Anpassung der Niba-Bewertungsmethodik. Künftige Bahnausbauten gemäss der "Perspektive Bahn 2050" korrekt bewerten
22.4320 · Interpellation · 2022-12-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat die Perspektive BAHN 2050 erarbeitet, die definiert, wie sich Bahnangebot und -infrastruktur entwickeln sollen. Ein besonderer Fokus liegt neu z.B. auch auf der Stärkung des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs. Künftige Ausbauten sollen also an den Zielen der Perspektive BAHN 2050 gemessen werden. Bereits in der für 2026 geplanten Botschaft zur Ergänzung des Ausbauschritts 2035 sollen entsprechende Kriterien zur Anwendung gelangen. Beim nächsten Ausbauschritt, für den 2030 eine Botschaft vorgesehen ist, soll sich der gesamte Planungsprozess entsprechend ausrichten.
Bei der Beurteilung von Angebotskonzepten und Infrastrukturvorhaben kommt aktuell beim Bund jedoch noch der Leitfaden "NIBA: Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte" mit der zugehörigen Beurteilungsmethode zur Anwendung. Die Beurteilungsmethodik umfasst monetarisierte und damit quantifizierbare Indikatoren und solche, die lediglich qualitativer Natur sind. Zu den quantifizierbaren - und damit "starken" - Indikatoren gehören heute die Reisezeitgewinne. Es erscheint deshalb angezeigt, dass Indikatoren, welche die Zielsetzungen der Perspektive BAHN 2050 abbilden, wenn immer möglich ebenfalls monetarisiert werden. Nur so können sie in der Abwägung genügend Gewicht erhalten. Im Vordergrund stehen dabei die volkswirtschaftlichen Effekte, insbesondere die Agglomerationseffekte.
Damit künftige Vorhaben strategisch konform mit der Perspektive Bahn 2050 beurteilt werden können, müssen diese NIBA-Beurteilungsmethode nun zwingend angepasst werden.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Bewertungsmethodik adaptiert werden muss, um eine korrekte Beurteilung von künftigen Bahnvorhaben gemäss Perspektive BAHN 2050 gewährleisten zu können?
2. Bis wann erwartet der Bundesrat eine entsprechende Anpassung der Bewertungsmethodik? Wurden entsprechende Arbeiten bereits aufgenommen?
3. Sind bereits Aussagen möglich, inwiefern künftig auch volkswirtschaftliche Effekte, namentlich Agglomerationseffekte, in die Bewertung einbezogen werden?
4. Wie würden die Kantone bei der Ausarbeitung der Kriterien für die neue Bewertungsmethodik miteinbezogen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ja, der Bundesrat teilt diese Auffassung: Die Perspektive Bahn 2050 stellt eine strategische Grundlage zur langfristigen Entwicklung der Eisenbahn dar. Die aktuelle Bewertungsmethodik besteht aus quantifizierbaren und qualitativen Kriterien, welche nach Überarbeitung der Langfristperspektive Bahn überprüft und gegebenenfalls angepasst oder neu gewichtet werden müssen. Die Bewertungskriterien dienen dazu, die eingegebenen Angebotsziele auf ihre strategische Relevanz zu prüfen (Eingangsprüfung) und die ermittelten Massnahmen mittels Bewertung zu priorisieren. Ein wichtiger Teil dieser Bewertung ist die Kompatibilität mit der Perspektive Bahn 2050, welche sich auf den Programmteil des Sachplans Verkehr stützt.
2. Für die Botschaft 2026 wird die NIBA-Methodik leicht aktualisiert. Zudem wurde ein spezifisches qualitatives Kriterium "Übereinstimmung mit der Perspektive Bahn 2050" entwickelt. Die Kompatibilität mit der Stossrichtung "kurze und mittlere Distanzen" der Perspektive Bahn 2050 wird für die zu prüfenden Massnahmen gemäss Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur Art. 1 Abs. 3 (AS 2019 3747) geprüft. Die Planungsgrundlagen für die Erarbeitung der Botschaft 2026 werden im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.
Für die Botschaft 2030 wurden die Arbeiten noch nicht begonnen. Eine grundlegende Anpassung der NIBA-Methodik und deren Ausrichtung auf die strategische Stossrichtung der Perspektive BAHN 2050 wird geprüft. Die Ergebnisse sollen gemäss heutiger Planung ab 2025 verfügbar sein.
3. Die volkswirtschaftliche Bewertung ist bereits bei der heutigen Bewertung ein wesentlicher Bestandteil. Inwieweit spezifisch die Agglomerationseffekte in die volkswirtschaftliche Bewertung einbezogen werden, ist heute noch nicht geklärt.
4. Gemäss Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierungder Bahninfrastruktur (KPFV, SR 742.120) Art. 15 legt "das BAV [...] die Planungsgrundsätze, insbesondere die Bewertungskriterien für die einzelnen Ausbauschritte nach Artikel 48c EBG, fest". Gemäss KPFV Art. 15 Abs. 2 informiert das BAV die Kantone über die Planungsgrundsätze und die Vorgehensweise.
Antwort des Bundesrates.