22.4205 · Interpellation · 2022-09-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Abstimmungskampf zur Beitragserhöhung der Schweiz an Frontex haben der Bundesrat und die Befürworter:innen versprochen auf die Grundrechte und Menschenrechte zu achten und sie zu verteidigen. Der Grundsatz der Wahrung der Grundrechte ist auch im Frontex-Auftrag so explizit festgeschrieben.
Die Schweiz hat zwei Vertreter:innen im Frontex-Verwaltungsrat, sie werden vom BAZG gestellt. Mit dem Rücktritt des Direktors Leggeri wurden Hoffnungen wach, dass sich die Situation innerhalb Frontex und an den Frontex Aussengrenzen wirklich verbessern könnte. Die Schweiz ist hier in der Pflicht, ihre versprochene Verantwortung wahrzunehmen.
Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern ist er in die Nachfolge-Diskussion um die Direktion bei Frontex involviert?
2. Inwiefern ist er in der Nachfolgefrage informiert?
3. Wie stellt er sicher, dass die Schweizer Delegierten Menschen- und Grundrechte verteidigen können? Was umfasst das Mandat des BAZG für den Frontex-Verwaltungsrat und inwiefern ist der Bundesrat involviert in der Gestaltung des Mandats?
4. Wie involviert sich die Schweiz für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation innerhalb Frontex und an deren Aussengrenzen?
5. Wie fliessen die Erkenntnisse und Empfehlungen des OLAF-Berichts in die Verbesserung der Arbeit von Frontex ein?
6. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Verbesserungen bei Frontex vonstatten gehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Die Europäische Kommission schlägt auf der Grundlage einer Kandidatenliste mindestens drei Personen für den Posten des Exekutivdirektors bzw. der Exekutivdirektorin vor. Der Verwaltungsrat beschliesst mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anschliessend die Ernennung des neuen Exekutivdirektors bzw. der neuen Exekutivdirektorin. Assoziierte Staaten wie die Schweiz haben zwar kein Stimmrecht, beteiligen sich aber aktiv an den Diskussionen, die der Wahl vorangehen. Der Departementsvorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wird anschliessend über die Wahl informiert.
3. Die Schweizer Vertretenden im Frontex-Verwaltungsrat setzen sich regelmässig im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen, aber auch im Rahmen von bilateralen direkten Gesprächen und Sitzungen (Frontex, EU-Gremien, Arbeitsgruppen im Grenzschutzbereich) dafür ein, dass die Grundrechte bei allen Aktivitäten von Frontex und den Partnerstaaten an den Schengen-Aussengrenzen geachtet und diesbezügliche Massnahmen umgesetzt werden. Die Position der Schweiz (Mandat) im Verwaltungsrat wird jeweils in Abstimmung mit den ebenfalls betroffenen Bundesbehörden (insb. Staatssekretariat für Migration [SEM] und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [EDA]) festgelegt. Sie entspricht den Grundsätzen und aussenpolitischen Strategien der Schweiz und schliesst den Grundrechtsschutz mit ein. Die jeweiligen Departementsvorstehenden werden bedarfsgerecht orientiert.
4. und 6. Die Schweiz setzt sich kontinuierlich auf verschiedenen Ebenen für den Schutz der Grundrechte ein: auf operativer Ebene im Rahmen der Frontex-Einsätze an den Schengen-Aussengrenzen durch die Expertise der in Grundrechtsfragen geschulten und entsendeten Schweizer Mitarbeitenden. Auf Policy-Ebene durch die Entsendung von zwei Grundrechtsexpertinnen an das Grundrechtsbüro im Hauptquartier von Frontex. Auf strategischer Ebene im Rahmen des Verwaltungsrates durch aktive Beteiligung an Grundrechtsdiskussionen und konkreten Verbesserungsvorschlägen. Schliesslich legt die Schweiz auch auf politischer Ebene im Rahmen diverser Ministertreffen immer wieder einen Fokus auf den Grundrechtsschutz.
5. Die Empfehlungen aus den Untersuchungsberichten der Europäischen Ombudsstelle, der parlamentarischen Untersuchungsgruppe (Frontex Scrutiny Working Group, FSWG), der Frontex-internen Untersuchungsarbeitsgruppe (working group on fundamental rights and legal and operational aspects of operations, FraLo) sowie dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes sind in einem konsolidierten Dokument mit den jeweiligen von Frontex umzusetzenden Massnahmen zusammengefasst. Die Mitglieder im Verwaltungsrat werden regelmässig im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen über den Stand der Umsetzung informiert. Aus dem OLAF-Bericht resultieren keine Empfehlungen zum Grundrechtsschutz. In diesem Bericht ging es darum, die Verantwortlichkeiten von Exekutivmitgliedern zu überprüfen. Erkenntnisse dieser Überprüfung fliessen in die Grundrechtsdiskussionen sowie Diskussionen zur Klärung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben von Exekutivmitgliedern ein.
Antwort des Bundesrates.