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22.4575 · Interpellation · 2022-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz werden pro Jahr rund 1 Millionen Tonnen Kunststoff verbraucht (Referenzjahr 2010). Das sind 127 kg pro Kopf und Jahr. Die Schweiz nimmt damit im europäischen Vergleich beim Pro-Kopf-Verbrauch eine unrühmliche Spitzenposition ein.

Die Plastikverschmutzung in der Schweiz ist grösser als viele ahnen. Jedes Jahr gelangen 14 000 Tonnen Makro- und Mikroplastik in die Schweizer Umwelt. Alleine 2700 Tonnen davon belasten als Plastikmüll die Natur. Und ganze 100 Tonnen Makroplastik - also Plastikteile, die grösser sind als 0,5 Zentimeter - gelangen in die Schweizer Gewässer und von dort in die Weltmeere.

Im September 2022 hat der Bundesrat in seinem Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" festgehalten, dass gemäss dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) die aktuellen Massnahmen und vorhandenen Instrumente nicht ausreichen, um das globale Kunststoffproblem effektiv anzugehen.

Auf internationaler Ebene sind Bestrebungen im Gange, das Problem konsequent anzugehen. Nach der 2022 erfolgten Verabschiedung der Resolution "End Plastic Pollution: Towards an International Legally Binding Instrument" auf der Umweltversammlung der Vereinten Nationen wird auch von der Schweiz erwartet, dass sie Aktionspläne entwickelt. Gemäss Medieninformation des Bundesrates vom 23. September 2022 sind hierfür "eine Kombination aus Sensibilisierungsmassnahmen, Entwicklung neuer Technologien, Verfahrensoptimierungen sowie Verboten und Geboten" zielführend.

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

- Ist der Bundesrat gewillt, dass Plastik-Problem im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten (Umweltschutzgesetz USG, Chemikaliengesetz ChemG) konsequent anzugehen?

- Welche Verbote zieht der Bundesrat zur Lösung des Plastik-Abfall-Problems in Betracht?

- Wie lässt sich die Zurückhaltung der Schweiz, bezüglich nationaler Regelungen, international rechtfertigen, wenn der Bundesrat in seinem Bericht "Kunststoffe in der Umwelt" gleichzeitig zum Schluss kommt, die Schweiz verantworte, "aufgrund ihres vergleichsweise hohen Verbrauchs an Kunststoffprodukten, einen wesentlichen Beitrag an diesem global wachsenden Umweltproblem"?

Stellungnahme des Bundesrates

Kunststoffe bauen sich nur sehr langsam ab und reichern sich dadurch in der Umwelt an. Deshalb müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips (vgl. Art. 1 Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) die Einträge von Kunststoffen in die Umwelt so weit wie möglich reduziert werden. Die Anwendung der bestehenden rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung weitergehender Massnahmen ist ein Grundauftrag des Bundes sowie der Kantone.

Mit Artikel 30a Buchstabe a USG besteht in der Schweiz bereits eine rechtliche Grundlage, um das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten: Das Inverkehrbringen kann verboten werden, wenn die Produkte für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind und ihr Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Es gilt jedoch Artikel 41a Absatz 3 USG zu beachten, wonach der Bund vor dem Erlass von Ausführungsvorschriften jeweils freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen hat.

In der Schweiz laufen verschiedene Bemühungen, um die Umweltbelastung durch Kunststoffe zu vermindern: Auf Basis der parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates UREK-N (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" hat die UREK-N einen Entwurf für die Revision des USG ausgearbeitet. Die Motion Dobler (20.3695) "Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren" verlangt, dass stofflich verwertbare Kunststoffabfälle künftig schweizweit koordiniert und flächendeckend getrennt gesammelt werden. Das Anliegen wird auch im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 diskutiert. Mit der abgeänderten Motion der UREK-N (18.3712) "Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden" wurde der Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um der Belastung der Umwelt durch Kunststoffe umfassend entgegenzutreten.

Die Schweiz setzt sich auch international aktiv für die Reduktion der Kunststoffeinträge in die Umwelt ein. So hat der Bundesrat 2022 das Mandat für Verhandlungen zur Ausarbeitung eines international rechtsverbindlichen Abkommens zur Eindämmung der Umweltbelastung durch Kunststoffe ("Plastikkonvention") verabschiedet. Ihr Engagement bringt die Schweiz als Mitglied der "High Ambition Coalition" zum Ausdruck. Diese Länderkoalition setzt sich dafür ein, dass mit der Plastikkonvention bis 2040 keine Kunststoffe mehr in die Umwelt gelangen. Zudem ist die Schweiz Vertragspartei des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (SR 0.814.05). Sie hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass gemischte Kunststoffabfälle seit Anfang 2021 kontrollpflichtig sind. Die Schweiz kann so Massnahmen im Einklang mit der internationalen Gemeinschaft ergreifen und Wirkung erzielen.

Antwort des Bundesrates.