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Einsatz der Schweiz zur Unterstützung der Ausarbeitung eines internationalen Vertrags für einen Handel ohne Folter

22.4171 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sind nach zwingendem Völkerrecht verboten. Aus der positiven Verpflichtung, Folter und andere Misshandlungen zu verbieten und zu verhüten, ergibt sich die Pflicht, den Handel mit Hilfsmitteln zu regulieren, die für erwähnte Zwecke verwendet werden.

Es geht dabei nicht nur um das Verbot von Instrumenten, die speziell für Folter und andere Misshandlungen eingesetzt werden, sondern auch um die Regulierung von Hilfsmitteln, die zwar legal sind, aber häufig missbräuchlich verwendet werden.

Nichtsdestotrotz blüht der Handel mit Folterinstrumenten nahezu ungehindert und ist immer noch zu wenig reguliert. Man hat somit einfach Zugang zu einer breiten Produktpalette. Das Ausmass des Handels steht in grossem Kontrast zu den schrecklichen Folgen der Folter und den unbestrittenen Bestrebungen der Staaten, ihr ein Ende zu setzen.

Im Mai 2022 empfahl eine Gruppe von Regierungssachverständigen auf Antrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Schaffung gemeinsamer internationaler Standards und die Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Abkommens, um dieses Ziel zu erreichen. Ein solches Abkommen erfordert jedoch ein grosses Engagement jener Staaten, die es unterstützen.

In der aussenpolitischen Strategie 2020-2023 der Schweiz werden die Bestrebungen für ein Folterverbot als eine der Prioritäten zugunsten der Menschenrechte genannt. Die Schweiz ist auch Mitglied der Alliance for Torture-Free Trade (Allianz für einen Handel ohne Folter). Diese verfolgt das Ziel, dem Handel mit Hilfsmitteln zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter ein Ende zu setzen. Mit dem Aktionsplan des EDA gegen Folter wird angestrebt, die Diskrepanz zwischen Recht und Praxis zu verringern.

Im Wissen, dass ein rechtsverbindliches internationales Instrument diesem Ziel näherkäme, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

  • Ist die Schweiz bereit, sich auf internationaler Ebene mit dem nötigen Gewicht für ein solches Instrument einzusetzen, das von Natur aus missbräuchliche Hilfsmittel verbietet und den Handel mit Hilfsmitteln reguliert, die für Folter und andere Misshandlungen eingesetzt werden können?
  • Wird die Schweiz die Förderung eines solchen Instruments zu einer der Prioritäten ihrer Arbeit im Sicherheitsrat machen?
  • Wird die Schweiz bei bilateralen Treffen andere Staaten ermutigen, die Schaffung eines solchen Abkommens zu unterstützen und der Alliance for Torture-Free Trade beizutreten, falls sie dies noch nicht getan haben?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Verbot von Folter ist eine Priorität der schweizerischen Aussenpolitik im Bereich Frieden und Sicherheit. Die Schweiz hat daher den jüngsten Bericht der UNO Group of Governmental Experts on Torture-Free Trade unterstützt, welcher am 22. Juni 2022 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt wurde. Ebenfalls hat die Schweiz sich der Erklärung der Global Alliance for Torture-Free Trade angeschlossen und unterstützt den Prozess innerhalb der Vereinten Nationen.

Die Diskussionen innerhalb der UNO über ein rechtsverbindliches Instrument haben gerade erst begonnen. Das EDA verfolgt die laufenden Arbeiten, es ist jedoch noch zu früh, um für ein Instrument zu werben, das es noch nicht gibt. Was den Sicherheitsrat betrifft, so berücksichtigen die vier thematischen Schwerpunkte der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates die enge Verknüpfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht sowie Frieden und Sicherheit. Sie alle verbieten die Anwendung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

Auch der Europarat führt Diskussionen über dieses Thema. Am 31. März 2021 hat das Ministerkomitee des Europarats eine Empfehlung zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter und zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden, verabschiedet. Die Schweiz hat die Annahme dieser Empfehlung unterstützt. Am 19. Oktober eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues Foltergütergesetz, mit welchem die Empfehlung des Europarats umgesetzt werden soll. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, wurde mit dem Vernehmlassungsverfahren beauftragt, dieses läuft bis zum 31. Januar 2023.

Antwort des Bundesrates.

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