Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson
22.4268 · Motion · 2022-10-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 24 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG; SR 414.20) so zu ändern, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura prüfungsfrei zur Primarlehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen zugelassen werden.
Eine Minderheit der Kommission (de Montmollin, Herzog Verena, Jauslin, Locher Benguerel, Nantermod, Weber, Wettstein) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Für den Zugang zur einer Pädagogischen Hochschule braucht es heute grundsätzlich eine gymnasiale Maturität (Art. 24 Abs. 1 HFKG). In Artikel 24 Absatz 2 HFKG erfolgt insofern eine kleine Öffnung bei den Zugangsvoraussetzungen, dass auch Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung prüfungsfrei zur Vorstufen- und Primarlehrerausbildung zugelassen werden müssen. Eine Zulassung von Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura ist jedoch nur "unter bestimmten Voraussetzungen", die der Hochschulrat festsetzt, möglich. Die Berufsmatura ermöglicht somit heute auch für die Ausbildung zur Primarlehrperson keinen prüfungsfreien Übertritt an eine Pädagogische Hochschule. Es ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung gibt es Vorkurse. Diese werden zum Teil als "freiwillig" bezeichnet, faktisch sind sie dies aber nicht. Diese zusätzliche Hürde für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden für den Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule ist mindestens für die Ausbildung zur Primarlehrperson nicht mehr gerechtfertigt.
Für den Abbau dieser Hürden sprechen folgende Gründe:
1. Mit der Berufsmaturität wollte man für Lernende und junge Berufsleute eine attraktive Perspektive eröffnen und damit auch unser Berufsbildungssystem stärken. Zu dieser Attraktivitätssteigerung soll auch beitragen, dass keine unnötigen und erschwerende Hürden zu weiterführenden Schulen errichtet werden.
2. Es ist nicht gerechtfertigt, dass Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmatura den gleichen Vorkurs und die gleiche Aufnahmeprüfung wie Berufsleute ohne Berufsmatura absolvieren müssen. Damit verkennt man, dass mit der Berufsmatura eine erweiterte Allgemeinbildung abgeschlossen wird.
3. Der Stoff, der in den Vorkursen vermittelt wird, ist weitgehend identisch mit dem Stoff der der Berufsmaturitätsschulen. Es braucht diese Doppelspurigkeit nicht.
4. Mit einer zusätzlichen Hürde verkennt man auch die zusätzliche wertvolle Erfahrung in einem anderen Beruf, die eine Lehrperson einbringt. Gerade in Zeiten des Mangels an Lehrpersonen sind wir auch auf diese angewiesen.
5. Das Absolvieren einer Berufsmaturität während der Lehre oder nach dem Lehrabschluss verlangt von den Lernenden einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand. Durch einen Vorkurs und die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung geht wieder unnötig Zeit verloren.
6. Seit Jahren fehlen Lehrpersonen. Jetzt klage alle über einen akuten Mangel an Lehrpersonen für das neue Schuljahr. Man will Studenten und Pensionäre einsetzen. Dann spricht man von Quereinsteigerprogrammen. Ja, man holt quasi Lehrpersonen von der Strasse. Wenn sich ein Lehremangel schon seit Jahren abgezeichnet hat, ist es völlig unverständlich, dass für sehr gut ausgebildete Berufsleute mit einer Berufsmaturität völlig unnötige Hürden beim Zugang zur Pädagogischen Hochschule bestehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht mit der Kommission einig, dass der Förderung der Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem eine hohe Bedeutung zukommt.
Diese Motion betrifft die Schnittstelle zwischen zwei Bildungsbereichen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten: Für die Berufsmaturität (BM) ist primär der Bund zuständig, während die Primarlehrerausbildung an Pädagogischen Hochschulen (PH) in der Kompetenz der Kantone und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) liegt. Im föderalistischen Schweizer Bildungssystem regelt grundsätzlich die für eine Bildungsstufe zuständige Behörde auch die Anforderungen auf dieser Stufe. Änderungen an den Schnittstellen haben Auswirkungen auf beide Bildungsbereiche und müssen daher gemeinsam geprüft werden.
Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 20.4593 Stadler festgehalten hat, fehlen Inhaberinnen und Inhabern einer BM im Unterschied zu Fachmaturandinnen und Fachmaturanden mit Fachrichtung Pädagogik, je nach Berufsmaturitätsrichtung, die für das PH-Studium notwendigen allgemeinbildenden Kompetenzen in Bereichen wie Sprache, Geografie, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik, Bewegung und Sport, Pädagogik, Ethik, Philosophie, Psychologie, Soziologie, naturwissenschaftliche Fächer. Die Ergänzungsprüfung bzw. der Äquivalenznachweis Fachmaturität-Berufsmaturität stellt sicher, dass die Studierenden über die für ein erfolgreiches Studium erforderliche breite Allgemeinbildung verfügen.
Entgegen der Annahmen in der Begründung der Motion müssen Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität jedoch nicht den gleichen Vorkurs und die gleiche Aufnahmeprüfung wie Berufsleute ohne Berufsmaturität absolvieren. Zudem ist der Stoff, der in den - in den meisten Kantonen freiwilligen - Vorkursen vermittelt wird, nicht identisch mit dem Stoff der Berufsmaturitätsschulen. Die von den jeweiligen PH organisierten Prüfungen tragen den bereits erworbenen Kompetenzen von Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden Rechnung: Je nach Vorbildung können Fächer der Ergänzungsprüfung erlassen werden. Inhaberinnen und Inhaber einer BM haben bei der Ergänzungsprüfung somit andere, erleichterte Bedingungen als Berufsleute ohne Berufsmaturität.
Der Bundesrat lehnt aus den genannten Gründen diese Motion ab; er ist aber mit einer gemeinsamen Prüfung der aufgeworfenen Fragen zusammen mit der EDK einverstanden und empfiehlt das Postulat 22.4267 zur Annahme.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.