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22.4568 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Konjunkturprognose des BAK bleibt die Schweiz von der Rezession bis ins Jahr 2024 verschont. Dies nur, wenn die Energiemangellange auch im kommenden Winter ausbleibt. Parallel sinkt das BIP pro Kopf bei anhaltender hoher Nettozuwanderung.

Darum bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Massnahmen werden durch den Bund getroffen um eine Rezession des realen BIP pro Kopf zu verhindern?

2. Welche Anreize werden für reales Wachstum pro Kopf

durch den Bund geschaffen?

3. Das Freizügigkeitsabkommen galt als Hebel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, setzte man auf falsche Zuwanderung?

4.Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Zuwanderung den Fachkräftemangel nicht verhindert und zusätzlich den BIP pro Kopf noch verringert? Weshalb ist das so?

5. Kann der Bundesrat bestätigen, dass durch die massive Zuwanderung die Mieten und Immobilienpreise stark angestiegen sind?

6. Weshalb steigert der Bund das Risiko unsere Infrastruktur zu überlasten durch eine Zuwanderung die den BIP pro Kopf senkt?

7. Wie hoch ist der Anteil der Sozialkosten am BIP Wachstum seit Beginn der Personenfreizügigkeit?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Es ist nicht auszuschliessen, dass das BIP pro Kopf über einzelne oder mehrere Jahre ein negatives Wachstum aufweist. Eine längere Periode mit negativen oder sehr tiefen Wachstumsraten beim BIP pro Kopf trat in der Schweiz zuletzt zwischen 1990 und 1996 auf. Seither wurden verschiedenste Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umgesetzt. Dazu gehört bspw. die Einführung des Binnenmarktgesetzes (SR 943.02), des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51) oder der Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU sowie verschiedener Freihandelsabkommen.

Der Bundesrat wird sich auch in den kommenden Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzen, wie er in seiner Gesamtschau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz vom 16. Februar 2022 aufgezeigt hat.

3. Die Zuwanderung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) ist stark auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausgerichtet und entspricht der Nachfrage der Schweizer Unternehmen auch in qualifikatorischer Hinsicht gut. Die diesbezüglichen Erwartungen haben sich somit erfüllt. Die Erwerbsquote von 15-64-jährigen EU/EFTA-Staatsangehörigen lag im dritten Quartal 2022 bei 85.9 Prozent und übertraf damit jene von Schweizer/innen (83.8 %) leicht und jene von Drittstaatsangehörigen (71.7 %) deutlich. Personen die unter dem FZA in die Schweiz kamen, waren im dritten Quartal 2022 mit 43 Prozent häufiger in einer Berufshauptgruppe mit den höchsten Qualifikationsanforderungen tätig (Führungskräfte, intellektuelle und wissenschaftliche Berufe) als die Erwerbstätigen insgesamt (35%). In Ergänzung zu den Bildungsanstrengungen in der Schweiz hilft die Zuwanderung im Rahmen des FZA mit, die stark wachsende Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach hochqualifizierten Arbeitskräften zu decken. In geringerem Ausmass dient die FZA-Zuwanderung auch dazu, Stellen in Hilfsfunktionen zu besetzen, für die sich die immer besser ausgebildeten, ansässigen Personen in abnehmendem Masse zur Verfügung stellen.

4. Angesichts der starken Arbeitsmarktorientierung der Zuwanderung aus EU/EFTA-Staaten und ihrer guten Übereinstimmung mit der Nachfrage der Unternehmen kann von einem negativen Effekt auf das BIP pro Kopf in der Schweiz keine Rede sein. Eine dämpfende Wirkung auf die BIP Entwicklung pro Kopf geht davon aus, dass der Anteil der inaktiven Bevölkerung über dem Rentenalter relativ zur Bevölkerung im Erwerbsalter laufend zunimmt. Diesem negativen Effekt der demografischen Alterung wirkt jedoch die Zuwanderung im Rahmen des FZA entgegen.

5. Die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach der etappenweisen Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Nachfrage nach Wohnraum stark angestiegen. Mit zeitlicher Verzögerung, die Bauprozessen inhärent ist, hat jedoch die Bauproduktion und damit das Angebot reagiert, wodurch die Leerwohnungsziffer bis 2020 auf 1,72 Prozent anstieg. Diese Entwicklung war auch eine Folge der hohen Investitionen in Mietwohnungen aufgrund des Anlagenotstandes. Seither ist sie wieder deutlich gesunken, vor allem aufgrund der stark rückläufigen Bautätigkeit. Die Angebotsmieten sind zwischen 2014 und 2021 stetig gesunken und zeigen seit 2022 wieder leicht steigende Tendenz. Auf der anderen Seite sind die Eigentumspreise stark angestiegen, einerseits aufgrund des unzureichenden Angebots, auf der anderen Seite aufgrund der tiefen Zinsen. Generell sind neben der Zuwanderung die Haushaltverkleinerungen aufgrund der demografischen Entwicklung für die Entwicklung der Nachfrage zentral. Diese dürften zukünftig eine mindestens so hohe Bedeutung erhalten wie Haushaltsgründungen aufgrund der Zuwanderung.

6. Der Bund stellt eine leistungsfähige und gut funktionierende Infrastruktur wie z. B. für Verkehr und Energie sicher. Er berücksichtigt bei seinen Perspektivarbeiten und somit als Planungsgrundlage für die Infrastrukturentwicklung, die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums.

7. Sozialausgaben in den Bereichen Altersvorsorge, Gesundheit, Invalidität, Familien/Kinder, Hinterlassene sowie Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe machten in der Schweiz im Jahr 2002 gemäss Bundesamt für Statistik 22,9 Prozent des BIP aus. 2019 waren es 25,6 Prozent. Die Zunahme des Anteils der Sozialausgaben zwischen 2002 und 2019 ging auf die Bereiche Gesundheit und Altersvorsorge zurück. 2020 und 2021 stieg der Anteil der Sozialausgaben am BIP während der Coronapandemie vorübergehend auf 29,2 respektive 27,9 Prozent an, wobei hier vor allem die ausserordentlich hohen Ausgaben für Kurzarbeit und Corona-Erwerbsersatz verantwortlich waren. Ein Zusammenhang dieser Entwicklungen mit der Zuwanderung ist nicht erkennbar.

Antwort des Bundesrates.