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22.439 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-16

Erledigt

Wortlaut

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind so zu ändern, dass ein freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn möglich ist.

Begründung

Laut der vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahr 2020 durchgeführten Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) haben fast 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung Steuerrückstände.

Steuerschulden haben ganz offensichtlich sehr erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Gemeinden, Kantone und Bund. Jedes Jahr müssen die öffentlichen Verwaltungen Hunderte Millionen Franken an Steuerschulden als Debitorenverluste abschreiben.

Eine von der FehrAdvice & Partners AG 2016 publizierte Studie führte aus, dass Steuerschulden auch auf der individuellen Ebene Folgen zeitigen: "Auf individueller Ebene führen sie unter anderem zu sozialer Isolation und langfristigen Gesundheitsproblemen aufgrund der psychischen Belastung. Die Folgen auf Seiten der Wirtschaft sind häufigere Absenzen und tiefere Produktivität."

Eine einfache und effiziente Lösung besteht darin, einen freiwilligen Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn zu ermöglichen: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber würde einen Teil des monatlichen Bruttolohns direkt den jeweiligen Steuerbehörden überweisen. Da der überwiesene Betrag als freiwillige Vorauszahlung der Steuer gelten würde, trüge er Zinsen ein. Dieses Verfahren des direkten Steuerabzugs müsste von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, nicht aber von den Angestellten zwingend angewendet werden. Letztere könnten entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen oder nicht. Um deren Nutzung zu erleichtern, könnte ein sogenanntes "Opt-out"-Verfahren vorgesehen werden, wonach der Direktabzug angewendet wird, wenn sich die angestellte Person nicht ausdrücklich dagegen entscheidet.

Würde zudem das System in der ganzen Schweiz angewendet, so würde dies erlauben, seine Effizienz zu steigern. Denn tatsächlich arbeiten viele Erwerbstätige nicht in ihrem Wohnkanton.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entstünden ein zusätzlicher Aufwand und eine zusätzliche Verantwortung, besonders für die kleinen Betriebe, die nicht über eine angemessene Informatik-Infrastruktur verfügen. Deshalb sollten auch eine Entschädigung und/oder eine Unterstützung durch den Staat geprüft werden.

Der Direktabzug der Steuer ist als eine Investition zu betrachten, die dazu führt, dass deutlich geringere Verluste durch Steuerschuldnerinnen und -schuldner entstehen, die Einziehungskosten sinken und mit der Zeit weniger Sozialleistungen zu zahlen sind.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 15.03.2023

Nationalrat will eine freiwillige Quellenbesteuerung

Schweizer und niedergelassene Steuerpflichtige sollen neu einen Teil ihrer Einkommenssteuer freiwillig direkt von ihrem Lohn abziehen lassen können, als Quellensteuer. Der Nationalrat will so Steuerschulden vermeiden und der öffentlichen Hand zu ihren Mitteln verhelfen.

Mit 96 zu 88 Stimmen und mit 6 Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Emmanuel Amoos (SP/VS) gut. Für die Initiative hatten in der vorberatenden Kommission Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP gestimmt. Im Rat setzte sich diese Minderheit durch.

Das Begehren geht nun an die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S). Stimmt sie zu, muss die Nationalratskommission einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten - sie hat die Initiative zur Ablehnung empfohlen. Findet das Anliegen bei der WAK-S kein Gehör, hat der Ständerat zu entscheiden.

Fast zehn Prozent der Bevölkerung seien laut einer Erhebung des Bundes von 2020 mit den Steuern im Verzug gewesen, sagte Amoos. Auf Gemeinden, Kantone und den Bund habe das erhebliche Auswirkungen. Jedes Jahr müssten öffentliche Verwaltungen Hunderte Millionen Franken an Steuerschulden als Debitorenverluste abschreiben.

Für die Betroffenen selbst seien die Schulden eine psychische und gesundheitliche Belastung. Amoos schwebt eine für Angestellte freiwillige Quellensteuer vor: Arbeitgeber würden einen Teil des Brutto-Monatslohns direkt dem Steueramt überweisen, so wie das heute für ausländische Arbeitgeber ohne Niederlassungsbewilligung erfolge.

Die ablehnende Mehrheit sah als Grund für Steuerrückstände weniger die Steuerrechnungen als "grundsätzlich den Umgang mit Geld". Für den freiwilligen Lohnabzug würden sich kaum jene entscheiden, die Steuerschulden hätten. Freiwillige Steuer-Vorauszahlungen seien heute schon möglich, sagte Sprecherin Esther Friedli (SVP/SG).

Debatte im Ständerat, 14.03.2025

Keine Folge gegeben