Lexipedia

22.4192 · Interpellation · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Kinder haben ein gleiches Recht am eigenen Bild und ein gleiches Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeit und die Achtung ihrer Privatsphäre wie Erwachsene. Nichtsdestotrotz werden diese Rechte jeden Tag tausendfach verletzt. Meist sind es Eltern und Erziehungsberechtigte, die aus Stolz und Spass Fotos ihrer Kinder ins Internet stellen ("Sharenting"), Social-Media-Konten mit ihren Kindern als Inhalt betreiben, die Aktivitäten ihrer Kinder ohne deren Zustimmung mithilfe vernetzter Uhren ("Smartwatches") überwachen oder die Kinder durch den leichtfertigen Umgang mit sogenannten Smart Toys der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Dritte aussetzen. Dabei handeln die Eltern nicht in böser Absicht, sondern sind sich offensichtlich nicht bewusst, dass die Privatsphäre ihrer Kinder verletzt wird. Mit der Plattform "Jugend und Medien" hat der Bund den Eltern viele wichtige Informationen zum Thema zur Verfügung gestellt. Der Fokus liegt jedoch den jungen Nutzerinnen und Nutzern. Die Persönlichkeitsrechte von Kindern werden aber immer noch nicht ausreichend geachtet, und es werden oft Verletzungen von Eltern oder anderen erwachsenen Mediennutzerinnen und -nutzern festgestellt.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist er der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre von Kindern ausreichend sind?

2. Wie kann man die wichtigen Informationen aus "Jugend und Medien" mehr Erziehungsberechtigten bekannt machen und dafür sorgen, dass sie eine Breitenwirkung entfalten?

3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Bundesrat für den Bund, sich für die Sensibilisierung von Eltern und Erziehungsberechtigten für den Schutz der Persönlichkeit und die Achtung der Privatsphäre ihrer Kinder einzusetzen?

4. Ist der Bundesrat bereit, die Plattform "Jugend und Medien" mit Tipps zur Mediennutzung von Erwachsenen zu ergänzen? Oder ist er bereit, mit einer Kampagne Erwachsene für die Risiken der Verletzung der Privatsphäre durch die Nutzung von Medien oder vernetzten Objekten zu sensibilisieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie alle Personen haben auch Kinder das Recht auf Achtung ihrer Privatsphäre. Dieses ist in Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) verankert und umfasst zudem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach kann jede Person selbst bestimmen, ob und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten bearbeitet oder veröffentlicht werden dürfen. Die Umsetzung dieses Rechts bei Beziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen wird durch Artikel 28 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210 [Schutz der Persönlichkeit] gewährleistet.

In Eltern-Kind-Beziehungen ist allerdings die elterliche Sorge zu beachten, zu der unter anderem die Erziehung (Art. 302 ZGB) gehört und die in bestimmten Fällen eine gewisse Überwachung des Kindes rechtfertigt. Als gesetzliche Vertretung ihrer Kinder (Art. 304 ZGB) können Eltern zudem grundsätzlich über die Verwendung der Daten ihrer Kinder entscheiden, also auch über sie betreffende Bilder, sofern dabei das Wohl des Kindes gewahrt ist. Da es sich hierbei um einen Aspekt der Persönlichkeit handelt (Art. 19c ZGB), muss für die Verwendung der Bilder minderjähriger Kinder jedoch deren Zustimmung eingeholt werden, sobald diese urteilsfähig sind. Überschreiten die Eltern die Grenzen ihres Rechts als gesetzliche Vertretung oder ihrer Erziehungspflicht, kann die Kindesschutzbehörde (KESB) hinzugezogen werden. Die KESB kann selbst handeln, indem sie den Eltern Weisungen erteilt (Art. 307 ZGB), sowie bei Interessenkollisionen (Art. 306 Abs. 2 und 3 ZGB) eine Beistandschaft (Art. 308 ZGB) oder eine Vertretung ernennen.

Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen damit als ausreichend, um gegen die in der Interpellation beschriebenen Entwicklungen vorzugehen. Darüber hinaus gilt es, die Eltern verstärkt über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und zu sensibilisieren, um Missbrauch und Exzess zu verhindern.

2. Die Plattform Jugend und Medien nutzt verschiedene Kanäle, um Eltern und Bezugspersonen zu sensibilisieren. Über die Website jugendundmedien.ch, die Social-Media-Kanäle, den Newsletter, die Flyer und Broschüren werden die Zielgruppen auf unterschiedlichen Wegen angesprochen. Zudem setzt die Plattform jeweils während zwei Jahren einen thematischen Schwerpunkt, in welchen sie einen grösseren Teil der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen investiert. In den Jahren 2020 und 2021 lag der Fokus auf dem Schutz der Daten und der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen im Internet. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde unter anderem der Aktionsmonat "Insta4Emma" durchgeführt, eine Social-Media-Kampagne, die sich speziell an Eltern richtete und darüber informierte, wie sie die Persönlichkeitsrechte der Kinder schützen können. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Plattform Jugend und Medien bereits über eine grosse Visibilität verfügt.

3. Neben dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, welcher auf seiner Webseite Tipps für frischgebackene Eltern aufführt, beteiligen sich auf Bundesebene weitere Organisationen wie Kinderschutz Schweiz oder Pro Juventute an der Sensibilisierungsarbeit in diesem Bereich. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erziehungsberechtigten mit all diesen Massnahmen ausreichend für diese Thematik sensibilisiert werden.

4. Die Plattform Jugend und Medien richtet sich an Eltern, Bezugs- und Lehrpersonen mit dem Ziel, dass sie Kinder und Jugendliche adäquat bei der Mediennutzung begleiten können. Gleichzeitig werden so auch die Medienkompetenzen der Erwachsenen verbessert. Daneben gibt es etliche Websites und Initiativen, die sich speziell an Erwachsene richten: so bspw. die Kampagne S-U-P-E-R zu Kriminalität im Internet, die vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) mitverantwortet wird. Der Bundesrat sieht keinen Mehrwert, eine zusätzliche Sensibilisierungskampagne in diesem Bereich durchzuführen.

Antwort des Bundesrates.