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22.4406 · Interpellation · 2022-12-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die drohende Energiekrise zeigt die Verletzlichkeit unseres Systems sowie die Wichtigkeit einer vorausschauenden Risikoanalyse. Insbesondere unseren kritischen Infrastrukturen, welche für die Sicherheit der Bevölkerung, die Souveränität des Landes sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz von zentraler Bedeutung sind, gilt eine besondere Aufmerksamkeit.

Ein Grundsatz der bundesrätlichen Strategie zum Schutz der kritischen Infrastrukturen ist der ganzheitliche und risikobasierte Ansatz. Dabei sind sämtliche relevanten Verwundbarkeiten und Gefährdungen, die zu einer signifikanten Störung der kritischen Infrastrukturen führen könnten zu berücksichtigen und miteinander in ein Verhältnis zu setzen. Derzeit fehlt jedoch eine Übersicht über die Verortung und Beurteilung des Risikos der kritischen Infrastrukturen in der Schweiz. Eine solche Übersicht würde auch einem weiteren bundesrätlichen Grundsatz der Strategie zum Schutz der kritischen Infrastrukturen, nämlich der Verhältnismässigkeit der Massnahmen, dienen.

Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

a. Wie beurteilt der Bundesrat die Anfälligkeit der verschiedenen kritischen Infrastrukturen in der Schweiz?

b. Wo sieht der Bundesrat bei kritischen Infrastrukturen die grössten Gefahren und Risiken?

c. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Risikomatrix für kritische Infrastrukturen einen Mehrwert für die Schweiz bringen würde?

d. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass eine Priorisierung der kritischen Infrastrukturen notwendig ist?

e. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Risikoeinschätzung bei der Beschaffung im Kontext mit kritischen Infrastrukturen zu berücksichtigen ist?

Begründung

Die Massnahmen zum Schutz von kritischen Infrastrukturen sollen ein optimales Verhältnis zwischen Massnahmenkosten und erzieltem Nutzen (Risikoreduktion) aufweisen. Nicht angestrebt kann eine vollständige Elimination sämtlicher Risiken. Dies wäre wohl einerseits technisch nicht möglich und andererseits wirtschaftlich mit unverhältnismässig grossem Aufwand verbunden. Damit der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zielführend und effizient angewandt werden kann, bedarf es einer Risikomatrix der kritischen Infrastrukturen. Diese stellt ein notwendiges Instrument für die Priorisierung von kritischen Infrastrukturen dar und ist auch hinsichtlich Beschaffungskriterien relevant.

Stellungnahme des Bundesrates

a. Die Anfälligkeit der kritischen Infrastrukturen ist in der Schweiz nicht höher als in vergleichbaren Ländern. In vielen Bereichen bestehen Vorkehrungen wie redundante Standorte oder Notstromlösungen. Verschiedene Entwicklungen wie geopolitische Spannungen und Konflikte, die weiter voranschreitende Digitalisierung oder die zunehmenden Abhängigkeiten von externen Dienst-leistern führen insgesamt jedoch zu grösseren Verwundbarkeiten von kritischen Infrastrukturen.

b. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) führt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesämtern, den Betreibern kritischer Infrastrukturen und weiteren relevanten Akteuren Risiko- und Verwundbarkeits-analysen durch. Dabei sind die Risiken am grössten, die jeweils zu grossflächigen Ausfällen führen können (z.B. Cyberangriffe, Stromausfall, Ausfall Informations- und Kommunikationstechnologie und Erdbeben).

c. Ja. Eine solche Risikomatrix wird im Rahmen der erwähnten Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen erarbeitet.

d. Ja, eine Priorisierung der kritischen Infrastrukturen ist notwendig und deshalb Gegenstand der laufenden Überarbeitung der aktuellen nationalen SKI-Strategie. Für eine Priorisierung ist einerseits die Wichtigkeit einer kritischen Infrastruktur zu berücksichtigen, andererseits auch die konkrete Bedrohungssituation sowie die vorhandenen Mittel zur Bewältigung eines Ereignisses.

e. Ja. Der Bundesrat hat in der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen bekräftigt, dass ein integrales Vorgehen in Sicherheitsfragen notwendig ist. Dementsprechend sollten die Betreibenden kritischer Infrastrukturen bei allen relevanten Beschaffungsvorhaben die Risiken ihrer Lieferantenketten kennen und berücksichtigen (siehe dazu auch Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Pult 22.3415 vom 17. August 2022).

Antwort des Bundesrates.