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Lohntransparenz bei Stelleninseraten. Vorbildfunktion des Bundes und der öffentlichen Betriebe

22.4443 · Motion · 2022-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei allen Stellenausschreibungen für Stellen beim Bund oder bei bundesnahen Betrieben der zu erwartende Lohn beziehungsweise die Lohnbandbreite anzugeben. Ebenso soll das Lohnsystem transparent ausgewiesen werden.

Begründung

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, testen Post und Swisscom die Lohntransparenz bei Stellenausschreibungen bei einigen Stellen. Davon verspricht man sich einen besseren Beitrag gegen die Lohndiskriminierung. Als Arbeitgeber der öffentlichen Hand oder im (Teil)besitz der öffentlichen Hand ist es wichtig, eine Vorbildsfunktion einzunehmen. Der Bund nennt in internen Ausschreibungen auch die Lohnklassen, bei öffentlichen Ausschreibungen aber nur teilweise. Es ist nicht ganz ersichtlich, warum diese Transparenz auch nicht gegenüber von Externen gelten soll. Verschiedene Länder kennen entsprechende Vorschriften bezüglich Lohntransparenz oder haben sie kürzlich eingeführt. Diverse Studien sind zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme einen wichtigen Beitrag gegen Lohndiskriminierung leisten kann. Zudem sind als ungerecht empfundene Löhne oder Lohnsysteme häufig ein Grund für Unzufriedenheit am Arbeitsplatz.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Lohntransparenz und Lohngerechtigkeit sind der Bundesverwaltung ein wichtiges Anliegen. Jede Stelle wird vor einer Ausschreibung nach einheitlichen und objektiven Kriterien summarisch bewertet und einer Lohnklasse zugewiesen. Die Lohntabelle mit den Höchstbeträgen der jeweiligen Lohnklassen ist im Internet publiziert und somit für alle einsehbar. Regelmässig werden zudem die ausbezahlten Löhne mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes (Logib) einer Lohngleichheitsanalyse unterzogen. Die von der Bundesverwaltung bezahlten Löhne entsprechen dem rechtlichen Rahmen.

Die Kommunikation des Salärs im Stelleninserat, zum Beispiel über die Angabe der Lohnklasse, kann missverständlich sein, zumal diese einzig den Ziellohn nennt. Dieser wird aber im Regelfall erst nach mehreren Erfahrungsjahren und mit guten Leistungen erreicht. Der Einstiegslohn hängt von der funktionsrelevanten Vorbildung und der anrechenbaren Erfahrung ab. Der Lohn ist aber nur eine von verschiedenen Komponenten, welche die Attraktivität einer Stelle bestimmen.

Im internen Markt ist das Lohnsystem und die Bedeutung des Lohnes als ein Element im gesamten Vergütungspaket bekannt. Die Lohnklasse dient als Orientierungsgrösse und unterstützt einen durchlässigen internen Stellenmarkt.

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 6. April 2022 das EFD (EPA) beauftragt, Optimierungen am Lohnsystem vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird das EFD (EPA) die Möglichkeit prüfen, zusätzliche Informationen bezüglich der Löhne auch externen Bewerbenden zur Verfügung zu stellen.

Bei den bundesnahen Betrieben liegt die Ausgestaltung und Kommunikation der Lohnsysteme in ihrer jeweilig eigenständigen Arbeitgeberkompetenz. Der Bundesrat greift nicht in deren Politik der Ausschreibung von offenen Stellen ein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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