22.4242 · Interpellation · 2022-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Angesichts grassierender Fettleibigkeit und Diabetes erklärte Mexiko 2016 einen nationalen epidemiologischen Notstand. 75 Prozent der Erwachsenen und 38 Prozent der Kinder im Land sind übergewichtig oder fettleibig. Als Teil der Eindämmungsstrategie entwarf die Regierung ein Gesetz zur Einführung obligatorischer Warnhinweise auf Lebensmittel mit zu viel Energie, Zucker, Salz oder gesättigten Fettsäuren - zum Missfallen des Schweizer Lebensmittelkonzerns Nestlé, der in Mexiko Milliardenumsätze erzielt. Nestlé ging aktiv gegen das Gesetz vor und bat im November 2019 auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO um Unterstützung. Wie ein offengelegter E-mailverkehr zeigte, schickte das Amt daraufhin ein Schreiben an die mexikanischen Behörden und intervenierte mehrfach beim Komitee des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse, wo es gar eine Beschwerde gegen Mexiko einreichte. Dabei übernahm das SECO eins zu eins Nestlés Argumente.
- Hat das SECO vor seinen Interventionen gegen das mexikanische Gesetz neben Nestlé weitere Interessensgruppen und Ämter konsultiert? Wenn ja, bitte ich um Details dieser Konsultationen.
- Falls nicht, steht das Vorgehen des SECO nicht im Widerspruch zur Schweizer Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik, die einen "vorzeitigen Miteinbezug der interessierten Kreise und Bundesstellen", darunter Verbände und Zivilgesellschaft, vorsieht?
- Laut der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 will sich die Schweiz auch im Ausland für eine Ernährung einsetzen, die "ausgewogen, sicher und gesund" ist. Wie sind die Interventionen des SECO in Mexiko und bei der WTO mit diesen Zielen zu vereinbaren?
- Widerspricht das Vorgehen des SECO nicht der von der Schweiz im "Codex Committee on Food Labelling" im Herbst 2021 vertretenen Position, wonach es den Ländern "freistehen" solle, "aufgrund ihres
nationalen Kontexts" Warnhinweise einzuführen, die "vom Konsum ungesunder Zutaten abraten"?
- Steht die Vertretung der Interessen von Schweizer Konzernen im Ausland durch das SECO nicht im Konflikt mit der Rolle des Amtes, die Position der offiziellen Schweiz in internationalen Gremien wie der WTO zu repräsentieren?
- Wie stellt der Bundesrat in Zukunft sicher, dass das SECO eine kohärente und breit abgestützte Aussenwirtschaftspolitik verfogt, die mit den übergeordneten Strategien des Bundesrats übereinstimmt?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur ersten bis vierten Frage: Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.3924 Fehlmann Rielle vom 15. September 2022 festgehalten, handelt es sich beim Vorgehen der Schweiz im Komitee der Welthandelsorganisation (WTO) über die technischen Handelshemmnisse (TBT-Komitee) um eine übliche Reaktion auf eine Notifizierung einer technischen Vorschrift durch ein WTO-Mitglied, in diesem Falle Mexiko. Interessierte Anspruchsgruppen und Wirtschaftsteilnehmer können allfällige Probleme mit dem Inhalt von Notifikationen anderer WTO-Mitglieder beim SECO melden. Die Anliegen werden durch das SECO hinsichtlich des WTO TBT Übereinkommens geprüft, gegebenenfalls in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern. Bei begründeten Zweifeln und Fragen wird basierend auf einer solchen Prüfung ein schriftlicher Kommentar oder eine Intervention im TBT-Komitee zusammen mit den anderen WTO-Mitgliedern angestrebt. Dieser Mechanismus entspricht den Prinzipien der guten Regulierungspraxis. Der zuständige Gesetzgeber wird auf mögliche Auswirkungen des Regulierungsentwurfes aufmerksam gemacht und kann somit einen fundierten Entscheid treffen.
Es ist zu unterstreichen, dass sich das SECO auch in diesem Fall nicht "gegen" die vorgeschlagene Massnahme an sich ausgesprochen hat. Dies entspricht auch der genannten Stellungnahme im "Codex Committee on Food Labeling". In ihrer Intervention im TBT-Komitee unterstützte die Schweiz auch im Sinne ihrer Strategie Nachhaltige Entwicklung explizit die von den mexikanischen Behörden verfolgten legitimen Interessen, wobei sie Fragen zur Verhältnismässigkeit einiger der vorgeschlagenen Massnahmen stellte. Dabei nahm sie insbesondere Bezug auf die Grundsätze im WTO TBT Übereinkommen. Diese stellen sicher, dass legitime öffentliche Interessen auf eine Art und Weise erreicht werden können, die den Handel möglichst wenig beschränkt.
Zur fünften und sechsten Frage: Die Aussenwirtschaftspolitik dient dem Erhalt und der Steigerung des Wohlstandes der Bevölkerung in der Schweiz (Art. 2, Art. 54, Art. 94, Art. 101 BV), im Einklang mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Art. 73, Art. 104a BV). Das SECO führt im Rahmen der Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie einen regelmässigen Dialog mit allen interessierten Kreisen, welcher zur Vertretung der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen beiträgt. Im Rahmen des konsularischen Schutzes können sich zudem Schweizer Unternehmen bei Problemen im Ausland an die Schweizer Vertretung wenden, welche anschliessend das SECO konsultiert. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem SECO ist ebenfalls möglich, auch für Verbände und die genannte Zivilgesellschaft.
Im genannten Fall wurde das SECO von einem betroffenen Unternehmen kontaktiert und auf einen potentiellen Konflikt der betreffenden Regulierung mit geltendem WTO-Recht hingewiesen. Das SECO handelt dies gesagt nicht im Auftrag bestimmter Unternehmen, sondern stets im Hinblick auf die Gesamtheit der schweizerischen Interessen. Dies schliesst die Erhaltung des regelbasierten multilateralen Handelssystems mit ein. Die Grundsätze dieses Handelssystems entsprechen den zentralen Grundlagen der guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit: Nichtdiskriminierung, Verhältnismässigkeit, Transparenz und die Respektierung internationaler Standards. Deren Aufrechterhaltung ist im unmittelbaren Interesse der Schweiz.
Antwort des Bundesrates.