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22.4537 · Motion · 2022-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Weisungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) so anzupassen, dass es künftig möglich ist, die Übersetzung ins Italienische der Texte zu finanzieren, die für die Vorbereitung auf die Berufs- und die höheren Fachprüfungen erforderlich sind.

Weiter sollen die kleinen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) unterstützt werden, im Konkreten mit speziellen finanziellen Mitteln für die Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen in italienischer Sprache und (wo erforderlich) für die sprachliche Begleitung der Kandidatinnen und Kandidaten aus der italienischen Schweiz, denen keine andere Möglichkeit bleibt, als Kurse in der deutsch- oder der französischsprachigen Schweiz zu belegen.

Begründung

Die eidgenössischen Lehrgänge der höheren Fachschule sehen Diplome auf zwei Stufen vor: Die Berufsprüfungen (BP), die zu einem eidgenössischen Fachausweis (EFA) führen, und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen (HFP), die zu einem eidgenössischen Diplom führen (ED). Diese nicht akademischen Abschlüsse auf Tertiärstufe des Schweizer Bildungssystems sind den Diplomen der höheren Fachschulen (HF) gleichgestellt.

Die OdA sind zuständig für das Angebot der eidgenössischen Prüfungen und der entsprechenden Vorbereitungskurse.

Im Tessin ist die Zahl der BP und der HFP ausserordentlich tief. Dies ist unter anderem auf sprachliche Gründe zurückzuführen: In anderen Kantonen ist es nämlich möglich, zur Erhöhung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Vorbereitungskurse überkantonal zu organisieren. Diese Möglichkeit besteht im Tessin nicht. Die Situation im Tessin wirft Fragen auf und ist Gegenstand einer Motion beim Staatsrat.

Das SBFI ist nicht gewillt, der italienischsprachigen Gruppe für Unterrichtsmaterial (Gruppo di lingua italiana per i materiali d'insegnamento, GLIMI) die Übersetzung ins Italienische der Texte für die Berufsbildung zu finanzieren, dies im Gegensatz zu anderen Bildungswegen (siehe höhere Fachschulen). Daher wird verlangt, dass das SBFI auch die Übersetzung ins Italienische der Unterrichtsmaterialien für die BP- und die HPF-Kurse finanziert. Einige OdA im Tessin sind von ihrer Grösse her gefährdet, verfügen über nur sehr wenig Ressourcen, und nur wenige Personen interessieren sich für die BP- und HFP-Ausbildungen. So sind diese wenigen Kanidatinnen und Kandidaten gezwungen, Kurse in der deutsch- oder der französischsprachigen Schweiz zu belegen. Das SBFI soll daher spezielle finanzielle Mittel bereitstellen für die Organisation von Zwischen- und Abschlussprüfungen in italienischer Sprache oder, mangels anderer Möglichkeiten, für die sprachliche Begleitung während der Prüfung, wo dies erforderlich ist (Anerkennung de Rechts auf Begleitung).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz absolvieren pro Jahr rund 17'500 Personen erfolgreich eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung und erwerben damit einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe. Während die eidgenössischen Prüfungen als solche vom Bund reglementiert sind, ist die Vorbereitung darauf nicht reguliert. Der Besuch entsprechender Vorbereitungskurse ist für die Kandidatinnen und Kandidaten freiwillig.

Die Anbieter von Vorbereitungskursen bewegen sich auf dem freien Markt und bestimmen die Wahl der Lehrmittel selbst. Vorbereitungskurse sind oftmals sprachregional organisiert. Die Kosten für die Erstellung von Lehrmitteln fliessen in die Vollkostenrechnung der Bildungsanbieter ein, welche diese über die Kurskosten auf die Studierenden überwälzen können. Mit der Einführung der Subjektfinanzierung erhalten Studierende seit 2018 Bundesbeiträge für den Besuch von Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen. Diese Beiträge umfassen auch die Entschädigung für entsprechende Lehrmittel.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt die nationalen Trägerschaften bei der Durchführung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen finanziell. Diese Unterstützung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBG, SR 412.10) und beträgt maximal 60 bis 80 Prozent der Aufwendungen. Darin eingeschlossen sind unter anderem auch Übersetzungsaufwände oder andere sprachliche Unterstützungsmassnahmen.

Zudem unterstützt der Bund mit den Pauschalbeiträgen an die Kantone gemäss Artikel 53 BBG unter anderem auch die Bereitstellung von vorbereitenden Kursen, wenn Kantone entsprechende Angebote aufgrund ihrer Bedürfnisse mitfinanzieren. Im Weiteren förderte das SBFI gestützt auf Artikel 54 BBG im Kanton Tessin das Projekt "ProfessionisTI" des kantonalen Berufsbildungsamts. Dabei ging es um die Umsetzung des Aktionsplans 2018-2022 im Bereich der Erwachsenenbildung und insbesondere darum, das System der höheren Berufsbildung im Tessin vor dem Hintergrund der geringen Anzahl an Teilnehmenden zu fördern.

Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Regelungskompetenzen die Verbundpartner und Individuen bereits mit umfassenden Massnahmen zur Vorbereitung auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie zu deren Durchführung. Er trägt dabei auch spezifischen sprachregionalen Bedürfnissen Rechnung. Der Bundesrat sieht daher keinen zusätzlichen Handlungsbedarf und erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.