Lexipedia

22.4175 · Motion · 2022-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für einen nationalen Mindestlohn von mindestens 4000 Franken zu präsentieren, sowie die Festlegung von Mindestlöhne in den GAV fördern. Vom Mindestlohn ausgenommen sind Erwerbstätige mit besonderen Vertragsformen wie Lehrlinge oder Personen in anderen Ausbildungen (PraktikantInnen). Der Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, analog zur AHV-Rente. Kantonen, können einen höheren Mindestlohn haben.

Begründung

Über 150 000 Menschen in der Schweiz sind sogenannte Working Poors. Menschen, die arbeiten und trotzdem nicht über die Runden kommen. Viele davon sind Frauen. Dieser Zustand ist nicht haltbar. Wer Vollzeit arbeitet, verdient einen Lohn, der zu einem anständigen Leben reicht - mit weniger als 4000 Schweizer Franken ist das nicht möglich.

Mindestlöhne sorgen für faire Löhne und sind ein wichtiges Mittel gegen Lohndumping.

Für Frauen sind Mindestlöhne besonders wichtig. Sie arbeiten überdurchschnittlich oft in Tieflohnbranchen, sind häufiger Teilzeit tätig oder unterbrechen in rund 82 Prozent der Fälle ihre Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit nach der Geburt ihrer Kinder. Das wirkt sich auf die Altersrente aus.

Nach der Annahme der AHV21 muss nun konkret gehandelt werden. Frauen verdienen rund 43 Prozent weniger als Männer obwohl sie gleich viele Stunden arbeiten - das hängt vor allem mit den niedrigen Löhnen in frauenspezifischen Berufen zusammen.

Die Einführung eines Mindestlohnes würde nicht nur die Löhne der Frauen verbessern, sondern auch ihre Renten direkt verbessern und ihre Unabhängigkeit stärken.

Das Argument, die Arbeitslosigkeit steige wegen einem Mindestlohn, ist nicht haltbar. Im Gegenteil. In Neuenburg ist die Arbeitslosigkeit nach der Einführung des Mindestlohnes zurückgegangen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bekämpfung von Armut und Lohndumping zählt ebenso zu den unangefochtenen Zielen des Bundes wie die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass die Einführung eines staatlichen Mindestlohnes nicht das geeignete Mittel zur Erreichung dieser Ziele darstellt und angesichts der im internationalen Vergleich guten arbeitsmarktlichen Ergebnisse der Schweiz auch nicht angezeigt ist.

Der Anteil erwerbstätiger Personen, die von Armut betroffen sind (4.2%), liegt deutlich tiefer als die Armutsquote insgesamt (8.5%), womit Erwerbstätigkeit eine zentrale Rolle spielt bei der Bekämpfung von Armut. Von den rund 158'000 von Armut betroffenen Erwerbstätigen arbeiten mehr als die Hälfte mehrheitlich Teilzeit oder nicht das ganze Jahr. Rund ein Fünftel ist zudem selbständig erwerbend und hätte daher keinen Anspruch auf einen allfälligen staatlichen Mindestlohn. Anlässlich der Diskussionen zur Eidgenössische Volksinitiative " Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative) " wurde darauf hingewiesen, dass ein Mindestlohn die Armut von Erwerbstätigen nur beschränkt bekämpfen kann. Armut bezieht sich auf den gesamten Haushalt. So können Haushalte mit Erwerbstätigen von Armut betroffen sein auch weil der Beschäftigungsgrad aus verschiedenen Gründen tief ist (Kinderbetreuung, Krankheit, usw.) oder weil die Ausgaben für die nötigsten Bedürfnisse des Haushaltes zu hoch sind. Der Bundesrat erachtet deshalb eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung, gezielte Sozialtransfers und ein progressives Steuersystem als geeignetere Mittel um Ungleichheiten beim verfügbaren Einkommen wirksam und effizient zu reduzieren und Haushalte mit tiefem Einkommen zu entlasten.

In der Schweiz sind es in erster Linie und traditionellerweise die Sozialpartner die Mindestlöhne festlegen und nicht der Staat. Dieser Ansatz garantiert, dass die vereinbarten Mindestlöhne der regionalen- und branchenspezifischen Realität entsprechen. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen durch den Staat und der Förderung des Dialogs unter den Sozialpartnern begünstigen Bund und Kantone bereits heute sozialpartnerschaftliche Lösungen. Missbräuchliche Lohnunterbietungen werden zudem im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) seit 2004 gezielt und schweizweit bekämpft. Die FlaM wirken sowohl in Branchen mit als auch in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne.

Schliesslich misst der Bundesrat der Verwirklichung der Gleichstellung zwischen Frau und Mann beim Lohn, dem Erwerbsumfang und der Rentensituation eine grosse Bedeutung bei. Er hat sie zu den zentralen Zielen seiner Gleichstellungsstrategie 2030 gemacht. Die von der Autorin der Motion erwähnten geschlechterspezifischen Gesamteinkommensunterschiede (Gender Overall Earnings Gap) von 43 Prozent beziehen sich auf alle während des Erwerbslebens geleisteten Arbeitsstunden und lassen sich insbesondere durch unterschiedliche und schwankende Beschäftigungsgrade über das Erwerbsleben erklären. Deshalb ist die Erwerbsbeteiligung eine Priorität. Hier ist der Bundesrat an mehreren Fronten aktiv. Als Beispiele seien die Umsetzung des Postulats 20.4327 Arslan über die Rückkehr von Frauen in den Arbeitsmarkt. Bezüglich der spezifischen Situation von Frauen im Niedriglohnsektor verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 22.3834 Masshardt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.