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22.4451 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit Anfang Dezember hat Aserbaidschan immer wieder kriegerische Situationen herbeigeführt, um Karabach von der Republik Armenien und damit von der Aussenwelt abzuschotten. Am Morgen des 12. Dezember 2022 blockierten angebliche Umweltschützerinnen und Umweltschützer aus der Republik Aserbaidschan den Verkehr am Latschin-Korridor, der mit dem Waffenstillstandsabkommen zwischen Armenien, Aserbaidschan und Russland vom 9. November 2020 als Verbindung zwischen Nagorni Karabach und Armenien eingerichtet worden war.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Nagorni Karabach können sich nicht frei in beide Richtungen bewegen, und es ist nicht möglich, lebenswichtige Güter in die Region zu transportieren. Eine humanitäre Krise steht unmittelbar bevor. Baku unterbrach auch die Gasversorgung und alle Schulen in der Region mussten schliessen.

Diese Situation steht in direktem Konflikt mit Punkt 6 des trilateralen Abkommens vom 9. November 2020, in dem es heisst:

a. Der Latschin-Korridor steht unter der Kontrolle der russischen Friedenstruppen.

b. Die Republik Aserbaidschan gewährleistet die Sicherheit des Verkehrs von Personen, Fahrzeugen und Waren in beide Richtungen entlang des Latschin-Korridors.

Darüber hinaus scheint es, dass Baku in der besagten Region namentlich mit Folterungen und kollektiven Hinrichtungen von Armenierinnen und Armeniern wiederholt gegen das Völkerrecht und das internationale öffentliche Recht verstösst.

Die Blockade des Latschin-Korridors widerspiegelt möglicherweise die Absicht Aserbaidschans, am armenischen Volk in Karabach erneut Völkermord zu begehen. Diese Gefahr besteht tatsächlich. Die ständigen Verletzungen des Waffenstillstandsabkommens und die Provokationen der aserbaidschanischen Streitkräfte an der Kontaktlinie zwischen Karabach und dem Rest von Aserbaidschan sind für die ansässige Bevölkerung eine konkrete existenzielle Bedrohung. Es ist daher zwingend notwendig, wieder internationale Mittel einzusetzen, um die Rechte und die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere der Armenierinnen und Armenier in dieser Region, zu gewährleisten.

Ich frage den Bundesrat:

1. Ist der Bundesrat bereit, mittels seiner guten Dienste in der Region direkter zu intervenieren und sich eventuell mit der internationalen Gemeinschaft, insbesondere mit Frankreich und den USA, zu koordinieren, um Druck auf Aserbaidschan auszuüben, sodass ein Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern in Nagorni Karabach verhindert werden kann?

2. Ist er bereit, als baldiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats gemeinsam mit Frankreich, das diese Gewalttaten bereits verurteilt hat, den Rat auf die Wichtigkeit der Sache aufmerksam zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist besorgt über die Sicherheitslage im Südkaukasus und insbesondere an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze und entlang des Latschin-Korridors. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verfolgt die Situation aufmerksam. Am 15. Dezember 2022 und am 19. Januar 2023 forderte es öffentlich, dass der freie Durchgang durch diesen Korridor wiederhergestellt wird. Darüber hinaus ruft die Schweiz die Parteien dazu auf, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Dreiererklärung vom November 2020 und den Waffenstillstand einzuhalten und ihre Bemühungen um eine langfristige Lösung des Konflikts durch Verhandlungen zu verstärken. Eine solche Lösung muss auf der gegenseitigen Achtung der Souveränität und territorialen Integrität beider Länder im Einklang mit dem Völkerrecht sowie auf dem Schutz der Minderheitenrechte, einschliesslich der Rechte der Karabach-Armenier, beruhen.

Die Schweiz hat wiederholt ihre Bereitschaft bekräftigt, den Dialog zwischen den Parteien zu fördern, insbesondere durch ihre Guten Dienste, wenn diese es wünschen. In diesem Sinne hat die Schweiz am 2. Oktober 2022 in Genf ein bilaterales Treffen zwischen den Aussenministern Armeniens und Aserbaidschans ermöglicht. Die Bereitschaft der Schweiz, den Dialog zu erleichtern, gilt auch für die aktuelle Situation bezüglich des Zugangs zum Latschin-Korridor.

2. Der UNO-Sicherheitsrat ist der Hauptakteur bei der Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Vor diesem Hintergrund hat er am 20. Dezember 2022 die Entwicklungen entlang des Latschin-Korridors erörtert. Im Rahmen ihres Mandats im Sicherheitsrat in den Jahren 2023-2024 wird die Schweiz an solchen Diskussionen teilnehmen und sich aktiv engagieren. Zu den vier thematischen Prioritäten, die sich der Bundesrat für dieses Mandat gesetzt hat, gehören die "Förderung eines nachhaltigen Friedens" und der "Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten".

Antwort des Bundesrates.