22.4529 · Interpellation · 2022-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Ist es die Aufgabe der OAK, die Öffentlichkeit über den kurzfristigen Deckungsgrad der Pensionskassen zu informieren, obwohl sie zu Recht festhält, dass diese langfristig orientiert sind und sein sollen?
2. Was wird mit dieser Information bezweckt?
3. Ist es Aufgabe der OAK, eine mit den Gebühren der Pensionskassen bezahlte Kommunikationsstelle zu betreiben?
Begründung
Gemäss Artikel 64a BVG hat die Oberaufsichtskommission (OAK) die Aufgabe, für eine einheitliche Aufsicht der regionalen Behörden über die Vorsorgeeinrichtungen zu sorgen. Finanziert wird sie mit den Gebühren der Pensionskassen.
Wie jüngst zu lesen war (Medienmitteilung vom 21. Juli 2022; Berufliche Vorsorge: finanzielle Lage per Ende Juni 2022), sorgt sie nun aber auch für Verunsicherung der Öffentlichkeit über die Sicherheit der Pensionskassen, indem sie die Ergebnisse ihrer Umfrage per Ende 2021 mit den aktuellen Börsenwerten extrapoliert und publiziert.
Diese kurzfristige Betrachtungsweise widerspricht ihrem richtigen Hinweis, dass die Pensionskassen langfristig orientiert sein müssen.
Diese Publikation erfolgt durch eine Medien- und Informationsstelle, die mit den Gebühren der Pensionskassen bezahlt wird. Was bezweckt diese mit der oben erwähnten Information?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) veröffentlicht seit 2012 einen Bericht zur finanziellen Lage von Vorsorgeeinrichtungen, welcher auf einer Erhebung bei den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen basiert. Die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen sind dabei die zentrale Grösse zur Beurteilung der finanziellen Lage. An der Jahresmedienkonferenz im Mai werden die definitiven Zahlen dieser Erhebung jeweils publiziert.
Die OAK BV ist für die Systemsicherheit der beruflichen Vorsorge zuständig und braucht entsprechend auch Informationen zur aktuellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Zu Beginn der Pandemie herrschte grosse Unsicherheit aufgrund starker Marktverwerfungen. Die OAK BV hat deshalb angefangen, zeitnahe Hochrechnungen zur finanziellen Lage, gestützt auf den oben erwähnten Bericht, zu erstellen. Diese Hochrechnungen gibt sie mit Medienmitteilungen per Ende Juni und Ende September der Öffentlichkeit bekannt. Die langfristige Betrachtungsweise bleibt bestehen und wird durch die Veröffentlichung aktueller Schätzungen nicht tangiert.
2. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen jederzeit Sicherheit dafür bieten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können (Art. 65 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [BVG]; SR 831.40). Die Einhaltung dieser Pflicht wird primär von den kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden überprüft. Die OAK BV stellt hingegen die gesamtschweizerische Situation dar, zeitnah und mit wichtigen Zusatzinformationen. Eine langfristige Betrachtungsweise schliesst periodische Lagebeurteilungen nicht aus. Die Informationen über die finanzielle Situation dienen dem Bundesrat und dem Parlament, um die für die Weiterentwicklung der 2. Säule geeigneten Massnahmen dem Parlament vorschlagen respektive beschliessen zu können. Mit den Informationen kann sich auch die Öffentlichkeit ein Bild von der Funktionsweise und vom finanziellen Zustand der 2. Säule machen.
3. Die OAK BV erfüllt vielfältige Aufgaben (vgl. Art. 64a BVG). Unter anderem verfasst ihr Sekretariat Weisungen, Mitteilungen und Berichte. Über diese informiert sie die Öffentlichkeit und diverse Anspruchsgruppen. Wie bei jeder eidgenössischen Behörde ist dies Teil ihrer Aufgabe. Dafür wurde keine zusätzliche Stelle geschaffen.
Antwort des Bundesrates.