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Biodiversitätsschädigende Subventionen im Bereich der Walderschliessungen. Was macht der Bundesrat?

22.4174 · Interpellation · 2022-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der im Juni veröffentlichten Vorstudie zur Wirkung von biodiversitätsschädigenden Bundessubventionen werden für die vertiefte Analyse unter Punkt 1 das "Teilprogramm Waldbewirtschaftung", die Jungwaldpflege, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die Förderung der Walderschliessung genannt.

In Bezug auf Letzteres weist die WSL in ihrem Bericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" von 2020 auf das Problem hin, dass auch in bereits dicht erschlossenen Regionen mehr neue Strassen gebaut, als aufgehoben werden. Dies, weil beim Neubau von Waldstrassen 70 Prozent der Kosten übernommen werden und dieser somit gleich teuer ist wie der Unterhalt von bestehenden Waldstrassen. Das erschwere die Erstellung von neuen Waldreservaten, welche gemäss der Vereinbarung der Kantone und des Bundes bis 2030 auf 10 Prozent ansteigen müssten. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind in der NFA-Programmperiode ab 2025 ökologische Kriterien für die Walderschliessungen vorgesehen?

2. Ist er bereit, bei Waldstücken mit Potential für die Errichtung von Waldreservaten oder bei Vorkommen von prioritären Arten, die durch eine Strasse gestört werden, in Zukunft von Erschliessungen abzusehen?

3. Was erachtet er als eine ausreichende Erschliessung des Waldes bzw. welche Wegdichte meint er, sei nicht ausreichend?

4. Erachtet er die aktuelle Aufteilung der Finanzierung der Walderschliessung als förderlich, für eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Erschliessungsdichte?

5. Ist er bereit, einen Grenzwert für die Wegnetzdichte im Wald festzulegen, nach dessen Erreichung keine weiteren Neuerschliessungen mehr subventioniert werden, ausser beim Rückbau vergleichbarer Strassen?

6. Das VVSL nennt als Lösungsansatz die Einführung eines ökologischen Leistungsnachweises für sämtliche Subventionen zugunsten der Waldbewirtschaftung und der Schutzwaldpflege - ähnlich wie in der Landwirtschaft. Sieht der Bundesrat dies als einen möglichen Weg?

7. Ist er auch der Meinung, dass der Anreiz für Gemeinden und Kantone, neue Waldstrassen zu erstellen, gesenkt werden sollte? Käme dafür eine proportional stärkere Subventionierung des Strassenunterhalts im Vergleich zu Neubauten in Frage?

8. Wäre ein Modell denkbar, das Neuerschliessungen mit steigender Strassengrösse proportional weniger subventioniert, um den Anreiz für grosse Strassen (und grosse Fahrzeuge) zu verringern?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Ergänzung des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) per 1.1.2017 hat das Parlament neben der bestehenden Förderung der Walderschliessung im Schutzwald diese auch ausserhalb des Schutzwaldes eingeführt (Art. 38a Abs. 1 Bst. g WaG). Das Parlament hat dabei von der Förderung von neuen Walderschliessungen abgesehen, und der Bund unterstützt heute in der Programmvereinbarung "Wald" die Anpassung und Wiederinstandstellung von bestehenden Erschliessungsanlagen. Beitragsberechtigte Massnahmen des Bundes sind im Einzelnen der Ausbau, der Ersatz, die Wiederinstandstellung, der periodische Unterhalt, Seillinien, aber auch die Stilllegung und der Rückbau von Erschliessungsanlagen. Der Bund unterstützt diese Massnahmen durchschnittlich in einem Umfang von 40 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. Die Kantone beteiligen sich in einem ähnlichen Umfang an den Massnahmen. Die Interpellation geht von der Annahme aus, dass besondere Anreize für Neuerschliessungen geschaffen werden. Dies trifft nicht zu.

1. Das Waldgesetz verlangt als Anforderung für Mittel des Bundes von den Kantonen ein Gesamterschliessungskonzept, die Rücksichtnahme auf die naturnahe Lebensgemeinschaft sowie die Verhinderung einer Übererschliessung. Alle diese Anforderungen hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bereits im "Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020-2024" als Bedingung für eine Förderung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes präzisiert. Diese Punkte sollen auch für die neue Programmperiode ab 2025 weitergeführt und optimiert werden. Das Gesamterschliessungskonzept hat den Zweck einer räumlichen Gesamtoptimierung des Erschliessungssystems auf der Grundlage der zeitgemässen Holzernteverfahren. Das Konzept ist Teil der Waldplanung des Kantons und ist entsprechend mit den Waldfunktionen und den Elementen des Natur- und Landschaftsschutzes abzustimmen.

2. und 8. Mit dem Teilprogramm "Waldbewirtschaftung" der Programmvereinbarung "Wald" werden neue Erschliessungsanlagen nicht unterstützt, und der Bund schafft somit keinen zusätzlichen Anreiz für die Erhöhung der Erschliessungsdichte und die neue Erschliessung ökologisch wertvoller Gebiete.

3. und 5. In der Schweiz ist die Erschliessungsdichte im Wald weitgehend als ausreichend zu betrachten. Es bestehen jedoch regionale Unterschiede mit punktuellen Defiziten insbesondere in den Alpen und auf der Alpensüdseite. Der Bund orientiert sich bei seinem Fördersystem an einer optimalen für die Waldbewirtschaftung notwendigen Erschliessung. Diese kann insbesondere je nach Topografie und den genutzten Holzerntesystemen variieren.

Die genaue Planung hat auf Ebene des Gesamterschliessungskonzepts durch den Kanton zu erfolgen. Zu beachten ist, dass neben der förderberechtigten Erschliessung für die Waldbewirtschaftung weitere Erschliessungen wie für die Erholungsnutzung im Wald oder für die gemeinsame Nutzung mit der Landwirtschaft bestehen. Ein Grenzwert ist aus Sicht des Bundesrats somit nicht zielführend.

4. und 7. Der Bundesrat erachtet das heutige Fördersystem als zielführend. Mit dieser Förderung wird dem Auftrag des Parlaments Rechnung getragen, einerseits Anreize für Kantone und Waldeigentümer zur Optimierung der Erschliessung für die Waldbewirtschaftung zu schaffen, andererseits aber Fehlanreize für eine Übererschliessung zu verhindern. Mit der expliziten Anforderung, dass die Finanzhilfen nur gewährt werden, soweit auf den Wald Rücksicht genommen wird, wird auch ein Anreiz für die ökologisch sinnvolle Erschliessungsdichte gegeben. Der Austausch mit den Kantonen zeigt, dass diese die ökologische Verantwortung sehr ernst nehmen.

6. Der Bundesrat erachtet die bestehende Lösung als sinnvollen Ansatz: Der Bund definiert stufengerecht die Anforderung, den Natur- und Landschaftsschutz bei der Erschliessungsplanung zu berücksichtigen. Die Kantone setzen dies im Rahmen des erforderlichen Gesamterschliessungskonzeptes abgestimmt auf die regionalen Gegebenheiten um.

Antwort des Bundesrates.