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Schlupflöcher zur Umgehung von nach dem Embargogesetz verhängten Sanktionen umgehend schliessen

22.4279 · Motion · 2022-11-22

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, jegliches bekannte Schlupfloch zur Umgehung von nach Embargogesetz verhängten Sanktionen umgehend zu schliessen. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass sogenanntes "ring fencing" nicht weiter dafür benutzt werden kann, um Sanktionen zu umgehen.

Eine Minderheit der Kommission (Nidegger, Aebi, Büchel, Estermann, Grüter, Köppel, Lüscher, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die Schweiz hat die EU-Sanktionen gegen Mitglieder des russischen Regimes sowie ihm nahestehenden Personen und Entitäten übernommen. Diese werden jedoch nur lückenhaft umgesetzt. So wurde am 21.11.2022 in den Schweizer Medien bekannt, dass die Ehefrau des russischen Oligarchen Andrei Melnitschenko, Aleksandra Melnitschenko, weiterhin die Begünstigte eines Trusts ist, in dem die meisten Aktien des Düngemittelkonzerns Eurochem liegen. Da Andrei und Aleksandra Melnitschenko beide auf der Schweizer Sanktionsliste sind, müsste das Seco, welches für die Umsetzung der Sanktionen zuständig ist, für die Einfrierung ihrer Vermögenswerte sorgen. Das Seco bestätigte jedoch schriftlich, dass Eurochem nicht unter die Sanktionen falle. Laut Recherchen der Tamedia-Zeitungen ist es wahrscheinlich, dass das Seco für Eurochem ein "ring fencing" bewilligt hat. Mit diesem Schlupfloch wird der begünstigten Person während der Zeit der Sanktionierung keine Dividenden oder andere Zahlungen ausbezahlt, weshalb die Begünstige nicht von den Sanktionen betroffen ist. Dies ist jedoch inakzeptable, da die Gewinnausschüttung damit lediglich aufgeschoben wird.

Eurochem hat ihren Hauptsitz in Zug sowie Tochterfirmen in Italien, Litauen und Polen. Während die Sanktionen in der Schweiz nicht umgesetzt werden, haben diese Länder Konten der Tochterfirmen bereits eingefroren. Die konsequente Umsetzung der Sanktionen ist also eine Frage des politischen Willens.

Dass die Umgehung der Sanktionen im Falle der Melnitschenkos möglich ist, lässt vermuten, dass weitere solche Fälle bestehen. Damit der Krieg gegen die Ukraine möglichst bald beendet werden kann, müssen die Sanktionen gegen Mitglieder des russischen Regimes sowie verbandelter Oligarchen konsequent umgesetzt werden. Der wichtigste Schritt dabei ist eine umgehende Schliessung aller bekannter Schlupflöcher, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken.

Innerhalb des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung koordiniert und überwacht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Vollzug von Sanktionen, die der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) beschlossen hat.

Die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland hat für den Bundesrat höchste Priorität. Das SECO hat aus diesem Grund seine personellen Ressourcen im Ressort Sanktionen stark aufgebaut und arbeitet eng mit den involvierten Bundesstellen - dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, Eidgenössischen Finanzdepartement (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Polizei [fedpol], Staatssekretariat für Migration), dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Nachrichtendienst des Bundes) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht - zusammen. Das SECO ist ausserdem in ständigem Austausch mit allen relevanten Akteuren im In- und Ausland.

Gemäss dem EmbG verfolgt das SECO Fälle von Sanktionsverstössen, besonders schwere Fälle können an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet werden. Diese Arbeitsteilung ermöglicht effiziente Verfahren. Seit dem 4. März 2022 sind aufgrund von Verstössen gegen die Verordnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine 21 Verwaltungsstrafverfahren eröffnet worden.

Die Schweiz steht im internationalen Vergleich in der Umsetzung der Massnahmen sehr gut da. Das SECO informiert die betroffenen Sektoren, insbesondere den Finanz- und Bankensektor sowie die Rohstoffbranche, regelmässig über die getroffenen Massnahmen und stellt fest, dass sich die betroffenen Unternehmen ihrer Verpflichtungen in der Umsetzung der Sanktionen bewusst sind. Zudem nimmt die Schweiz im Rahmen der Taskforce "Freeze and Seize" auf Expertenebene am regelmässigen Austausch unter den EU-Mitgliedstaaten und anderen gleichgesinnten Drittstaaten über die Umsetzung von Massnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten teil. Die Europäische Kommission hat ausdrücklich festgehalten, dass sie den Beitrag der Schweiz sehr begrüsst. Die Schweiz bringt hier ihre Expertise ein und kann sich so als verlässlicher, zuverlässiger und effizienter Partner in der Sanktionsumsetzung positionieren.

In Bezug auf die Ring Fencing Praxis verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion 22.4288. Betreffend das in dieser Motion erwähnte Unternehmen hält der Bundesrat fest, dass sich die Schweiz nahtlos in die Umsetzungspraxis einer ganzen Reihe von EU-Staaten einreiht. Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass die Firma Eurochem nach wie vor weder von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der EU noch der Schweiz sanktioniert ist. Zudem ist es nicht Sinn und Zweck der Sanktionen gegenüber Einzelpersonen, Unternehmen in ihrem Umkreis in den Konkurs zu treiben - insbesondere nicht, wenn es sich wie bei Eurochem um ein für die weltweite Nahrungsmittelproduktion und -versorgung wichtiges Unternehmen handelt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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