22.4218 · Interpellation · 2022-09-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1.Wie war die Zunahme von sozialhilfebeziehenden Personen aus Afrika in den Jahren 2005 bis 2020?
2. Wie viel Prozent der Sozialhilfebeziehenden stammen 2020 aus Afrika, wenn die Sozialhilfestatistik der Kantone und die Asyl- und Flüchtlingsstatisitk addiert werden?
3. Der grösste Teil der afrikanischen Sozialhilfeempfänger stammt aus Eritrea; wie hoch ist die Geburtenrate bei den Eritreern, wie hoch ist sie bei den Schweizern (2005 bis 2020)?
4.1 Wie erklärt sich der Bundesrat, dass bei Personen aus Afrika, angrenzende Länder und übrige EU/EFTA-Staaten die Sozialhilfebeziehenden in den letzten Jahren regelrecht explodiert sind, während bei Schweizern und den übrigen Ausländern die Steigerung eher moderat ausfällt?
4.2 Erachtet der Bundesrat es als Zufall, dass genau dort die Zahlen explodieren, wo die Schweiz durch die geltenden internationalen Verträge kaum mehr Einfluss nehmen kann?
5. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention müssen Flüchtlinge den Einheimischen gleich gestellt werden. In der Sozialhilfe dürfen somit keine Unterscheidungen gemacht werden. Die Sozialhilfe sieht aber z.B. die Verwandtenunterstützung und das Aufbrauchen des Vermögens vor. Des Weiteren muss bezogene Sozialhilfe wieder zurückbezahlt werden, z.B. nach Erbschaften. Es liegt damit nahe, dass dafür Flüchtlinge eher weniger in Frage kommen, als die hiesige Bevölkerung. Wir benachteiligen damit unsere eigene Bevölkerung. Verstösst dieser Missstand nicht gegen die Bundesverfassung (Gleichbehandlung)?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Personen mit einer Staatszugehörigkeit eines afrikanischen Landes lag 2006 bei 12 700 und im Jahr 2020 bei 38 700 (wirtschaftliche Sozialhilfe). Dies entspricht einer Zunahme von rund 26 000 Personen in 15 Jahren. Allerdings ist zu beachten, dass erst ab dem Jahr 2012 verlässlichere Aussagen über die in Frage stehenden Entwicklungen gemacht werden können. Zuvor besteht ein relativ hoher Anteil an unbestimmten Werten - dies führt zu verzerrten Resultaten. Wenn die Zunahme von 2012 bis 2020 betrachtet wird, dann resultiert eine Zunahme von rund 18 300 Personen in 9 Jahren.
2. Von allen Personen, die von der wirtschaftlichen Sozialhilfe oder der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich unterstützt wurden, weisen 17 Prozent eine Staatszugehörigkeit eines afrikanischen Landes auf. Dieser Anteil ist seit 2016 stabil.
3. Die Geburtenrate der Schweizerinnen liegt in den Jahren 2005 bis 2021 im Schnitt bei 1.39 und variiert zwischen minimal 1.27 und maximal 1.43. Bei den Eritreerinnen in der ständigen Wohnbevölkerung liegt die Geburtenrate im selben Zeitraum bei durchschnittlich 3.32. Zwischen 2005 und 2010 variiert dieser Indikator aufgrund der in diesem Zeitraum geringen Bevölkerungszahl relativ stark. Ab 2011 beträgt ihre ständige Wohnbevölkerung über 4000 Personen und die Geburtenrate der Eritreerinnen beträgt zwischen 2011 und 2021 minimal 2.98 und maximal 3.9.
4.1 / 4.2 Während die Sozialhilfequote (wirtschaftliche Sozialhilfe) der Schweizer und Schweizerinnen sich im Zeitraum von 2006 bis 2020 zwischen 2.0 Prozent und 2.3 Prozent bewegte, erreichte die Quote der EU/EFTA-Staatsangehörigen in den Jahren 2013 und 2014 mit 3.2 Prozent vorübergehend deutlich erhöhte Werte. In den darauffolgenden Jahren bildete sie sich aber wieder sichtbar zurück und betrug im Jahr 2020 noch 2.7 Prozent. Damit fand über den gesamten Zeitraum betrachtet eine Annäherung der Sozialhilfequote der EU/EFTA-Staatsangehörigen an diejenige der Schweizer und Schweizerinnen statt (eine Explosion der Anzahl der Sozialhilfebeziehenden ist somit nicht feststellbar). Die Sozialhilfequote von afrikanischen Staatsangehörigen belief sich 2009 auf 27.5 Prozent; 2019 auf 31.7 Prozent und 2020 auf 34.6 Prozent. Dabei werden auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in der Statistik zur wirtschaftlichen Sozialhilfe erfasst, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem die finanzielle Verantwortung vom Bund auf die Kantone übergeht. Hierbei handelt es sich oft um Personen, die wegen mangelnden Sprachkenntnissen oder fehlender Schul- oder Berufsausbildung nur schwer in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. In den Jahren 2014 bis 2016 ersuchten in der Schweiz überdurchschnittlich viele Personen um Asyl. Diese Personen werden nun ab 2019 in der Statistik zur wirtschaftlichen Sozialhilfe sichtbar, d.h. die Zunahme in der Sozialhilfequote ist primär in diesem Zusammenhang zu sehen. Betrachtet man sämtliche afrikanische Sozialhilfebeziehenden aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe und der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich der letzten fünf Erhebungsjahre (20162020) zusammen, ist sogar eine Abnahme von rund 5600 Personen bzw. 13 Prozent zu verzeichnen. Ein genereller Zusammenhang zwischen Sozialhilfebeziehenden und internationalen Verträgen ist nicht feststellbar.
5. Alle in der Schweiz anerkannten Flüchtlinge unterstehen der Flüchtlingskonvention und können sich auf die dort verankerten Rechte berufen, welche im Vergleich zu anderen Kategorien von Ausländern teilweise eine verbesserte Rechtstellung vorsehen. So haben Flüchtlinge beispielsweise in der Sozialhilfe Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die einheimische Bevölkerung. Umgekehrt gelten für die Anrechnung allfälliger Vermögenswerte an die Sozialhilfe oder für die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen die gleichen Kriterien und Schwellenwerte wie für die übrige einheimische Bevölkerung. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ist somit nicht gegeben.
Antwort des Bundesrates.