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22.4110 · Interpellation · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Zahlen des aktuellen Forschungsberichts "Entwicklung von Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich 1999-2021" (Denis Ribeaud & Michelle Loher, Jacobs Center Uni. Zürich, 2022) sind erschreckend: Sämtliche verfügbaren Opferindikatoren weisen auf ein bisher in diesem Umfang nie beobachtetes Niveau sexueller Gewalt hin. Gegenüber 2014 hat der Anteil der von sexueller Gewalt Betroffenen im Dunkelfeld um rund 150 Prozent (!) zugenommen. Jede sechste (!) Jugendliche war bereits mindestens einmal von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung betroffen. Die sexualisierte Gewalt nimmt dabei in allen Kontexten und Formen zu: die sexuelle Belästigung und Bedrängung an der Schule, im öffentlichen Raum, im Internet, und sogar in Paarbeziehungen. Weibliche und LGBTQI+ Jugendliche sind besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen.

Die Zahlen dieser Studie bilden die Situation im Kanton Zürich ab Zahlen aus anderen Kantonen wären wünschenswert. Bemerkenswert ist, dass sich die Zunahme im Dunkelfeld abbildet und nicht im Hellfeld (Kriminalstatistik). Es zeigt sich eine sehr tiefe Anzeigerate, die weiter sinkt. Der Bund engagierte sich mit dem Programm "Jugend und Gewalt 2011-2015" erfolgreich im Bereich Jugendgewalt. Im Rahmen dieses Programms wurden viele wichtige Grundlagen und Informationen für die Präventionsarbeit erstellt. Die sexualisierte Gewalt stand dabei aber nicht im Fokus.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hat der Bundesrat diese Zahlen bereits zur Kenntnis genommen und Schlüsse daraus gezogen?

2. Sind dem Bundesrat noch weitere aktuelle Zahlen aus anderen Kantonen bekannt?

3. Wie steht der Bundesrat zur Erstellung einer neuen nationalen Dunkelfeldstudie zur sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen, da die Kriminalstatistik die tatsächlichen Entwicklungen nicht abzubilden vermag?

4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden sollten?

5. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es an der Zeit ist, ein zweites nationales Programm gegen Jugendgewalt zu starten, mit dem Hauptfokus auf die sexualisierte Gewalt?

6. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Bundesrat zur dringend nötigen Eindämmung der sexualisierten Gewalt unter Jugendlichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat sich mit einem finanziellen Beitrag an der Datenerhebung der Zürcher Jugendbefragung beteiligt. Der Bundesrat hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen, weitere aktuelle Dunkelfelderhebungen aus anderen Kantonen sind ihm nicht bekannt.

3./4./5. Der Schutz von Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist nicht nur aufgrund der Hinweise zu steigenden Opferzahlen, sondern insbesondere auch angesichts der schwerwiegenden Langzeitfolgen für die Betroffenen sehr wichtig.

Die Einführung einer regelmässigen nationalen Erhebung zur Dunkelziffer im Bereich der Jugendkriminalität wäre sehr aufwändig und kostenintensiv. Der Bundesrat erachtet es als zielführender und effizienter, diese Mittel in Präventionsmassnahmen zu investieren. Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35) verabschiedet, welcher sich unter anderem auf den Schwerpunkt der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Mit dem Aktionsplan wurden verschiedene Massnahmen zum Schutz von Gewaltopfern festgelegt, die bis 2026 umgesetzt werden, wie bspw. die Durchführung einer Informationskampagne gegen sexualisierte Gewalt sowie einer Nationalen Konferenz zum Thema. Die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen werden dabei angemessen berücksichtigt werden. Mit der Nationalen Plattform Jugend und Medien informiert das BSV zudem Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen unter anderem über Risiken der sexualisierten Gewalt via digitale Medien, um sie zu sensibilisieren und zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor entsprechenden Gefahren besser zu schützen (https://www.jugendundmedien.ch > Rubrik "Sexualität und Pornografie").

Grundsätzlich liegt jedoch die Gewaltprävention in der Verantwortung der Kantone, Städte und Gemeinden. Mit dem befristeten nationalen Programm Jugend und Gewalt (2011-2015) hatte der Bund einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Jugendgewalt geleistet. Mit der Förderung des schweizweiten Austausches zu guter Praxis, mit Pilotprojekten und der Evaluation bestehender Massnahmen konnten wichtige Fortschritte erzielt werden. Angesichts der bestehenden Kompetenzordnung ist es nun Aufgabe der Kantone, Städte und Gemeinden, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und entsprechende Massnahmen an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat lehnt es daher ab, ein zweites nationales Programm gegen Jugendgewalt zu starten.

6. Aus Sicht des Bundesrates sind für die Eindämmung sexualisierter Gewalt zwischen Jugendlichen auch Präventionsmassnahmen, die direkt bei Kindern und Jugendlichen ansetzen, sehr wichtig. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR 311.039.7) unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann bspw. das nationale Projekt "Sortir Ensemble et Se Respecter / Herzsprung - Freundschaft, Liebe und Sexualität ohne Gewalt" sowie weitere Präventionsprojekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Das BSV richtet über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (SR 446.1) Finanzhilfen aus an das Projekt "Ja, nein, vielleicht" des National Coalition Building Institute Schweiz, welches sich mit Zustimmung und stereotypen Geschlechterrollen befasst und das Ziel hat, präventiv gegen sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen vorzugehen.

Antwort des Bundesrates.