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22.4454 · Interpellation · 2022-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat will mit der Agrarpolitik 2022 im Bereich der Strukturverbesserungen namentlich die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebe stärken. Es fehlt aber an klaren Messgrössen, welche sicherstellen, dass mit staatlichen Geldern (Investitionskredite + Subventionen) diese Ziele auch tatsächlich erfüllt werden. Namentlich muss ausgeschlossen werden, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung ausserbetriebliche Einkommen und Erträge eingerechnet werden. Diese haben nichts mit der Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu tun - im Gegenteil, sie fördern unwirtschaftliche, zu teure Bauten.

1. Durch die Einrechnung von nichtlandwirtschaftlichen Einkünften wie Vermietung von Wohnungen, von Nebentätigkeiten, von auswärtigem Nebenerwerb usw. bestand bei der bisherigen Tragbarkeitsberechnung auch der Anreiz unwirtschaftliche Strukturen zu erhalten und nicht kostengünstige Baulösungen zu unterstützten. Diese Anreize stehen in klarem Widerspruch der Strukturverbesserung. Wie verhindert der Bundesrat diese unerwünschten Anreize?

2. Um die Wirtschaftlichkeit und Lebenssituation der Bauernfamilien zu verbessern, muss die erforderliche soziale Absicherung für Invalidität, Tod und Alter in die Berechnung einfliessen. Ist das sichergestellt? Wenn ja, wie?

3. Der Cash Flow (neuer Indikator zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit) verbessert sich, wenn die Familienangehörigen auf dem Betrieb für ihre geleistete Arbeit keinen Lohn angerechnet erhalten. In Zukunft muss eine angemessene Entlöhnung einberechnet werden, sonst ist die Wirtschaftlichkeit keinesfalls gegeben. Ist das sichergestellt? Wenn ja, wie?

4. Mit welchen Instrumenten gedenkt der Bundesrat zukünftig die Überprüfung der Zielerreichung bei den Strukturverbesserungsmassnahmen vorzunehmen?

Die Steuergelder werden sonst zum Treiber für eine Intensivierung der Tierhaltung, und somit auch zum Treiber für zusätzliche Futtermittelimporte. Dies wiederum führt zu Ammoniakemmissionen mit den bekannten Effekten auf Biodiversität und Klima. Es darf nicht sein, dass wegen einer ungenügenden Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Steuergeldern falsche Anreize gesetzt, zu teure und zu grosse Baulösungen finanziert werden, welche den eigenen Zielen (Klimaneutralität) zuwiderlaufen und erst noch die Lebenssituation der Bauernfamilien nicht nachhaltig verbessern.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) schlägt der Bundesrat vor, den Grundsatz der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Gesetz zu verankern (Art. 89 Abs. 1 Bst. b E-LwG). Um den administrativen Aufwand zu beschränken und die verschiedenen Abgrenzungsfragen zu Einnahmen und Kosten zu beseitigen, wurde die Fähigkeit der Rückzahlung des Fremdkapitals des Betriebs als Indikator für die Wirtschaftlichkeit gewählt. Dabei sollen nur Betriebe unterstützt werden, die ihr gesamtes betriebliches Fremdkapital innert 30 Jahren (Tilgungsrate von 3,33 Prozent pro Jahr) zurückzahlen können. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 19.4344 dargelegt ist, sind die Erwerbskombinationen in der Schweiz besonders im Berggebiet üblich. Sie stärken die Familienbetriebe in ihrer Existenz, indem diese nicht nur von einem landwirtschaftlichen Einkommen abhängig sind. Wenn das ausserbetriebliche Einkommen nicht berücksichtigt würde, könnten nur sehr grosse oder sehr intensive Betriebe mit Finanzhilfen zur Strukturverbesserung unterstützt werden. Insbesondere im Berggebiet könnte die Erneuerung der Gebäude und Infrastrukturen nicht mehr finanziert werden. Langfristig würden periphere Regionen geschwächt, was den Zielen der dezentralen Besiedlung und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen widersprechen würde (Art. 104 BV, SR 101).

2/3. Mit der AP22+ wird in Artikel 70a E-LwG festgelegt, dass die Direktzahlungen nur unter der Voraussetzung eines persönlichen Sozialversicherungsschutzes für den regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartner ausgerichtet werden. Dieser umfasst die Risikovorsorge gegen Verdienstausfall, Invalidität und Tod infolge Krankheit und Unfall. Im Rahmen der Umsetzung der Motion 19.3445 wird zudem auf Anregung aus der Branche aktuell ein Vorschlag für eine neue Voraussetzung zum Eintreten auf einzelbetriebliche Strukturverbesserungen geprüft. Diese soll sicherstellen, dass auf dem Betrieb mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner inskünftig besser gegen nachteilige Folgen einer Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft abgesichert sind. Zudem könnte ein Nachweis gefordert werden, dass mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner eine angemessene Entschädigung für die Arbeit ausbezahlt bekommen. Diese neuen Voraussetzungen erfordern eine entsprechende rechtliche Grundlage auf Gesetzesstufe.

4. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) evaluiert die Wirksamkeit der Massnahmen der Agrarpolitik und koordiniert diese mit den von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) durchgeführten Evaluationen und Kontrollen.

Am 7. März 2022 hat das BLW die Studie "Regionalwirtschaftliche Bedeutung der Beitragsprojekte der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung" veröffentlicht. Die Beiträge für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft werden zurzeit im Rahmen der Umsetzung der Massnahme 4.2.4 "Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen" des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz evaluiert. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen.

Antwort des Bundesrates.