UNO-Frauenrechtskonvention. Fachausschuss kritisiert Schweizer Steuerdumpingpolitik. Wann handelt der Bundesrat endlich?
22.4518 · Interpellation · 2022-12-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ende Oktober veröffentlichte der zuständige Fachausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) seinen 6. Bericht zur Umsetzung der Konvention durch die Schweiz. Darin äussert sich der Ausschuss auch besorgt über die negativen Auswirkungen der Schweizer Steuerpolitik, die Steuerflucht von Konzernen und vermögenden Personen aus dem globalen Süden begünstigt (Paragraph 20 und 21). Durch die Steuerflucht fehlt es in diesen Ländern an Steuergeld für gute Geburtsstationen, sichere öffentliche Verkehrsmittel, Kinder- und Altenbetreuung und vielem anderem. Das geht in erster Linie auf Kosten der Frauen. Denn bekanntlich verschwinden Kinder und Kranke nicht, wenn Betreuungsplätze fehlen - die Arbeit muss dann unbezahlt von Frauen erledigt werden. Dies wiederum führt zu tieferer Erwerbsquote, Abhängigkeitsverhältnisse und Gewalt. Bereits 2016 hat das CEDAW die Schweiz dazu aufgefordert, (zitiert aus dem Englischen) "unabhängige, partizipatorische und regelmässige Folgenabschätzungen der extraterritorialen Auswirkungen seiner Bankgeheimnis- und Unternehmenssteuerpolitik auf die Rechte der Frauen und die substanzielle Gleichberechtigung vorzunehmen". Bis heute hat der Bundesrat diese Empfehlung einer UNO-Konvention einfach ignoriert und sich nicht einmal dazu geäussert.
Wo und wie gedenkt der Bundesrat diese Empfehlungen des CEDAW aufzunehmen und entsprechende Grundlagen für die Durchführung solcher Folgenabschätzungen zu erarbeiten?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen des sechsten periodischen Berichts der Schweiz über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) hat der zuständige Fachausschuss am 31. Oktober 2022 rund 70 Empfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens veröffentlicht. Sie enthalten unter anderem Empfehlungen zur Steuerpolitik der Schweiz. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist daran, die Empfehlungen gemeinsam mit den betroffenen Bundestellen zu analysieren und deren Umsetzbarkeit zu prüfen.
Mit der Übernahme des OECD-Standards für die steuerliche Amtshilfe gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Jahr 2009, der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) und der Ratifizierung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommens; SR 0.652.1) im Jahr 2014 hat die Schweiz die Abkehr vom steuerlichen Bankgeheimnis in Bezug auf das Ausland vollzogen. Mit Hilfe des globalen AIA-Standards sollen die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Der Bundesrat ist sich der negativen Auswirkungen der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung als eine der Ursachen von illegalen Finanzflüssen bewusst. Um das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu stärken, hat der Bundesrat im Oktober 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im zweiten Quartal 2023 eine Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten (vgl. dazu Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Oktober 2022). Er will so die Prävention und die Strafverfolgung im Bereich der Finanzkriminalität und damit die Integrität und Reputation des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts Schweiz stärken.
Des Weiteren beteiligt sich die Schweiz als OECD-Mitglied aktiv am BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) und setzt die vereinbarten BEPS-Mindeststandards um. Grosse multinationale Unternehmen müssen in den länderbezogenen Berichten darlegen, wie ihre Umsätze und die entrichteten Steuern weltweit verteilt sind (ALBA-Vereinbarung; SR 0.654.1 sowie das zugehörige Gesetz; SR 654.1). Die Schweiz tauscht solche Informationen mit den Steuerbehörden von über 60 Partnerstaaten aus, darunter auch Schwellenländer. Die Schweiz ist bereit, diesen Austausch mit allen Staaten durchzuführen, welche die internationalen Standards einhalten.
Mit diesen Anstrengungen setzt die Schweiz nicht nur die Empfehlungen der zuständigen internationalen Organisationen in Sachen Steuertransparenz um, sondern leistet einen wertvollen Beitrag zur Mobilisierung der inländischen Ressourcen insbesondere in den Entwicklungsländern. Letztere unterstützt die Schweiz zudem nachhaltig und wirksam durch ihr bilaterales, regionales und multilaterales Engagement zum Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern.
Die oben erwähnten Massnahmen der Schweiz werden regelmässig von den zuständigen internationalen Organisationen im sogenannten "peer review"-System detailliert überprüft und beurteilt. Die Schweiz nimmt diese Überprüfungen ernst und setzt erhaltene Empfehlungen im Rahmen des Möglichen um. Dies gilt auch für die Empfehlungen des CEDAW-Komitees. Da die schweizerische Steuerregulierung den internationalen Standards entspricht, erachtet der Bundesrat die Durchführung von weiteren Folgenabschätzungen als nicht notwendig.
Antwort des Bundesrates.