22.411 · Parlamentarische Initiative · 2022-03-15
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 81a Abs. 2: Die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise für den öffentlichen Verkehr stellen einen starken Anreiz dar. Unentgeltliche Leistungen sind möglich.
Begründung
In den letzten Jahren haben verschiedene Kantons- und Gemeindebehörden widersprüchliche Entscheide bezüglich der Möglichkeit gefällt, auf Gemeinde- oder Kantonsebene die Gratisbenützung des lokalen öffentlichen Verkehrs einzuführen. Artikel 81a Absatz 2 der Bundesverfassung schreibt vor: "Die Kosten des öffentlichen Verkehrs werden zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise gedeckt."
Dies hat den Genfer Staatsrat im Mai 2006 nicht daran gehindert, den Entscheid zu fällen, dass eine entsprechende kantonale Initiative mit dem übergeordneten Recht vereinbar sei. (Am 24. Februar 2008 wurde sie in einer Volksabstimmung abgelehnt.) Letztes Jahr ist die Regierung des Kantons Waadt bei der Vorprüfung einer ähnlichen Initiative zum selben Schluss gekommen. Die Freiburger Regierung hingegen hat kürzlich anders entschieden, wie auch die Parlamente der beiden Gemeinden Zürich und Bern.
Mittlerweile ist der Klimanotstand auf globaler Ebene zu einer absoluten Priorität geworden, wie der letzte Bericht der Arbeitsgruppe II des IPCC vom 27. Februar 2022 zeigt. Er bestätigt die pessimistischsten Prognosen zur Klimaerwärmung, sagt dramatische Konsequenzen innerhalb kurzer Zeit voraus und ruft die Staaten dazu auf, umgehend und tatkräftig zu handeln.
Da Personenwagen in der Schweiz drei Viertel aller vom Verkehr verursachten Treibhausgase ausstossen, braucht es eine starke Massnahme, damit es zu einer Verkehrsverlagerung auf die öffentlichen Verkehrsmittel kommt. Daher wurden nach der Genfer Initiative vom Jahr 2008 in den Kantonen Bern, Zürich, Freiburg und Waadt auf Gemeinde- und Kantonsebene eine Reihe von Initiativen für kostenfreie öffentliche Verkehrsmittel lanciert und eingereicht.
Die Entscheide der Parlamente und Regierungen der Gemeinden und Kantone über die Vereinbarkeit dieser Initiativen mit dem übergeordneten Recht sind in dieser Frage selbstverständlich nicht endgültig. Letztlich wird der Entscheid des Bundesgerichts in dieser Sache massgebend sein.
Es ist jedoch schockierend, dass die Stimmberechtigten der Gemeinden und Kantone durch das Risiko, dass Initiativen für ungültig erklärt werden, davon abgebracht werden, mit gutem Beispiel voranzugehen und aus unbestreitbaren ökologischen und gesellschaftlichen Gründen in ihrem Kanton oder in ihrer Gemeinde die Einführung von kostenfreien öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuschlagen.