22.4136 · Interpellation · 2022-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Pflegeinitiative befindet sich in der Umsetzung - die Etappe 1 mit der Ausbildungsoffensive hat die erste Hürde im Ständerat genommen. Die Etappe 2 befindet sich noch in der Grundlagenphase. Die Pflegeinitiative ändert die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht. Die Kantone können also bereits jetzt handeln, ohne auf den Bund zu warten (vgl. dazu auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.3488 "Sofortmassnahmen für den Personalerhalt in der Pflege sind dringend").
Die Personalsituation in der Pflege ist prekär und verschärft sich zunehmend. Meldungen über geschlossene Abteilungen in Spitälern, leere Betten in Pflegeheimen oder Spitex-Organisationen, die ihre Leistungen reduzieren mussten, häufen sich. Der Grund sind nicht etwa fehlende Patienten, sondern fehlendes Pflegepersonal. Die hohe Zahl ausgeschriebener Stellen in der Pflege nimmt weiter zu, die Fluktuation und teure, kurzfristige Anstellungen nehmen zu.
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Für zielgerichtetes Handeln sind aber aktuelle und belastbare Daten, v.a. auch für die Kantone nötig. Es sind dies einige wenige Kerndaten nach Branchen (Spital, Alters- und Pflegeheim, Spitex, etc.), Berufsgruppen der Pflege (getrennt nach Ausbildungsstufen und Spezialisierungen - insbesondere Anästhesie- Notfall und Intensivpflege) und nach Kanton. Diese Daten müssen unabhängig von den noch länger dauernden Arbeiten der Etappe 2 der Umsetzung der Pflegeinitiative relativ dringlich vorliegen. Soweit die Daten nicht vorliegen, sind sie zeitgerecht zu erheben. In Branchen mit sehr vielen Leistungserbringern kann auch eine repräsentative Stichprobe genügen. Die Umfrage ist durch den Bund zu koordinieren und die Kantone resp. die Verbände der Leistungserbringer sind einzubeziehen.
Fragen an den Bundesrat
1. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Daten gemäss Ziffer 3 bis 10 wesentlich für die Verhinderung eines Pflegenotstandes sind?
2. Wenn der Bundesrat über Teile der Daten nicht verfügt: Wie gedenkt er, diese Daten zu erheben?
3. Wie hoch schätzen die Betriebe (aggregiert nach Versorgungsbereichen) den aktuellen und künftigen Personalmangel im Pflegebereich?
4. Wie hoch ist der Personalmangel im Pflegebereich in den Betrieben aktuell (z.B. offene Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Vergleich mit der Gesamtheit der Stellen im Betrieb an einem Stichtag)?
5. Wie haben sich die Absenzen des Personals (Krankheit und Unfall) entwickelt?
6. Wie hoch ist der Anteil von temporärem Personal (in VZÄ)?
7. Wie hat sich die Fluktuation resp. Berufsverweildauer in den letzten Jahren in den Betrieben entwickelt?
8. Wie gross ist der Anteil von Personal mit ausländischem Diplom (absolut und in VZÄ)?
9. Wie gut können die Betriebe den Leistungsauftrag umsetzen? Wurden Leistungen/Betten/Abteilungen reduziert?
10. Reicht die Finanzierung der Pflegeleistungen aus, damit die Betriebe gute Arbeitsbedingungen anbieten können oder besteht ein Handlungsbedarf in diesem Bereich?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass es zuverlässige Daten braucht, um einen möglichen Mangel an Pflegepersonal zu beurteilen. In einem sehr bewegten Umfeld (offene Stellen, Personalmangel, Berufsverweildauer) müssen Veränderungen oder Trends rasch erkannt werden. Derzeit prüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 117b "Pflege" unter anderem die Voraussetzungen für ein Monitoring Pflege, das die Situation des Pflegepersonals abbildet und systematisch und objektiv vergleichbare Daten erhebt. Um eine solche Planungsgrundlage zu erarbeiten, hat das BAG namentlich die Mitglieder der Plattform Gesundheitspersonal, die Bildungsinstitutionen im Pflegebereich und das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) einbezogen. Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik wird 2023 endgültig darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang ein Monitoring Pflege durchgeführt werden soll.
3./4. Dem Bundesrat sind nur aggregierte Angaben zu den offenen Stellen im Bereich Pflege bekannt: Laut den aktuellsten Angaben des Jobradars - der vierteljährlich die ausgeschriebenen Stellenangebote untersucht - sind zurzeit (Oktober 2022) mehr als 14 500 Stellen im Bereich Pflege vakant, davon 7 317 Stellen für diplomierte Pflegefachpersonen. Weiter prognostiziert das Obsan für den Zeitraum 2019-2029 eine Zunahme des Personalbedarfs von 14 Prozent im Spitalbereich, 26 Prozent in den Alters- und Pflegeheimen und 19 Prozent bei der Spitex (Obsan-Bericht 03/2021). Dies aufgrund des erwarteten Bevölkerungswachstums und der demografischen Veränderungen (steigende Anzahl älterer Menschen). Zählt man die Pensionierungen und die Berufsaustritte dazu, fehlen gemäss Obsan bis 2029 rund 43 400 diplomierte Pflegefachpersonen der Tertiärstufe und 27 100 Pflegepersonen der Sekundarstufe II (wie Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)).
5. Der Bundesrat verfügt über keine Individualdaten bezüglich der unfall- und krankheitsbedingten Absenzen in der Pflege. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt nur die nach Wirtschaftsabschnitten aggregierten Quoten der gesundheitsbedingten Absenzen (Krankheit oder Unfall) der Vollzeitbeschäftigten. Entsprechend den aggregierten Zahlen ist die Absenzenquote im Wirtschaftsabschnitt Gesundheit und Soziales seit Jahren stabil, jedoch seit der Covid-19-Pandemie leicht angestiegen und lag im Jahr 2021 bei 4 Prozent.
6. Diese Daten sind nur für den Bereich der Alters- und Pflegeheime verfügbar. Die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) erfasst die Vertragsart, z. B. befristete Arbeitsverträge, jedoch nicht die Vermittlung durch Temporärbüros. Zwischen 2012 und 2019 haben Anstellungen von Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag in diesem Bereich zugenommen, wobei der Anteil des Personals mit einem solchen Vertrag von 9,8 Prozent auf 14 Prozent gestiegen ist (Obsan-Bericht 03/2021). Dieser Prozentsatz basiert auf der Anzahl der Beschäftigten und nicht auf der Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ).
7. Anhand der Krankenhausstatistik (KS) und der SOMED lässt sich die durchschnittliche Personalfluktuation auf der Ebene der Gesundheitsinstitutionen berechnen. In den Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen ist eine zunehmende Fluktuationsrate festzustellen. Die Fluktuation des Pflege- und Betreuungspersonals ist in Spitälern von 20,8 Prozent im Jahr 2013 auf 22,4 Prozent im Jahr 2019 und in Alters- und Pflegeheimen von 20,3 Prozent im Jahr 2013 auf 22,9 Prozent im Jahr 2019 gestiegen (Obsan-Bericht 03/2021). Diese Quote erlaubt jedoch keine Unterscheidung zwischen Arbeitgeberwechseln und Berufsausstiegen. Es gibt auch keine Daten über die durchschnittliche Dauer der Erwerbstätigkeit (Obsan-Bericht 01/2021).
8. Der Anteil der Personen mit einem ausländischen Abschluss ist auf der Tertiärstufe am höchsten. Er belief sich 2019 in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen auf rund 30 Prozent der Belegschaft. In den Grenzregionen betrug dieser Anteil sogar bis zu 50 Prozent (Obsan-Bericht 03/2021).
9. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Fachkräftemangel tendenziell rückläufige Kapazitäten in der stationären Versorgung mit sich bringt. Die Coronapandemie hat die Situation weiter verschärft, da viele Pflegefachkräfte den Beruf verlassen haben und viele Stellen nicht mehr besetzt werden können. Die Daten des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) zeigen einen Rückgang der Kapazitäten auf den Akutstationen im Umfang von 5,5 Prozent im Zeitraum von Dezember 2020 (21 500 Betten) bis August 2022 (20 300 Betten). Der Bund weist die Arbeitgeber und Kantone regelmässig darauf hin, dass rasch Strategien und Methoden erarbeitetet und umgesetzt werden müssen, um Personal zu erhalten und Personen, die den Beruf verlassen haben, zurückzugewinnen.
10. Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung leisten die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die pflegebedürftigen Personen je einen Beitrag an die Kosten der Pflegeleistungen. Die Kantone sind für die Restfinanzierung verantwortlich. Folglich liegt es in der Verantwortung der Kantone, dass eine auf den Kosten für eine effiziente Leistungserbringung basierende festgesetzte Restfinanzierung gewährleistet ist. Von der Vergütung der Pflege ist die Frage der Arbeitsbedingungen und Gehälter des Pflegepersonals zu unterscheiden. Diese liegen vornehmlich in der Verantwortung der Arbeitgeber bzw. der Sozialpartner. In der zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative werden diese Themen angegangen.
Antwort des Bundesrates.