22.4534 · Motion · 2022-12-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die nächtliche Schliessung der kleinen Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Italien zu sorgen, wie dies die eidgenössischen Räte bereits 2014 beschlossen haben.
Begründung
Die Motion 14.3035, eingereicht von der damaligen Nationalrätin Roberta Pantani (Lega), verlangte die nächtliche Schliessung der kleinen Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Italien und begründete dies mit den vor Ort - insbesondere im Mendrisiotto, aber auch im Malcantone - offensichtlich bestehenden Sicherheitsproblemen, verursacht durch die hohe Zahl an unbewachten Grenzübergängen. Mit der nächtlichen Schliessung der kleinen Grenzübergänge nähme gemäss der Motion Pantani nicht nur die Sicherheit in der Region zu, sondern die Grenzschützerinnen und Grenzschützer könnten auch ihr Personal und ihre Kontrollen dort konzentrieren, wo es nötig ist, wodurch sie einen optimalen Einsatz garantieren und Schmuggel wirksam bekämpfen könnten. Dadurch könnte der Bund auch seine Einnahmen steigern.
Die Motion wurde 2014 sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat angenommen. Bekanntlich beschränkte sich der Bundesrat aber darauf, drei kleine Grenzübergänge (Novazzano-Marcetto, Pedrinate und Ponte Cremenaga) versuchsweise nachts zu schliessen, dies ab dem 10. April 2017 für eine Dauer von sechs Monaten. Nach Abschluss des "Versuchs" wurden die Grenzübergänge wieder geöffnet, und unter Berufung auf die "guten Beziehungen zu Italien" verzichtete man auf die Umsetzung der Motion 14.3035. Im Juni 2022 wurde die Motion endgültig abgeschrieben. Die Probleme hingegen dauern an. Kürzlich wurden in Novazzano, in unmittelbarer Nähe zu einem unbewachten Grenzübergang, zwei ältere Personen bei sich zu Hause Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls. Die beiden wurden gefesselt und dazu gezwungen, den Inhalt ihres Safes auszuhändigen. Die Kriminellen kamen im Auto aus Italien und verschwanden auch wieder dorthin. Dies wäre ihnen offensichtlich nicht möglich gewesen, wenn der Grenzübergang an der entsprechenden Strasse geschlossen gewesen wäre. Es ist zu befürchten, dass solche kriminellen Handlungen, die wehrlose Bürgerinnen und Bürger in Lebensgefahr bringen, bald an der Tagesordnung sind. Um solchen Taten vorzubeugen und sie zu verhindern, müssen unbedingt Massnahmen an den Grenzen getroffen werden.
Eine bessere Überwachung an den Grenzübergängen ist im Übrigen auch nötig aufgrund des Zustroms an illegal einreisenden Migrantinnen und Migranten aus Italien als Folge des "Asylchaos".
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Herausforderungen der irregulären Migration an der Südgrenze bewusst und nimmt die Bedenken der lokalen Bevölkerung weiterhin ernst. Die Sicherheitslage wird insbesondere in den Grenzregionen laufend beobachtet und analysiert. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert risikobasiert und passt seine Kontrolltätigkeit der jeweiligen Lage an. Dabei steht das BAZG in engem Austausch mit seinen nationalen und internationalen Partnerbehörden.
Die im Jahr 2017 im Zusammenhang mit der Motion Pantani vom 5. März 2014 (14.3035 "Nächtliche Schliessung kleiner Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Italien") getesteten Nachtschliessungen von kleineren Grenzübergängen im Kanton Tessin erbrachten keine Hinweise, dass diese Massnahme eine Auswirkung auf die Kriminalitätsrate im Kanton Tessin hätte. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Anfrage Chiesa vom 3. Juni 2019 (19.1028 "Erneute nächtliche Öffnung kleiner Grenzübergänge. Kam dieser für die Sicherheit der Tessiner Bevölkerung ungünstige Entscheid vielleicht durch Druck von aussen zustande?") und die Interpellation Pantani vom 19. Juni 2019 (19.3656 "Nächtliche Schliessung kleiner Grenzübergänge") seine Auffassung dargelegt, dass er nach Abwägung aller Interessen (u. a. Schengen-Mitgliedschaft, bilaterale Beziehungen zu Italien, Sicherheitsgefühl der Bevölkerung) den Nutzen von nächtlichen Grenzschliessungen als zu gering erachtet. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Der Bundesrat erachtet den gezielten Einsatz von Barrieren, die an neun kleineren Grenzübergängen in der Region installiert wurden, sowie die Durchführung von mobilen Kontrollen weiterhin als effektivere Massnahmen bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung. Gerade mobile Kontrollen zeigen aufgrund ihres Überraschungseffekts mehr Wirkung als statische Massnahmen wie die Schliessung ausgewählter und bekannter Grenzübergänge.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.