese Energieträger gesetzt wird und Unmengen Energieträger notwendig sind?
4. Welche vertraglichen Verpflichtungen hat Deutschland gegenüber der Schweiz, was den Zustand, die Verfügbarkeit und der Ausbau der Rheintalstrecke, sowie alternativer Routen anbelangt?
5. Was unternimmt der Bund, damit in Berlin die Ausbau- und Ausweichvorhaben, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz zentral sind, mehr Priorität erhalten?
6. Was bedeuten die aktuellen und zunehmenden Ausfälle und Störungen finanziell für SBB Cargo, die SBB und den Bund?
7. Sollten in Anbetracht dessen nicht die Pflichtlagerbestände erhöht und eigene Gasreserven aufgebaut werden?
8. Wie funktioniert die bundesinterne Zusammenarbeit und die Lagebeurteilung hierbei zwischen BWL, BAV, NDB, BFE, EDA und weiteren Stellen? Gibt es ein gemeinsames Lagebild, gemeinsame Antizipation und integrale Risikobeurteilung?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Für den Fall einer Störung der Rheintalbahn stehen mit den Ausweichrouten Ludwigshafen-Wörth-Lauterbourg-Strasbourg-Basel, Stuttgart-Singen-Schaffhausen und via München bzw. Ulm nach St. Margrethen mehrere Ausweichstrecken zur Verfügung, die allerdings eine eingeschränkte Kapazität haben. Als Folge des mehrwöchigen Unterbruchs der Rheintalstrecke bei Rastatt 2017 haben alle Beteiligten Prozesse und Umleitungsrouten in einem "Handbuch" definiert, welches die Anrainerstaaten des Güterverkehrskorridors Rhein-Alpen mit einer Ministererklärung 2018 unterstützt haben. Die geplante mehrwöchige Sperrung bei Rastatt im August 2024 wird langfristig vorbereitet. Der Abstimmungsprozess dient als Modell für zukünftige Sperrungen auf der Achse Belgien-Frankreich/Deutschland-Schweiz. Für die von der Rheinschifffahrt transportierten Güter (vor allem Energieträger, Steine, Erden, Baustoffe und Agrarprodukte) stehen mit der linksrheinischen Zulaufstrecke und den weiteren Ausweichstrecken Ersatzkapazitäten in beschränktem Umfang zur Verfügung.
Wenn zeitgleich der Rhein wegen Niedrigwasser nur eingeschränkt befahrbar sein sollte, kann dies bei wichtigen Gütern wie beispielsweise flüssige Treib- und Brennstoffe, Getreide, Futtermittel oder Dünger zu Nachschubproblemen führen. Die Schweiz verfügt für diese Produkte über Pflichtlagervorräte im Umfang von 3 bis 4 1/2 Monaten, um den Markt im Falle von Unterbrechungen versorgen zu können.
2. Die Vorsorgemassnahmen für alle Energieträger folgen dem Grundsatz, dass in erster Linie eine Mangellage für den entsprechenden Energieträger vermieden werden soll. Für Gas hat der Bundesrat zur Absicherung der Winterversorgung 2022/2023 verschiedene Vorsorgemassnahmen getroffen: Er hat die Gasbranche im Mai 2022 verpflichtet, Speicherkapazitäten im Rahmen von 15 Prozent des Jahresverbrauchs in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen im Rahmen von 20 Prozent des Winterverbrauchs zu kaufen. Dies ist inzwischen gemäss dem Verband der Schweizerischen Gaswirtschaft (VSG) umgesetzt. Der Bundesrat hat den VSG zudem beauftragt, ein Konzept für ein Monitoring aufzubauen und eine Kriseninterventions-Organisation für den Gassektor aufzubauen.
Für Gas wurden die Lieferungen aus Russland nach Europa in den letzten Monaten immer weiter eingeschränkt. Alternative Lieferungen und Minderverbrauch ermöglichte es, die Speicher über das von der EU im Juni 2022 herausgegebene Ziel von 80 Prozent Speicherfüllung zu füllen. Die Speicher in der EU sind im Oktober 2022 zu knapp 90 Prozent gefüllt. Nichtsdestotrotz sind Einsparungen beim Gaskonsum diesen Winter angezeigt.
Die von der EU geplanten Embargos gegen verschifftes russisches Rohöl (ab 5. Dezember 2022) und Ölprodukte (ab 5. Februar 2023) werden sich kaum auf die Versorgungslage der Schweiz auswirken, da alternative Versorgungsmöglichkeiten bestehen.
3. Im Winter 2022/2023 wird - falls nötig - ein mit Erdgas oder Heizöl betriebenes Reservekraftwerk zur Sicherstellung der Stromversorgung in Betrieb genommen. Zusätzlich wird abgeklärt, inwieweit Notstromgruppen zur Sicherstellung der Stromversorgung genutzt werden können. Beides wird zu einer starken Mehrnachfrage nach Heizöl und nach Dieselöl führen. Hinzu kommt eine weitere Zusatznachfrage nach Heizöl von normalerweise mit Erdgas betriebenen Zweistoffanlagen, wenn diese freiwillig oder verordnet auf Heizöl umstellen.
Versorgungsengpässe aufgrund von Spitzennachfrage oder Importausfällen könnten durch die Freigabe von Mineralöl- sowie Gasersatz-Pflichtlager kompensiert werden.
Mengenmässig ist dank diversifizierten Importwegen sowie Pflichtlagern die Versorgung mit Mineralölprodukten im kommenden Winterhalbjahr gesichert. Allerdings könnte es insbesondere bei der Auslieferung von Heizöl aufgrund begrenzter Transportkapazitäten und starker Nachfrage zeitweise zu Engpässen kommen. Die Branche ist daran, die Logistik zu optimieren.
4. Die Verfügbarkeit und der Ausbau der Rheintalstrecke sowie alternativer Routen sind in der Absichtserklärung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Zulaufstrecken zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (2019) sowie in der neuen Vereinbarung zwischen dem UVEK und dem deutschen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) über die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (2021) verankert. In der Absichtserklärung von 2019 haben die Schweiz und Deutschland die Umsetzung spezifischer Massnahmen definiert, welche die Kapazität der Rheintalbahn zusätzlich erhöhen.
5. Der Bund bringt die Anliegen der Schweiz einerseits im NEAT-Lenkungsausschuss Schweiz-Deutschland ein. Dort informiert Deutschland auch über den Stand der Umsetzung der Massnahmen aus der Absichtserklärung aus dem Jahr 2019. Auch in anderen bilateralen Gesprächen zwischen der Schweiz und Deutschland, beispielsweise auf Ministerebene zwischen UVEK und BMDV, wird die Wichtigkeit dieser Ausbauten regelmässig betont. Andererseits ist die Schweiz in den Korridorgremien des Rhein-Alpen-Korridors vertreten und engagiert sich dort auf internationaler Ebene für einen effizienten und resilienten Schienengüterverkehrskorridor.
6. Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen stellen Verspätungen und Zugsausfälle eine grosse finanzielle Belastung dar. So hat SBB Cargo International im ersten Halbjahr 2022 ein Defizit ausgewiesen, das weitgehend auf die ungenügende Pünktlichkeit zurückzuführen sei.
7. Heute werden im Bereich der Mineralöle Benzin, Dieselöl, Heizöl und Flugpetrol an Pflichtlager gehalten. Erdgas untersteht grundsätzlich ebenfalls der Lagerpflicht. Aus geologischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen verfügt die Schweiz jedoch über keine eigenen Gasspeicher. Stattdessen wird ersatzweise Heizöl extra leicht für die Verwendung in Zweistoffanlagen, die sowohl mit Erdgas als auch mit Heizöl betrieben werden können, an Pflichtlager gehalten.
Was die Versorgung mit Erdgas anbelangt, wird die Frage der Versorgungssicherheit in diesem Bereich in Anbetracht der aktuellen geopolitischen Lage grundlegend überdacht.
8. Der Bundesrat hat am 30. September 2022 einen Krisenstab genehmigt, die zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz bei Gas oder Strom zu einer Mangellage kommen. Dieser würde die aktuelle Krisenorganisation erweitern. Es wurde zudem ein Single Point of Contact (SPOC) als Kontaktstelle für die Kantone und die von den Massnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren eingerichtet. Im Krisenstab sind alle Departemente sowie Vertreter von Kantonen und der Wirtschaft eingebunden.
Antwort des Bundesrates.