22.4109 · Postulat · 2022-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Zur Sicherung der bäuerlichen Wertschöpfung ersuche ich den Bundesrat zu prüfen und zu berichten, mit welchen Mitteln und Massnahmen die Werbung und das Marketing mit Billigfleischaktionen als Frequenzbringer eingeschränkt werden können. Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, die Detailhandelsunternehmen für eine freiwillige Selbstverpflichtung zu gewinnen, analog zur "Swiss Pledge"-Selbstverpflichtung der Lebensmittel-, Getränke- und Gastronomieunternehmen für ein verantwortungsvolles an Kinder gerichtetes Werbeverhalten.
Begründung
Sonderangebote und Aktionen des Detailhandels bei Fleisch und Fleischwaren können sinnvoll sein, etwa um Überbestände abzubauen und so Food-Waste zu vermeiden. Aber die aggressive Vermarktung und Bewerbung solcher Aktionen dienen oft einzig als Frequenzbringer, um die Konsumentinnen und Konsumenten in die Geschäfte zu locken und zu weiterem Konsum zu animieren. Dabei stammt das unter Wert verkaufte Fleisch häufig aus ausländischer Produktion, die nicht den Standards der Schweizer Landwirtschaft, etwa im Bereich des Tierwohls oder der Ökologie entspricht. Solche Werbe- und Vermarktungsstrategien mit Billigfleisch setzen die Fleischpreise unter Druck und untergraben so die Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz. Sie behindern insbesondere auch jene Betriebe, die sich für eine besonders vorbildliche Produktionsweise einsetzen (Labelfleisch).
Um die bäuerliche Wertschöpfung zu sichern, sollen Werbe- und Marketingstrategien mit Billigfleisch eingeschränkt werden. Die Schweiz kennt schon bei verschiedenen Produkten und Produktkategorien Werbeverbote oder Werbeeinschränkungen. Im Bereich der Ernährung ist insbesondere die "Swiss Pledge"-Selbstverpflichtung der Lebensmittel-, Getränke- und Gastronomieunternehmen für ein verantwortungsvolles an Kinder gerichtetes Werbeverhalten zu erwähnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie im Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 vom 22. Juni 2022 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik dargelegt, erachtet es der Bundesrat als notwendig, das Ernährungssystem umfassend zu transformieren. Unter anderem soll ein nachhaltiger und gesunder Konsum gefördert werden, indem die Markttransparenz und die Kostenwahrheit verbessert werden. Der Bundesrat hat mögliche Massnahmen dafür skizziert.
Um die agrarpolitischen Instrumente zu vereinfachen, soll dabei verstärkt auf die Selbstverantwortung der Branchen gesetzt werden. In diesem Sinne begrüsst es der Bundesrat, wenn Branchenakteure entlang der gesamten Lebensmittelkette selbstverantwortlich nachhaltigere und wertschöpfungsorientiertere Lösungen suchen und umsetzen.
Wie bereits in der Antwort auf die Frage Munz (21.7644) festgehalten, besteht (mit Ausnahme von Art. 14 und 18 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014 (LMG, SR 817.0), sowie von Art. 42b des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 (AlkG, SR 680) und der Artikel Art. 18-22 des Tabakproduktegesetzes vom 1. Oktober 2021 (TabPG, BBl 2021 2327, noch nicht in Kraft)) keine Rechtsgrundlage für die Einführung möglicher Beschränkungen von Werbemassnahmen des Detailhandels. Entsprechend sind die angesprochenen Massnahmen und die Preisgestaltung grundsätzlich Sache der Privatwirtschaft.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.