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22.4181 · Interpellation · 2022-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Kann der Bundesrat alle hängigen Geschäfte auflisten, welche die Finanzierung politischer Anliegen (AHV, Massnahmen gegen Klimawandel etc.) durch Mittel der Schweizerischen Nationalbank (SNB) fordern resp. zum Gegenstand haben (insbesondere durch sogenannte "Gewinnausschüttungsreserven" oder "überschüssiges Eigenkapital" der SNB)?

2. In welchem parlamentarischen oder verwaltungsinternen Verfahrensstadium stehen diese Geschäfte?

Nach den massiven Verlusten der SNB und ihrer auf absehbare Zeit fundamental veränderten Bilanzsituation zeigt sich, dass die behauptete "Gratisfinanzierung" politischer Projekte in Tat und Wahrheit eine Fata Morgana war; solche Projekte sind objektiv unmöglich geworden und nicht mehr umsetzbar:

3. Welche Möglichkeiten bestehen, um diese gegenstandslos gewordenen Geschäfte zur Entlastung von Verwaltung und Parlament auf dem kürzestmöglichen Weg zu erledigen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die in den vergangenen Jahren eingereichten Vorstösse, die eine Verwendung von SNB-Mitteln für finanzpolitische Zwecke beinhalteten, sind grösstenteils erledigt. Derzeit (Stand Oktober 2022) sind diesbezüglich, nach Kenntnis des Bundesrates, noch die beiden folgenden Geschäfte hängig.

20.432 n pa. iv. WAK-N: Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen

Die von der WAK-N am 11. Mai 2020 beschlossene parlamentarische Initiative, die die vollumfängliche Zuweisung der Negativzinserträge der SNB an die AHV verlangt, befindet sich noch in der Vorprüfung.

Der Nationalrat als Erstrat beschloss am 30. November 2021 mit 108 zu 71 Stimmen (bei 6 Enthaltungen), der Initiative Folge zu geben. Die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S) beantragte

am 13. Oktober 2022 mit 9:4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Folgt der Ständerat in der Wintersession 2022 dieser Empfehlung, ist das Geschäft erledigt.

22.3153 Motion Rieder: Errichtung eines souveränen Staatsfonds

Die Motion vom 16. März 2022, die einen Staatsfonds auf Basis eines Teils der SNB-Devisenreserven fordert, wurde vom Bundesrat am 18. Mai 2022 zur Ablehnung beantragt. Die WAK-S beantragte am 11. Oktober 2022 mit 10 zu 3 Stimmen ebenfalls die Ablehnung der Motion. Das Geschäft wird in der Wintersession 2022 im Ständerat behandelt und wäre bei einer Ablehnung erledigt.

3. Die Erledigung von parlamentarischen Vorstössen und parlamentarischen Initiativen erfolgt nach den Vorgaben des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10), das in der Zuständigkeit des Parlaments liegt und zu welchem sich der Bundesrat nur zurückhaltend äussert. Nach dem geltenden ParlG gibt es keine Möglichkeit, die Beratung durch das Überspringen von Verfahrensschritten zu beschleunigen. Die Urheber/innen von Vorstössen, die Kommissionen und die Ratsmitglieder haben es selber in der Hand, dass die Erledigung auf kürzestmöglichem Weg erfolgt: Urheber/innen von gegenstandslos gewordenen Vorstössen und parlamentarischen Initiativen können diese vor der Behandlung im Rat zurückziehen, Kommissionen und Räte können durch rasche Traktandierung und Ablehnung zur schnellen Erledigung beitragen.

Antwort des Bundesrates.