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22.4169 · Interpellation · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Während die Kosten im Gesundheitswesen laufend steigen, nimmt die Versorgung etlicher Bergregionen mit medizinischen Leistungen laufend ab. Die Schere öffnet sich immer weiter. Hausarztpraxen können nicht mehr besetzt werden, die Patientinnen und Patienten müssen - sofern sie überhaupt mobil sind - grössere Distanzen in Kauf nehmen und die Versorgung von Touristen während der Hochsaison ist vor Ort nicht gewährleistet. Diese negative Entwicklung betrifft nicht nur die Hausärzte, sondern auch andere Bereiche wie Augenärzte, Gynäkologen, psychiatrische Betreuung usw. Der Bericht von B.S.S. vom September 2020 bestätigt diesen Befund. Zudem drohen zahlreiche Spitäler auf dem Lande geschlossen zu werden. Gerade Berggemeinden sind zunehmend mit den Herausforderungen des demographischen Wandels konfrontiert. Umso wichtiger ist eine gute medizinische Versorgung, auch als Standortfaktor. In diesem Zusammenhang gestatte ich mir folgende Fragen:

1. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um der weiter abnehmenden Versorgungsqualität in den Berggebieten und ländlichen Räumen entgegen zu treten?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in der Gesundheitspolitik vermehrt räumlich differenzierte Ansätze zur Anwendung gelangen müssen?

3. Hat nicht gerade die Corona-Pandemie in Erinnerung gerufen, wie wichtig intakte und leistungsfähige dezentrale medizinische Infrastrukturen und Leistungen sind?

4. Ist der Bundesrat bereit, neue Versorgungsmodelle wie z.B. den Einsatz von Advanced Practise Nurses aktiv zu unterstützen?

5. Wie schätzt der Bundesrat das Synergiepotenzial zwischen verschiedenen Leistungsträgern innerhalb des Gesundheitswesens aber auch mit anderen Leistungsträgern der Grundversorgung (z.B. im Bereich Mobilität) mit Fokus auf die Bergregionen ein?

6. Welche Potenziale sieht der Bundesrat in der Digitalisierung, um die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern und neue Versorgungsmodelle zu entwickeln?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verweist für die Beantwortung der Fragen grundsätzlich auf seine Antworten vom 24. November 2021 zur gleichlautenden Interpellation 21.3996 Bulliard "Wie will der Bundesrat die medizinische Versorgung in den Berggebieten stärken?". Basierend auf den aktuellsten Entwicklungen führt er nachfolgende Ergänzungen auf:

1. Mit der Überweisung der Motion 19.4134 Herzog "Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Versorgungsforschung und Massnahmenplanung zur Sicherstellung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen" wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, die Versorgungssituation in Bezug auf ärztliche Fachrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin auf kantonaler Ebene zu erheben. Kantonale Berechnungen zur Versorgungssituation liegen grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Es wird bei der Umsetzung der Motion zu klären sein, wie diese unterschiedlichen Ebenen koordiniert werden können.

4. Die Verabschiedung des Berichts in Erfüllung des Postulates 19.4278 Streiff "Versorgungslücken schliessen. Es ist Zeit für neue Pflegemodelle" wurde neu auf die zweite Hälfte 2023 terminiert, um die Entwicklungen im Kontext der Umsetzung der Pflegeinitiative bestmöglich in die Ergebnisse einfliessen zu lassen.

Am 7. September 2022 hat der Bundesrat zudem die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherungen (KVG, SR 832.10) betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2 verabschiedet. Darin werden die in der gleichlautenden Interpellation 21.3996 Bulliard erwähnten Netzwerke der koordinierten Versorgung als neuer Leistungserbringer gemäss Artikel 35 KVG definiert.

5. Die in der Antwort des Bundesrates zur gleichlautenden Interpellation 21.3996 Bulliard erwähnten Finanzbeschlüsse gelten auch für die Umsetzung der Pflegeinitiative.

Antwort des Bundesrates.