Sensibilisierung und Ausbildung des Grenzwachtkorps zur Einhaltung der Menschen- und Grundrechte
22.4373 · Interpellation · 2022-12-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das Grenzwachkorps ist bei seiner Arbeit verpflichtet die Menschen- und Grundrechte von Zivilpersonen zu respektieren. Einzelne Vorfälle zeigen, dass dies nicht immer der Fall ist. So beging im Jahr 2014 ein einsatzleitender Grenzwächter eine Körperverletzung, indem er es unterliess, für eine schwangere Frau mit akuten Beschwerden medizinische Hilfe zu holen. Die Frau erlitt in der Folge eine Fehlgeburt. Für die Körperverletzung wurde der einsatzleitende Grenzwächter im Jahr 2017 schuldig gesprochen. Im November 2022 wurde der Frau eine Genugtuung von 12 000 Schweizer Franken zugesprochen. Ein weiteres Verfahren gegen mehrere Grenzwächter wegen Drohung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Tätlichkeit und Amtsmissbrauch ist im Kanton Tessin hängig. Aus den Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ist nicht ersichtlich, ob und wie Grenzwächter zu strafrechtlich relevantem Verhalten und zur Einhaltung der Menschen- und Grundrechte ausgebildet werden.
Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Anstrengungen werden unternommen, um Menschen- und Grundrechtsverletzungen durch Angehörige des Grenzwachkorps vorzubeugen und die Grenzwächter zu sensibilisieren, insbesondere durch Aus- und Weiterbildungen?
2. Welche internen Weisungen bestehen oder wurden seit 2014 im Hinblick auf die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten erlassen?
3. Wird erwogen, das neue Kompetenzzentrum für Menschenrechte ab Januar 2023 mit einer Untersuchung zur Menschenrechtskonformität der Praxis des Grenzwachkorps zu beauftragen (Art. 10b Abs. 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9))?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist sich seiner Verantwortung zum Schutz der in der Bundesverfassung (BV) sowie auch in internationalen Garantien (z. B. Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Uno-Pakt II) verankerten Menschen- und Grundrechte bewusst und setzt sich dafür ein, diese zu wahren und Menschen- und Grundrechtsverletzungen zu verhindern. Der Umgang mit Menschen- und Grundrechten im Kontext des Grenzschutzes wird in der Aus- und Weiterbildung des BAZG umfangreich thematisiert und die Mitarbeitenden sind entsprechend sensibilisiert. In der Weiterbildung und bei der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten arbeitet das BAZG zudem mit dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zusammen. So sind derzeit rund 150 Mitarbeitende des BAZG zu "Conversation Leader Migration" ausgebildet und damit sowohl in der interkulturellen Kommunikation als auch in der spezifischen Befragung von Migrantinnen und Migranten geschult. Im Rahmen laufender Menschen- und Grundrechtsarbeiten prüft das BAZG zudem, welche der bisherigen Sensibilisierungsmassnahmen sich in der Praxis des BAZG besonders bewährt haben und identifiziert proaktiv weiteres Optimierungspotenzial.
2. Das BAZG misst dem Thema Menschen- und Grundrechte grosse Beachtung bei und verfügt über diverse interne Dienstvorschriften, die klare und einheitliche Vorgaben zum Schutz der Menschen- und Grundrechte enthalten, wie beispielsweise zur Wahrung der Menschenwürde, zum Umgang mit vulnerablen Personen oder zur verhältnismässigen Anwendung von unmittelbarem Zwang. Die Dienstweisungen werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch werden die Mitarbeitenden des BAZG regelmässig mit internen Informationsschreiben und Schulungen zu aktuellen Menschen- und Grundrechtsthemen sensibilisiert. Im Zusammenhang mit dem erwähnten Fall im Jahr 2014 wurden zwei Informationsschreiben zum Thema medizinische Versorgung und Hilfe verfasst. Zusätzlich wurden Notfallkonzepte erarbeitet und implementiert. Auch wurden seit 2014 die internen Dienstvorschriften zur Anwendung von unmittelbarem Zwang überarbeitet, um das Prinzip der Verhältnismässigkeit deutlicher und flächendeckend hervorzuheben. Ebenso fand eine Anpassung der Dienstweisung mit Bezug zur Transportfähigkeit statt. Zur Sensibilisierung und Wahrung der Menschen- und Grundrechte im Bereich von körperlichen Durchsuchungen und dem Erfassen von Personendaten wurden ebenso Kapitel in den Dienstweisungen ergänzt. Die überarbeiteten Vorgaben wurden letztmals im Jahr 2022 im Rahmen einer Online-Schulung an die Mitarbeitenden des BAZG vermittelt.
3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das BAZG seiner Verantwortung zum Schutz der Menschen- und Grundrechte nachkommt und seine Praxis anhand interner und externer Kontrollmechanismen laufend überprüft und anpasst. Das BAZG ist selbstverständlich bereit, mit der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) oder anderen unabhängigen Akteuren zu kooperieren.
Antwort des Bundesrates.