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22.4209 · Interpellation · 2022-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat bereit einen Rettungsschirm für Personen, KMU und Institutionen zu schaffen, die temporär von sehr hohen Energiepreisen (Heizung, Strom) betroffen sind und als Härtefälle gelten?

2. Ist der Bundesrat bereit Hilfswerke und karitative Initiativen regional und lokal finanziell zu unterstützen, die unkompliziert Nothilfe an Direktbetroffene Personen leisten?

3. Ist der Bundesrat bereit analog der Coronakredite Darlehen für Notfallunterstützungen zu gewähren?

4. Wann kommen die Arbeitsgruppen des Bundes mit ihren Arbeiten zu einem Schluss?

5. Werden ihre Überlegungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Begründung

Bisher hat sich der Bundesrat nicht durchringen können, konkrete Massnahmen zur Linderung der hohen Energiepreise bei der Bevölkerung und den KMU zu entscheiden. Entsprechende Arbeitsgruppen sind am arbeiten.

Anders in unserem Nachbarland Deutschland, wo die Bundesregierung mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern will.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2.: Für natürliche Personen steht in der Schweiz ein umfangreiches Sicherheitsdispositiv zur Vermeidung von sozialen Härtefällen zur Verfügung. In den Sozialversicherungen, für die der Bund zuständig ist, existieren dabei Regelungen, mit denen der Inflation Rechnung getragen werden kann. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2022 entschieden, die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent zu erhöhen. In diesem Rahmen hat er auch beschlossen die Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen zu erhöhen. Weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen - darunter die Sozialhilfe -, die sich an finanzschwache Personen und Haushalte richten, liegen in der Regel in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden und werden auf dieser Ebene geregelt und angepasst. Die Situation für Haushalte in der Schweiz ist dabei nicht mit jener in Deutschland oder anderen europäischen Ländern vergleichbar. Die Inflation in der Schweiz betrug im Oktober 2022 3,0 Prozent. In Deutschland war sie mit 11,6 Prozent fast viermal so hoch. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass es im Rahmen der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen möglich ist, der aktuellen Situation der Haushalte angemessen Rechnung zu tragen.

1. und 3.: Es ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen, mit steigenden Strompreisen umzugehen. Dies gilt auch, wenn die aktuellen Marktentwicklungen auf ein ausserordentliches Ereignis wie den Ukraine-Krieg zurückzuführen sind.

Aus Sicht des Bundesrates ist die Situation nicht mit staatlichen Eingriffen wie Betriebsschliessungen während der Covid-Krise vergleichbar. Zudem bestehen weiterhin auch verschiedene privatwirtschaftliche Möglichkeiten, um die aktuellen Preisspitzen zu glätten, wie bspw. der Abschluss von längerfristigen Stromlieferverträgen. Grundsätzlich solvente Unternehmen sollten zudem auch am privaten Kapitalmarkt Kredite aufzunehmen können, wenn sie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Gemäss Umfrage zur Kreditvergabe bei 15 Banken durch die SNB per 31. August 2022 bestehen bisher keine Anzeichen für eine Kreditklemme.

4. und 5.: Das WBF hat dem Bundesrat die von der interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Federführung des SECO erarbeiteten Ergebnisse am 2. November 2022 unterbreitet. Seine Überlegungen hat der Bundesrat im Rahmen einer Medienmitteilung öffentlich gemacht.

Antwort des Bundesrates.