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22.4368 · Interpellation · 2022-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Kommunikation des BAV ist beim Ausbau der Bahninfrastruktur in der Schweiz eine Konsolidierungsphase notwendig. Zusätzliche Baustellen würden das Netz allzu stark belasten und die Fahrplanstabilität gefährden. Das führt dazu, dass bis mindestens 2033 keine zusätzlichen Arbeiten mehr auf dem Netz möglich sind. In der Botschaft 2026 soll mit notwendigen Infrastrukturmassnahmen das Netz soweit getrimmt werden, dass das mit dem Ausbauschritt 2035 beschlossene Angebot stabil und pünktlich betrieben werden kann.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wo genau auf dem heutigen Bahnnetz ist bis 2033 die Fahrplanstabilität besonders gefährdet?

2. Führt eine Verzögerung beim Ausbau längerfristig nicht zu einem instabileren Fahrplan, da die Nachfrage nicht mehr bewältigt werden kann?

3. Welche Projekte gemäss Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur (Art. 1) würden Engpässe reduzieren und die Fahrplanstabilität erhöhen?

4. Welche bekannten und über den Ausbauschritt 2035 beschlossenen Bahnprojekte gefährden die Fahrplanstabilität am meisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die SBB sieht die aktuellen Herausforderungen besonders in der Westschweiz, wo die Kumulation von Baustellen einen stabilen Betrieb nicht mehr ohne wesentliche Massnahmen am Fahrplan ermöglicht. Daher ist die SBB derzeit gemeinsam mit den direkt betroffenen Kantonen daran, für die Jahre ab 2025 einen Fahrplan zu planen, der bessere Voraussetzungen für die Umsetzung der bereits beschlossenen Ausbauprojekte und die parallele Sicherstellung des notwendigen Substanzerhalts ermöglicht.

Auch auf dem übrigen Normalspurnetz ist die Lage stark beeinflusst von den grossen Baustellen, wie beispielsweise dem Vierspurausbau Zürich-Winterthur, welcher die ganze Ostschweiz betrifft, oder vom Ausbau des Zimmerberg-Basistunnels zwischen Zürich und der Zentralschweiz. 2. Das BAV plant für die Botschaft 2026 neben Stabilisierungsmassnahmen für das Angebotskonzept 2035 auch erste Etappen von Grossprojekten und Ersatzmassnahmen für die Wankkompensation bei Fernverkehrszügen, da die SBB diese nicht mehr weiterverfolgt. Zudem wird mit der Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 die Basis geschaffen, dass ab 2025 der übernächste Ausbauschritt erarbeitet und mit einer Botschaft im 2030 an das Parlament überwiesen werden kann.

3. Der mit dem Ausbauschritt 2035 vorgesehene umfangreiche Angebotsausbau bei gleichzeitig optimaler Nutzung der Infrastrukturen ist eine grosse Herausforderung für die Fahrplanstabilität. Allerdings werden viele dieser Massnahmen auch einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität bringen. Daher ist es wichtig, dass die laufenden Projektierungs- und Bauarbeiten weiter vorangetrieben werden.

Die Beurteilung, welche der im Angebotskonzept 2035 beschlossenen Massnahmen zur Fahrplanstabilität beitragen, wird mit der Konsolidierung des Angebotskonzepts 2035 vertieft vorgenommen. Aussagen dazu sind in der Botschaft 2026 zu erwarten.

4. Es lässt sich nicht ein einzelnes Projekt bezeichnen, dessen Realisierung die Fahrplanstabilität besonders gefährdet. Vielmehr ist es die Kumulation von Substanzerhaltungsprojekten, Projekten zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und Ausbauprojekten, welche neben dem laufenden Betrieb im dicht befahrenen Netz zu realisieren sind.

Die beschlossenen Massnahmen tragen jedoch nach ihrer Realisierung auch zur Stabilität bei.

Antwort des Bundesrates.