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22.4203 · Interpellation · 2022-09-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss UNHCR gelten derzeit weltweit 89 Millionen Menschen als gewaltsam Vertriebene. Mit den Entwicklungen in der Ukraine dürfte die Zahl heute bereits über 100 Millionen liegen. Mit dem faktischen Aufnahmeversprechen des schweizerischen Asylrechts gegenüber diesen Verfolgten hat die Schweiz eine rechtliche Situation geschaffen, die vor der heutigen Realität nicht zu bestehen vermag.

Immer deutlicher zeigt sich: Das schweizerische Asylrecht fusst auf Konzeptionen des vergangenen Jahrhunderts. In der modernen, globalisierten Welt sind wir mit ganz anderen Situationen konfrontiert, indem Flüchtlinge nicht primär aus benachbarten Ländern stammen, sondern immer mehr Menschen durch ganze Kontinente reisen, um ganz gezielt in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen.

Neben der erwähnten Migration ist unser Land derzeit mit dem Zustrom von Menschen aus der Ukraine konfrontiert, welche bis 2023 vom Schutzstatus S profitieren. Derzeit befinden sich damit erstmals deutlich über 100 000 Personen in der Schweiz im Asylprozess.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die stetig wachsende Zahl von Migranten? Geht er davon aus, dass die weltweiten Migrationsbewegungen weiter zunehmen?

2. Würde ein substantieller Teil - z.B. ein Drittel - der Schutzsuchenden aus der Ukraine im kommenden Frühjahr ein Asylgesuch stellen, wären das schweizerische Asylsystem und die Behörden in der Lage, diese hohe Zahl von Gesuchen innert nützlicher Frist zu bewältigen? Falls nein: Gibt es Alternativszenarien?

3. Welche Szenarien hat der Bundesrat entwickelt für den Fall, dass die Zahl der Asylgesuche in den kommenden Jahren noch einmal deutlich zunehmen würde?

4. Etliche Staaten - z.B. Österreich, Dänemark oder England - erarbeiten neue Strategien, um die Asylpolitik auf die Umstände der aktuellen Zeit auszurichten. Im Zentrum stehen Aufnahmelager ausserhalb der Landesgrenzen bzw. in der Nähe der jeweiligen Krisenregionen. Hat der Bundesrat ebenfalls analoge alternative Szenarien entwickelt?

5. Findet ein Erfahrungsaustausch mit den in Frage 4 angesprochenen Ländern statt?

6. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass mit Blick auf künftige Szenarien Reformen auf verfahrenstechnischer Ebene kaum mehr Lösungen ermöglichen, sondern Grundsätzliches hinterfragt werden muss?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Migrationsbewegungen weltweit in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Viele Volkswirtschaften in traditionellen Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten wurden während der Pandemie bereits empfindlich geschwächt. Die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg steigenden Nahrungsmittel- und Heizstoffpreise haben die Situation in diesen Ländern weiter verschärft. Diese Entwicklung wirkt sich negativ auf die politische Stabilität in diesen Ländern aus. Der Abwanderungsdruck dürfte deshalb weiter steigen.

2. Der Schutzstatus S wurde vom Bundesrat aktiviert, um den Betroffenen rasch Schutz zu gewähren und zugleich eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Personen mit Schutzstatus können frühestens fünf Jahre nach der Schutzgewährung ein Asylverfahren durchlaufen (Art. 70 des Asylgesetzes; AsylG, SR 142.31), sofern sie nicht offensichtlich aus einem in Artikel 3 AsylG genannten Grund verfolgt sind. Diese Frist ist im kommenden Frühjahr für die schutzbedürftigen Personen in der Schweiz noch nicht erreicht. Es ist deshalb mit keinen Asylverfahren dieser Personen zu rechnen. Die aus der Ukraine geflüchteten Personen können nicht zwischen einem Verfahren um Schutzgewährung und einem Asylverfahren wählen. Ein Asylverfahren kann erst durchlaufen werden, nachdem das SEM das Gesuch um vorübergehenden Schutz abgelehnt (Art. 69 Abs. 4 AsylG) oder der Bundesrat den Schutzstatus für alle Schutzbedürftigen aufgehoben hat (Art. 76 AsylG). Der Schutzstatus unterliegt im Übrigen keiner im Voraus festgelegten Befristung. Er bleibt bis zum Aufhebungsentscheid des Bundesrates respektive bis zum Erfüllen eines individuellen Beendigungsgrundes bestehen.

3. Im Hinblick auf einen möglichen weiteren Anstieg der Asylgesuche in den kommenden Jahren stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Einerseits gilt es, die Erledigungskapazität für Asylgesuche sukzessive und laufend darauf auszurichten, und andererseits sind die benötigten Unterbringungskapazitäten zu planen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mit Bundesratsentscheid vom 30. September 2022 wurde die Erledigungskapazität des SEM bei den Asylgesuchen für das Jahr 2023 auf 1900 pro Monat ausgerichtet. Die derzeitig über 2500 Asylgesuche pro Monat übersteigen diese Bearbeitungskapazität, sodass die aktuelle und kurzfristige Entwicklung der Asylgesuchseingänge genau beobachtet wird, um zeitnah Massnahmen ergreifen zu können. Das SEM hat im Jahr 2022 seine Unterbringungskapazitäten bereits von regulär 5000 auf die im Rahmen der Notfallplanung von Bund und Kantonen vorgesehenen 9000 Plätze erhöht. Aufgrund der aktuell hohen Asylgesuchseingänge ist die Belegung in den Bundesasylzentren auf eine kritische Grösse angestiegen, weshalb Asylsuchende früher auf die Kantone verteilt werden. Weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Bearbeitungs- und Unterbringungskapazitäten laufen.

4. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Schaffung von Asylzentren ausserhalb Europas geäussert. Dies insbesondere in seinen Antworten zur Interpellation 22.3730 Quadri "Grossbritannien startet mit dem Ausfliegen von Asylsuchenden nach Ruanda. Und die Schweiz?" und zur Interpellation 22.3528 Quadri "Zentren für Asylsuchende ausserhalb Europas. Nach Dänemark jetzt auch Grossbritannien". Aus dem aktuellen Anstieg der Asylgesuche in der Schweiz ergeben sich keine neuen Erkenntnisse, um die Schlussfolgerungen des Bundesrates zu den oben genannten Vorstössen zu revidieren. Der Bundesrat erachtet eine Auslagerung der Asylverfahren nach wie vor als nicht durchführbar. Denn dies würde komplexe rechtliche Fragen aufwerfen und wäre mit zu grossen Herausforderungen auf politischer und operativer Ebene verbunden. Daher erarbeitet der Bundesrat kein Szenario, in dem die Asylverfahren ins Ausland ausgelagert werden. Wie in den Antworten zu den oben genannten Vorstössen erwähnt, haben die anderen Staaten, die eine solche Strategie verfolgen, diese weder umgesetzt noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sie in naher Zukunft umgesetzt werden.

Schnelle und faire Asylverfahren mit einem konsequenten Wegweisungsvollzug bei nicht schutzbedürftigen Personen stellen für den Bundesrat nach wie vor den richtigen Ansatz dar. Zudem setzt sich die Schweiz auf europäischer Ebene für einen konsequenten Schutz der Schengen-Aussengrenzen sowie eine nachhaltige Reform des europäischen Asylsystems ein.

5. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) beobachten die Entwicklung der Migrationspolitik in den europäischen Ländern und tauschen sich beispielsweise mit Dänemark und Österreich, aber auch auf multilateraler Ebene, regelmässig über die verschiedenen Systeme aus.

6. Seit dem 1. März 2019 wird ein Grossteil der Asylverfahren in der Schweiz in Zentren des Bundes in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Nicht schutzbedürftige Personen sollen die Schweiz sobald wie möglich wieder verlassen. Gleichzeitig sollen Personen, die auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, diesen rasch erhalten können. Um in einer akuten Krisensituation schnell und unbürokratisch auf einen hohen Zustrom von Personen in die Schweiz reagieren zu können, wurde im Jahr 1998 das Instrument der vorübergehenden Schutzgewährung eingeführt. Dieses Instrument wurde im Frühjahr 2022 erstmals angewendet.

Die Beschleunigung der Asylverfahren sowie die Möglichkeit der vorübergehenden Schutzgewährung in einer akuten Krisensituation haben sich in der Praxis bewährt. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Auffassung, dass auch für künftige mögliche Szenarien erprobte Mittel vorhanden sind, um angemessen und rasch reagieren zu können. Die Vorsteherin des EJPD hat im Juli 2022 eine Evaluationsgruppe zum Status S eingesetzt. Diese hat den Auftrag, die Stärken und Schwächen der geltenden rechtlichen Regelung für Schutzbedürftige und ihre Umsetzung in der Praxis bis Ende Juni 2023 zu evaluieren.

Antwort des Bundesrates.