22.4577 · Postulat · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, Bericht zu erstatten, inwiefern bei den Bahnunternehmen die Infrastruktur und andere Bauten (grosse Bauten wie Depots für Rollmaterial, Werkstätte, Lärmschutzwände, Rangierbahnhöfe, Gleisanlagen, Perrondächer etc.) zur Sonnenenergiegewinnung möglichst zeitnah genutzt werden können. Dabei ist namentlich zu prüfen, ob für die nächsten 4-jährigen Leistungsvereinbarungen (2025-2028) zwischen dem Bund und den jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen entsprechende Vorgaben (inkl. Finanzierung) vorzusehen und entsprechend Ziele zu vereinbaren sind.
Begründung
Die SBB will selbst bis 2030 die Treibhausgasemissionen halbieren und bis 2040 um über 90 Prozent senken. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die SBB wie die anderen Transportunternehmen auf erneuerbare Energien. Der Stromverbrauch aller Verkehrsunternehmen liegt bei etwa 2,7 TWh.
Auch wenn der überwiegende Teil dieser Energie die Bahnunternehmen selbst produzieren, so darf dies kein Grund sein, nicht auch selbst mehr Energie zu produzieren, wo dies möglich und sinnvoll ist. Denn gleichzeitig gibt es ein grosses Potential, Flächen der Bahninfrastruktur selbst für die Energiegewinnung zu nutzen (Rangieranlagen, Depotdächer, Lärmschutzwände, Perronanlagen etc.). Im Bericht zur Erfüllung des Postulates Storni zeigt der Bundesrat auf, dass Potential von 46 GWh entlang von Bahnstrecken vorhanden ist. Zusätzlich ist ebenfalls ein Potential von 55 GWh entlang der Nationalstrassen vorhanden. Im Energiegesetz (Art 45b) ist zudem festgehalten, dass die Sonnenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen sei.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt die Nutzung möglichst vieler geeigneter Flächen für die Gewinnung von Solarenergie bereits seit längerem. Das Programm "Energiestrategie im öffentlichen Verkehr 2050" des Bundesamts für Verkehr (BAV) fördert Forschungs- und Innovationsprojekte der Branche, die dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken, die CO2-Emissionen zu verringern und die Nutzung erneuerbarer Energie zu steigern. In diesem Rahmen sind bereits verschiedene Projekte gefördert worden und ein Leitfaden für die öV-Branche ist entstanden (siehe https://www.swissolar.ch/topthemen/pv-im-oeffentlichen-verkehr/).
Das BAV sowie die SBB als Systemführerin Bahnstrom 16.7 Hz und das Bundesamt für Energie (BFE) informieren die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) der Eisenbahn aktiv über die Potentiale und Finanzierungsmöglichkeiten bei Photovoltaik-Anlagen. Für die kommende Leistungsvereinbarung 2025-2028 (LV 2025-2028) hat das BAV die ISB in seinem Rundschreiben bereits im Sommer 2022 darauf hingewiesen, dass den erneuerbaren Energien ein besonderes Augenmerk zukommt. Das BAV hat die ISB aufgefordert, mit den Grundofferten der LV 2025-2028 geeignete Projekte für die kommende Periode aufzuzeigen. Bereits heute ist eine Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen für die Sparte Infrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) möglich, wenn die produzierte Elektrizität von den ISB überwiegend selbst genutzt wird. Auch in der Sparte Verkehr ist es möglich, die Kosten von Photovoltaik-Anlagen (Abschreibungen und Zinsen) über die Abgeltungen für den Regionalverkehr zu finanzieren.
Ausserdem vereinbart der Bund in den Leistungsvereinbarungen mit den ISB Ziele zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. Um die Einhaltung der Ziele zu verfolgen, hat der Bund ein Monitoring Energieeffizienz aufgebaut und alle ISB sind zur Eingabe ihrer Daten verpflichtet.
Flächen mit hohem Photovoltaik-Potential, die die ISB selbst nicht nützen wollen, können Dritten zur Verfügung gestellt werden. Auf den 1. Januar 2023 wurden die allgemeinen Fördermöglichkeiten (insbesondere Einmalvergütungen für Anlagen ohne Eigenverbrauch) deutlich aufgestockt, was solche Flächen für Dritte attraktiver macht.
Eine ausführliche Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten findet sich auf https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/bav-news-blog/18-2022.html.
Für die LV 2025-2028 sind die nötigen und sinnvollen Massnahmen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen ergriffen. Der Bundesrat erachtet daher die Anliegen des Postulats als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.