22.4183 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Auswirkungen des Krieges reichen weit über die Grenzen der Ukraine hinaus. U.a. steigen die Preise für Grundnahrungsmittel, eine Strommangellage steht bevor, in gewissen Ländern besteht das akute Risiko von Hungersnöten. Nun bestehen Forderungen, dass Russland für Reparationszahlungen aufzukommen habe. Der ukrainische Präsident und verschiedene Parlamentarier haben dies auch bei Besuchen und anderen Auftritten in der Schweiz wiederholt verlauten lassen.
Von verschiedenen Seiten kommt die Forderung, eingefrorene Vermögen von sanktionierten russischen Staatsbürgern für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. Anfang Juli 2022 äusserte sich Bundespräsident Cassis an der Ukraine Recovery Conference (URC) in Lugano dahingehend, dass dies in einem geregelten Prozess stattfinden müsse.
Die Schweiz ist bekannt für ihre Rechtsstaatlichkeit. Auch deshalb soll sie sich in internationalen Gremien für ein entsprechendes rechtsstaatliches Verfahren einsetzen. Es wäre äusserst problematisch, wenn sich die Betroffenen nicht in einem ordentlichen rechtlichen Verfahren wehren könnten und ihnen insbesondere kein rechtliches Gehör gewährt würde.
Ich stelle dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Bietet das Völkerrecht eine Grundlage, um Russland zu Reparationszahlungen zu verpflichten?
2. Sieht der Bundesrat in der EU-Verordnung Nr. 2022/1273, wonach sanktionierte Personen verpflichtet werden, den Behörden ihre im Hoheitsgebiet des Staates befindlichen Gelder zu melden, die Grundlage für eine erleichterte Konfiszierung von Privatvermögen?
3. Beabsichtigt die Schweiz, diese Regelung ebenfalls zu implementieren?
4. An die Fragestunde (22.7649, Frage Büchel) angelehnt: Ist der Bundesrat bereit, sanktionierten Individuen in einem rechtsstaatlichen Verfahren die Chance zur Exkulpation zu gewähren? Wenn ja, ist der Bundesrat bereit, sich international für die Einhaltung dieser rechtsstaatlichen Grundsätze einzusetzen?
5. War es das Ziel des Bundesrats, die Wirtschaft Russlands mit Sanktionen gegen Einzelpersonen zu beeinträchtigen? Gibt es hierzu messbare Ergebnisse, und wie sind diese ausgefallen?
6. Gibt es stichhaltige Beweise, dass sanktionierte Individuen Russland und dessen Führung entsprechend (finanziell) unterstützt haben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Jede völkerrechtswidrige Handlung eines Staates zieht seine internationale Verantwortung nach sich. Eine der Folgen für den verantwortlichen Staat ist, dass er verpflichtet ist, allen Schaden, sowohl materiellen als auch immateriellen, der durch die völkerrechtswidrige Handlung verursacht wurde, vollständig wiedergutzumachen. Die Wiedergutmachung erfolgt in Form einer Entschädigung (Kompensation), wenn eine Rückgabe nicht möglich ist. Bei der Durchsetzung eines solchen völkerrechtlichen Anspruchs stellen sich jedoch zahlreiche Fragen des internationalen und des nationalen Rechts.
2., 3. Die EU hat am 21. Juli 2022 unter anderem beschlossen, die in ihren Sanktionen gegenüber Russland vorgesehene Meldepflicht auszuweiten und sanktionierte Personen oder Entitäten unter Strafandrohung zu verpflichten, Vermögenswerte, die sie in einem Mitgliedstaat der EU halten, zu melden. Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), in Zusammenarbeit mit dem EDA, dem EFD und dem EJPD, am 3. August 2022 beauftragt, diese zu analysieren und dem Bundesrat Handlungsoptionen vorzulegen. Im Rahmen der diesbezüglichen Diskussionen unter den zuständigen Stellen der genannten Departemente wurden verschiedene politische und rechtliche Aspekte abgeklärt. Am 30. September 2022 hat das WBF den Bundesrat darüber informiert, dass eine Übernahme der erweiterten Meldepflicht in der Schweiz rechtliche und politische Fragen aufwirft. Zudem sei die praktische Umsetzung der ausgeweiteten Meldepflicht durch die EU-Mitgliedstaaten aktuell noch kaum abschätzbar. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen lässt sich daher nicht eindeutig sagen, ob die Ausweitung der Meldepflicht von der Schweiz übernommen werden sollte oder nicht. Das WBF wird die Entwicklung der Situation weiterhin beobachten.
4. Sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen haben in der Schweiz die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Sie können beim WBF ein Gesuch auf Streichung von der Sanktionsliste einreichen (sogenanntes "Delisting-Gesuch"). Das WBF prüft das Gesuch und erlässt eine beschwerdefähige Verfügung, welche vor Bundesverwaltungsgericht und anschliessend vor Bundesgericht angefochten werden kann. Eine allfällige Streichung von der Sanktionsliste läge in der Kompetenz des Bundesrates. Auf diese Weise wird die Rechtsstaatlichkeit vollständig gewahrt. Diese Praxis wurde vom Bundesgericht mehrfach bestätigt und hat sich in der Praxis bewährt. Die Tatsache, dass das WBF im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine bisher fünf solcher Delisting-Gesuche erhalten hat, ist Ausdruck davon.
5. Sanktionen haben sich als wichtiges und in vielen Fällen notwendiges Instrument der Aussen-, Wirtschafts- und der Aussenwirtschaftspolitik bewährt. In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern sollen sie eine Änderung der Politik Russlands und eine Einhaltung des Völkerrechts bewirken sowie Solidarität mit der Ukraine zeigen. Die Sanktionen gegenüber Einzelpersonen stellen nur einen kleinen Teil der erlassenen Massnahmen dar. Hinzu kommen weitreichende Massnahmen im Güterbereich sowie umfangreiche Finanzsanktionen. Kurzfristig treffen vor allem die finanziellen Sanktionen mit dem Ziel, die Finanzierung des Krieges zu behindern, das Finanzsystem Russlands schwer.
Bestimmte Handelssanktionen sollten der russischen Wirtschaft darüber hinaus Güter verwehren, die für den Kriegserfolg wichtig sind. Mittel- bis langfristig werden die Exportkontrollen den Zugang zu Technologien und Ersatzteilen blockieren und so die russische Industrie, vor allem im Zusammenhang mit militärischen Anwendungen, drosseln.
5., 6. Die Sanktionsliste umfasst Personen, die durch ihre Handlungen die Politik Russlands unterstützen oder von ihr profitieren. Ziel der personenbezogenen Sanktionen ist es, den betroffenen Individuen die Kosten für ihr Verhalten aufzuerlegen und sie somit zu einer Verhaltensänderung zu bringen. Sanktionen richten sich daher beispielsweise gegen wichtige Regierungsvertretende sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Antwort des Bundesrates.