22.4446 · Interpellation · 2022-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Studien von Agroscope können Massnahmen in Bereich der Agroforstwirtschaft nachweislich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft beitragen. Bisher wurde die Agroforstwirtschaft nicht mit agrarpolitischen Massnahmen unterstützt. Zwar hat der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ (AP22+) in Aussicht gestellt, künftig die Agroforstwirtschaft auf Verordnungsstufe zu fördern. Im Rahmen des Verordnungspakets zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 hat der Bundesrat zwar eine Reihe von ökologischen Massnahmen aus der AP22+ im Bereich der Direktzahlungen umgesetzt. Bei der Agroforstwirtschaft ist dies jedoch nicht der Fall.
1. Welchen Beitrag kann die Agroforstwirtschaft aus Sicht des Bundesrates zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele leisten?
2. Ist die gesetzliche Grundlage ausreichend, um Massnahmen im Bereich Agroforst über die Agrarpolitik zu unterstützen und falls ja, ist der Bundesrat bereit diesbezüglich konkrete Schritte zu unternehmen?
3. Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Verordnungspakets zur AP22+ Massnahmen im Bereich der Agroforstwirtschaft umzusetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" verabschiedet. Unter anderem sind darin die strategischen Stossrichtungen "Resiliente Lebensmittelversorgung sicherstellen" und "Klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion fördern" festgelegt. Im Rahmen dieser Stossrichtungen aktualisieren die Bundesämter BLW, BAFU und BLV gegenwärtig die Klimastrategie für die Land- und Ernährungswirtschaft. Zu einigen darin enthaltenen Teilzielen, z. B. einem optimierten Produktionsportfolio, der schonenden Bewirtschaftung der Wasserressourcen oder der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit kann die Agroforstwirtschaft einen Beitrag leisten.
2. Traditionelle Agroforstsysteme werden bereits heute mit Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen unterstützt (zum Beispiel Hochstamm-Feldobst, Kastanienselven und Wytweiden). Gesetzesgrundlagen für eine Unterstützung von Investitionen (Art. 87 LwG) in moderne Agroforstanlagen oder für die Förderung entsprechender Produktionssysteme (Art. 75 LwG) mit Direktzahlungen sind vorhanden.
Konkrete Schritte wurden bereits unternommen: Im Rahmen des interkantonalen Ressourcenprojekts "Agro4esterie" werden in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Jura moderne Agroforstsysteme auf 140 Landwirtschaftsbetrieben unterstützt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung standortangepasster Agroforstsysteme. Das Projekt läuft von 2020 bis 2025. Zudem haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Arbeitsgruppe gegründet und im 2022 eine Reihe von Workshops organisiert. Ziel dieses Gremiums ist es, den Austausch zwischen den Schweizer Akteuren und Akteurinnen zu fördern und Innovationen in Richtung einer umweltfreundlichen, ressourceneffizienten und klimaresilienten Landwirtschaft anzustossen.
3. Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik wird für die Umsetzung der aktualisierten Klimastrategie auch die gezielte Förderung von Agroforstsystemen diskutiert. Eine allfällige Förderung von Agroforstsystemen soll auf der Grundlage der Erfahrungen im Ressourcenprojekt "Agro4resterie" geprüft werden. Diese Erfahrungen werden erst nach Abschluss des Projekts ab 2026 vorliegen. Eine Umsetzung von Massnahmen im Bereich der Agroforstwirtschaft ist mit der AP22+ daher nicht vorgesehen.
Während mit Direktzahlungen die jährlichen Leistungen der Landwirtschaft an die Allgemeinheit abgegolten werden, können mit Finanzhilfen der Strukturverbesserungen Investitionen gefördert und mitfinanziert werden. Im Rahmen der Entwicklung der Strategie für die Strukturverbesserungen 2030 prüft das BLW die Förderung der Agroforstwirtschaft mittels Einmalzahlungen als Alternative zu jährlichen Direktzahlungen.
Antwort des Bundesrates.