22.4100 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf meine Interpellation 20.4470 hob der Bundesrat hervor: "Mit der Eingrenzung und Evaluation der biodiversitätsschädigenden Subventionen wurde Ende 2020 begonnen. Geprüft werden auch die Subventionen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Das SECO beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten"
In seiner im Juni 2022 erschienenen Vorstudie zu biodiversitätsschädigenden Subventionen schreibt der Bundesrat, dass er bei Darlehen im Rahmen der NRP deren Auswirkungen auf den Flächenverbrauch, die Versiegelung der Böden und die Zersiedelung prüfen wird; er werde auch die Optimierung der verwaltungsinternen Abläufe prüfen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie beabsichtigt der Bundesrat diese Auswirkungen zu evaluieren?
2. Ist ein Moratorium für die Unterstützung potenziell schädlicher Infrastrukturen vorgesehen, bis die Prüfung der Auswirkungen der Finanzhilfen abgeschlossen ist und die technischen Grundlagen für eine "ökologische Infrastruktur" zur Verfügung stehen?
3. In der Vorstudie wird der Multiplikatoreffekt der Finanzhilfen des Bundes erwähnt, da diese durch kantonale Mittel und die Mittel der Projektträger ergänzt werden. Werden bei der Analyse die Auswirkungen all dieser Mittel oder nur der Finanzhilfen des Bundes berücksichtigt?
4. Die Vorstudie spricht von einer möglichen Prozessoptimierung für Verbesserungen: Was bedeutet das konkret?
5. Laut der Vorstudie kann NRP Synergien stärken: Biodiversität und Landschaft als Beitrag zur Standortattraktivität. Was bedeutet das konkret?
6. Wie trägt die derzeit laufende Neuausrichtung der NRP dazu bei, dass die Beiträge weniger negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben? Anders ausgedrückt: Wie wird der Auftrag, die negativen Auswirkungen von NRP-Beiträgen zu minimieren, bei der Neuausrichtung der NRP berücksichtigt?
7. Wie wird die Neuausrichtung der NRP mit einer möglichen neuen Strategie Strukturverbesserungen koordiniert? Gibt es ein nationales Konzept, das für die NRP und für Strukturverbesserungen aufzeigt, welche Förderschwerpunkte in welchen Regionen gesetzt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit der Vertiefung des Instruments der Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) hat der Bundesrat das WBF (SECO) beauftragt. Dieses führt die Untersuchung in Zusammenarbeit mit dem UVEK (BAFU, ARE) sowie den betroffenen und interessierten Kreisen, insbesondere den Kantonen, durch. Inhaltlich legt es einen Fokus auf die Infrastrukturinvestitionen im Tourismus.
Bei diesen Arbeiten stützt sich das SECO insbesondere auch auf verschiedene bereits vorhandene Evaluationen und Studien. Falls dort Lücken in Bezug auf die Biodiversität bestehen, wird geprüft, ob und wie diese geschlossen werden können. Bei der Suche nach möglichen Verbesserungen gilt es auch, von positiven Beispielen zu lernen. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung fliessen in die Umsetzung der NRP ein, beispielswiese in eine Weiterentwicklung des Konzepts zur nachhaltigen Entwicklung in der NRP.
2. Ein Moratorium ist nicht vorgesehen und nicht nötig. Alle von der NRP mitfinanzierten Projekte unterstehen ausnahmslos und vollumfänglich sämtlichen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Prozessen und Bewilligungsverfahren, namentlich in den Bereichen Umwelt, Raumordnung und Biodiversität (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt). Dabei stehen alle damit verbundenen Mitwirkungs- und Einsprachemöglichkeiten zur Verfügung und werden oft auch genutzt. Projekte können nur dann realisiert werden, wenn diese hohen Anforderungen erfüllt sind.
3. Die Analyse in Phase 2 des Projektes bezieht sich auf Infrastrukturprojekte, die von der NRP mittels Darlehen unterstützt werden. Dabei wird die Gesamtsumme der Projekte berücksichtigt. Eine Unterscheidung zwischen Bundes-, Kantons- resp. Drittmitteln wird nicht gemacht.
4. Die Untersuchung von Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe und Verfahren ist Gegenstand der Phase 2 der Analyse, welche voraussichtlich bis Ende 2023 vorliegen wird.
5. Damit sind Projekte gemeint, mit denen Landschaft und/oder Biodiversität zum Beispiel für den Tourismus in Wert gesetzt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Region ihre Landschaft als touristischen Mehrwert vermarkten kann. Die NRP kann solche Projekte unterstützen, wenn sie einen Beitrag an die regionalwirtschaftliche Entwicklung leisten.
6. Die Finanzierung von regionalwirtschaftlich relevanten Infrastrukturen bleibt ein wichtiges Element der NRP. Dabei wird die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Prozessen und Bewilligungsverfahren, namentlich in den Bereichen Umwelt, Raumordnung und Biodiversität, sichergestellt. Das Nachhaltigkeitskonzept der NRP gibt den für die Umsetzung der NRP zuständigen kantonalen Stellen ab 2024 ein Instrument, um den Akteuren in den Regionen die nötigen Handlungskompetenzen dafür zu vermitteln, die Chancen der Inwertsetzung von Biodiversität und Landschaft zu erkennen und diese auch zu nutzen.
7. Die Weiterentwicklung der NRP im Hinblick auf die Mehrjahresperiode 2024-2031 ist weitgehend abgeschlossen und wird dem Parlament in der Frühlingssession 2023 vorgelegt. Eine direkte Koordination mit einer allfälligen neuen Strategie zur Strukturverbesserung ist entsprechend nicht vorgesehen. Hingegen sind SECO und BLW in ständigem Austausch und bearbeiten laufend Schnittstellen. Das SECO verfolgt die Arbeiten im Hinblick auf eine neue Strategie, um Synergien zu erkennen und sowohl politische als auch räumliche Kohärenz sicherzustellen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die Umsetzung der NRP in erster Linie in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone liegt. Auch die Strukturverbesserungsmassnahmen sind eine Verbundaufgabe Bund-Kantone gemäss Nationalem Finanzausgleich (NFA).
Antwort des Bundesrates.