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22.4343 · Interpellation · 2022-12-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Auf Bundes- und Kantonsebene kann in der Steuererklärung ein Abzug von 700 Franken für den Arbeitsweg mit dem Velo, dem E-Bike, dem Motorfahrrad oder dem Motorrad mit gelbem Nummernschild geltend gemacht werden. Dieser Betrag gilt seit der Steuerperiode 2001/2002, davor lag der Abzug bei 600 Franken.

In den letzten 20 Jahren ist die Anzahl E-Bikes auf Veloparkplätzen stark gestiegen. Anfang der 2000er-Jahre wurden nur einige hundert E-Bikes pro Jahr verkauft, was weniger als 1 Prozent des Velomarkts entsprach. 2021 verfügten fast 38 Prozent der verkauften Velos über einen Hilfsmotor.

Mit der Verbreitung der E-Bikes sind die Anschaffungs- und Unterhaltskosten im Vergleich zu Velos, die bloss mit Muskelkraft angetrieben werden, signifikant gestiegen. Dies wird durch die höhere Qualität und die umfassenderen Serviceleistungen bei Bremsen, dem Getriebe oder den Pneus erklärt. Zusätzlich treiben die Batterie, der Motor und die Elektronik die Kosten in die Höhe.

Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von acht Jahren sieht der Branchenverband Velosuisse die jährlichen Amortisations- und Betriebskosten bei 670 Franken für Velos, 1200 Franken für langsame E-Bikes oder 2200 Franken für schnelle E-Bikes. Die Anschaffungs- und Unterhaltskosten für E-Bikes unterscheiden sich kaum von denen für Roller oder für Motorräder für den Alltag.

Gleichzeitig sieht der Bund für die Nutzung von Motorrädern Abzüge bis zu 3000 Franken pro Jahr vor, während die Kantone zwischen 4000 und 8000 Franken abziehen. Dieser grosse Unterschied in den Abzugsmöglichkeiten für E-Bikes und Motorräder ist objektiv nicht mehr zu rechtfertigen.

Wegen der gewünschten Förderung des Veloverkehrs als Beitrag zur Gesundheit und zum Klimaschutz sowie zur Entlastung der Städte scheint es angemessen, den jährlichen Pauschalabzug zu erhöhen.

Deshalb stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der aktuelle Steuerabzug für E-Bikes nicht den tatsächlichen Amortisations- und Betriebskosten entspricht?

2. Ist der Bundesrat bereit, eine Erhöhung des Steuerabzugs und die Anpassung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu prüfen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Abzug von 700 Franken pro Jahr für die Benützung eines privaten Fahrzeugs für den Arbeitsweg umfasst eine Gruppe von Fahrzeugen, nämlich Fahrräder (inklusive Elektrofahrräder), Motorfahrräder sowie Motorräder mit gelbem Kontrollschild. Diese Fahrzeuge haben unterschiedliche Anschaffungs- und Betriebskosten, welche im Einzelfall höher oder tiefer als die 700 Franken sein können (vgl. Anhang der Berufskostenverordnung, SR 642.118.1).

2. Zurzeit läuft die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen. Unselbständig Erwerbende sollen zukünftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten mittels einer Gesamtpauschale oder effektiv abziehen wollen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 4. April 2023.

Die vorliegende Frage würde sich mit Umsetzung der oben erwähnten Vorlage faktisch erledigen, da steuerpflichtige Personen, die für den Arbeitsweg ein Fahrrad (inklusive E-Bike), Motorfahrrad sowie Motorrad mit gelbem Kontrollschild nutzen, mit einer Gesamtpauschale in der Regel bessergestellt wären. Der Bundesrat sieht daher derzeit keinen Handlungsbedarf, die heutige Pauschale für E-Bikes zu überprüfen.

Antwort des Bundesrates.

Ist der Steuerabzug für Velos und E-Bikes noch angemessen? | Lexipedia | Lexipedia