Einschränkung der Pflanzenschutzmittel-Auswahl im Ökologischen Leistungsnachweis. Plant der Bundesrat weitere Untersuchungen und Anpassungen?
22.4240 · Interpellation · 2022-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Bei der Produktion unter dem ÖLN soll der Einsatz von problematischen Pestiziden beschränkt werden. So sollen zum Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer und der Honigbienen Wirkstoffe mit hohem, durch solche mit tiefem Risikopotential ersetzt werden. Damit will der Bund zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans Pestizide und der pa. iv. 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" beitragen.
Tatsächlich wurden bei der Risiko-Evaluation aber die Risiken für wichtige Artengruppen nicht geprüft, so namentlich für die Amphibien, Reptilien und für andere Bestäuberinsekten, als Honigbienen.
Amphibien sind eine der am stärksten gefährdeten Artengruppen der Schweiz. 14 von 20 Arten (70 %) sind gefährdet oder sogar stark gefährdet. Die meisten Amphibien nutzen Gewässer- und Landlebensräume, wo sie oft direkt in Kontakt mit Pestiziden kommen. Amphibien sind damit stärker exponiert als etwa Fische. Insbesondere Insektizide und viele Fungizide sind für sie sehr giftig.
Honigbienen sind im Vergleich zu anderen Bestäubern (Wildbienen, Wespen, Schwebfliegen, Schmetterlinge) weniger empfindlich und oft auch weniger exponiert. Es kann daher aus einem tiefen Risiko für Honigbienen nicht auf eine geringe Gefährdung von anderen Insekten geschlossen werden. Das Insektensterben ist offensichtlich und gefährdet auch die Existenz der Landwirtschaft.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist er bereit, die Risiken der zugelassenen PSM für Amphibien zu ermitteln und in die nächste Revision des Risikopotentials (Risikoscore) einfliessen zu lassen? Wenn nein, warum nicht?
2. Ist er bereit, die Risiken der zugelassenen PSM für Reptilien zu ermitteln und in die nächste Revision des Risikoscore einfliessen zu lassen? Wenn nein, warum nicht?
3. Ist er bereit, die Risiken der zugelassenen PSM für andere Bestäuber-insekten als Honigbienen zu ermitteln, insbesondere auch für nachtaktive Bestäuber und in die nächste Revision des Risikoscore einfliessen zu lassen? Wenn nein, warum nicht?
4. Ist er bereit, auch indirekte Effekte, wie namentlich die Vernichtung der Futterpflanzen für Bestäuberinsekten durch Total-Herbizide, zu berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?
5. Ist er bereit, im Sinne des Vorsorgeprinzips Pionierarbeit zu leisten, auch wenn die EU dazu noch keine Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung stellt? Wenn nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 2. Das potenzielle Risiko der verschiedenen Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln (PSM) wurde basierend auf den Daten des Zulassungsdossiers berechnet. Die Anforderungen an diese Daten sind international harmonisiert. Die Schweizer Anforderungen entsprechen jenen der EU. Durch diese Vorgehensweise können alle Wirkstoffe nach einheitlichen Kriterien untereinander verglichen werden. Es liegen nicht für alle Wirkstoffe belastbare Daten aus standardisierten Labortests mit Amphibien vor, welche für eine vergleichende Bewertung notwendig sind. Auch stehen zurzeit noch keine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannten Kriterien zur Beurteilung des Risikos für Amphibien durch PSM zur Verfügung. Das Gleiche gilt auch für Reptilien. Solange weder umfangreiche Daten noch europäisch harmonisierte Beurteilungskriterien vorliegen, ist eine Aufnahme von Amphibien und Reptilien in die Risikoscores nicht zielführend.
3. Hinsichtlich Bienen verwendete Agroscope in ihrer vergleichenden Beurteilung Toxizitätsdaten für die Honigbiene, da diese Daten für alle Wirkstoffe vorliegen. Die EU erarbeitet zurzeit die Beurteilungsgrundlagen für weitere Bestäuber-Insekten (Solitärbienen und Hummeln). Solche Daten liegen erst für eine kleine Anzahl an neuen oder neu beurteilten Wirkstoffen vor, weshalb sie sich für die Herleitung von Risikoscores noch nicht eignen. Jedoch ist festzuhalten, dass die Insektizid-Wirkstoffe mit den höchsten Risikoscores für Bienen in fast allen Fällen auch zu den Wirkstoffen mit den höchsten Risikoscores für Oberflächengewässer gehören. Dies ist plausibel, da die empfindlichsten Organismen (Bienen, aquatische Insekten und Krebstiere) alle Gliederfüsser sind und insoweit physiologische Ähnlichkeiten aufweisen. Für den ÖLN ist daher anzunehmen, dass auch beim Vorliegen ökotoxikologischer Daten für Wildbienen, Wespen, Schwebfliegen und Schmetterlingen die gleichen hochtoxischen Insektizide an der Spitze einer Wirkstoff-Rangliste stehen würden, die auch für Oberflächengewässer und Bienen die höchsten Risikoscores aufweisen.
4. Massnahmen zur Bekämpfung von Unkraut auf Kulturland bezwecken, die Unkrautkonkurrenz für Nutzpflanzen um Wasser, Licht und Nährstoffe zu verringern. Herbizide werden nur dann zugelassen, wenn sie genügend wirksam sind, um dieses Ziel zu erreichen. Alternative Methoden wie beispielsweise die mechanische Bekämpfung (eggen, jäten) verfolgen das gleiche Ziel. Es ist daher nicht relevant, die Auswirkungen verschiedener Herbizide auf das Unkraut zu berücksichtigen, weil es sich dabei genau um die Auswirkungen handelt, die bei der Bekämpfung der Unkrautkonkurrenz beabsichtigt sind.
5. Die Schweiz ist innerhalb eines EU-finanzierten Forschungsnetzwerks in einer "COST-Action" aktiv, die zum Ziel hat, ein Schema für die Risikobeurteilung von Amphibien und Reptilien zu entwickeln. Des Weiteren finanziert das BAFU im Rahmen des Aktionsplans PSM ein Projekt zum Schutz von Amphibien vor PSM, insbesondere im terrestrischen Lebensraum. Die Schweiz ist auch im Rahmen der EU Projekte PERA (European Partnership for next generation, systems-based Environmental Risk Assessment) und PARC (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) massgeblich an der Weiterentwicklung von Beurteilungsgrundlagen für PSM beteiligt. Auf Grund der Grösse des Unterfangens und vor dem Hintergrund gegenseitiger Anerkennung von Risikobeurteilungen von PSM-Wirkstoffen, ist ein abgestimmtes Vorgehen mit europäischen Partnern unerlässlich.
Antwort des Bundesrates.