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22.4441 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Istanbuls Bürgermeister Ekrem Imamoglu gilt als Präsident Erdogans Hauptkontrahent bei den am 18. Juni 2023 anstehenden Präsidentenwahlen. Diese Woche wurde Imamoglu von einem Gericht erster Instanz in der Türkei zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft für die angebliche Beleidigung von türkischen Beamten verurteilt. Mit diesem offensichtlich politisch motivierten Gerichtsurteil ist Istanbuls Bürgermeister somit faktisch von den zentralen Präsidentenwahlen ausgeschlossen, sollte es von der höheren Gerichtsinstanz bestätigt werden. Laut einer Meinungsumfrage vom 25. November 2022 würden gerade mal 31 Prozent der Wahlberechtigten in der Türkei Präsident Erdogans AKP wählen. Erdogans Sitz wackelt also gewaltig, jetzt wird sein Hauptkontrahenten Imamoglu ausgeschaltet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie setzt sich die Schweiz für den Erhalt der Demokratie in der Türkei ein?

2. Protestiert das Aussendepartement offiziell bei Präsident Erdogan gegen diese undemokratische Ausschaltung des politischen Hauptkontrahenten?

3. Das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei trat am 1. Oktober 2021 in Kraft. In der Präambel des Freihandelsabkommens bekräftigen die Vertragsparteien u.a. ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten, zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Welchen Einfluss hat der Zerfall der demokratischen Strukturen in der Türkei auf die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei? Ist der Bundesrat bereit, das Freihandelsabkommen nicht weiter anzuwenden, wenn es in der Türkei keine menschenrechtlichen und demokratischen Fortschritte gibt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist besorgt über die Entwicklungen im Bereich der Grundrechte in der Türkei. Die Schweiz nutzt den seit vielen Jahren bestehenden Dialog mit der Türkei, um ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen und dafür zu sorgen, dass die demokratischen Rechte wieder geachtet werden. Dieser Dialog umfasst regelmässige politische Konsultationen und spontane Kontakte, falls die Entwicklungen einen Austausch mit den türkischen Behörden erfordern.

Die Schweiz ruft die Türkei auch in den multilateralen Foren wie dem Europarat, der UNO oder der OSZE auf, die Grundrechte und ihre internationalen Verpflichtungen im Bereich der Demokratie und der Menschenrechte zu respektieren. So hat sich die Schweiz im Europarat mehrfach für die sofortige Freilassung von inhaftierten Personen ausgesprochen. Sie erinnert auch regelmässig an die bedingungslose Verpflichtung der Mitgliedstaaten des Europarates, die endgültigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befolgen.

Die Schweizer Vertretung in Ankara widmet dem Fall von Ekrem Imamolu besondere Aufmerksamkeit und verfolgt die weiteren Entwicklungen. Im Hinblick auf die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen vertieft sie ihre Arbeit im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit.

2. Das EDA hat öffentlich zum Urteil gegen Ekrem Imamolu Stellung genommen. Es zeigte sich besorgt über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Vorfeld der Wahlen in der Türkei. Es erinnerte daran, dass die Achtung der Grundrechte für die Gewährleistung eines freien und fairen demokratischen Prozesses von entscheidender Bedeutung ist. Das EDA verfolgt die Entwicklungen nach dem Urteil aufmerksam und kann sein Vorgehen und seine Gespräche mit der Türkei gegebenenfalls anpassen.

3. Für die Schweiz ist ein intensiver, konstruktiver und kritischer Dialog mit der Türkei zentral. In diesem Hinblick ist eine Stärkung der bilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen im Rahmen der Gesamtbeziehungen zur Türkei von wichtiger Bedeutung, und es liegt auch im Interesse der Schweiz, dass das modernisierte Freihandelsabkommen in Kraft treten konnte. Mit einem neuen Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthält das modernisierte Abkommen zusätzliche Rechtsgrundlagen und eine Plattform, um Nachhaltigkeitsfragen im Zusammenhang mit Handel im Rahmen des Gemischten Ausschusses zu diskutieren. Die Rechtssicherheit und Planbarkeit wird dadurch erhöht, wovon letztlich die privaten Akteure in der Schweiz und der Türkei profitieren. Der Bundesrat plant derzeit keine Massnahmen, um das Freihandelsabkommen nicht mehr anzuwenden.

Antwort des Bundesrates.