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22.443 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist dahingehend zu ändern, dass Nachforderungen bei den Nebenkosten durch die Ergänzungsleistung übernommen werden.

Begründung

Die heutigen gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass bei der Berechnung der EL nur die Akonto-Zahlungen berücksichtigt werden. Allfällige Nachforderungen werden bei der EL nicht berücksichtigt.

Bleiben die Energiekosten in den nächsten Monaten auf dem Niveau, wie es seit Februar 2022 erreicht wurde, so sind Personen in schlecht isolierten Gebäuden mit Erhöhungen der Heizkosten von Tausend und mehr Franken konfrontiert. Bei Mietenden werden diese Preiserhöhungen mit der Nebenkostenabrechnung 2022/23 mit Nachforderungen durchschlagen. Zur Lösung des Problems ist eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu nötig.

Der Bundesrat hat in verschiedenen Antworten das Problem anerkannt, ist jedoch der Meinung, dass eine allgemeine Anpassung der EL an die Teuerung im Herbst 2022 oder Herbst 2023 die Antwort sei. Dies ist falsch: Mit dieser nötigen Anpassung werden zwar die Mehrkosten durch die Teuerung aufgefangen, aber die hohen Nachforderungen sind damit nicht abgedeckt. Momentan betragen die Lebenshaltungskosten für eine Einzelperson 19 610 Franken. Wird dieser Betrag beispielsweise um 3 Prozent erhöht, so erhält die Person, welche EL bezieht, zusätzliche 588 Franken. Diese Erhöhung deckt aber bei weitem nicht den Aufschlag bei den Nebenkosten, sondern lediglich die Mehrausgaben auf Grund der gestiegenen Teuerung. Zum Teuerungsausgleich braucht es eine zielgerichtete Unterstützung für jene Personen, die mit hohen Nachforderungen konfrontiert sind.