22.4583 · Motion · 2022-12-16
Departement des Innern
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zur Vermeidung von Foodwaste die Leitfäden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten umzusetzen. Insbesondere sollen, wenn immer möglich, Lebensmittel statt mit dem Verbrauchsdatum VD mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum MHD oder MHD+ gekennzeichnet werden. Zudem soll sich der Bund an der Information der Bevölkerung beteiligen.
Begründung
In der Schweiz sind 2,8 Millionen Tonnen Lebensmittelverluste vermeidbar, sie verursachen rund 25 Prozent der Umweltbelastung durch die Ernährung. Der Landverbrauch liegt bei fast zwei Drittel des Schweizer Ackerlandes und knapp der Hälfte des Weidelandes. Die Kosten der Lebensmittel, welche in Schweizer Haushalten entsorgt werden, machen über 600 Franken pro Person und Jahr aus.
Lebensmittel werden oft aufgrund ihres Datums fortgeworfen, obwohl sie für den Konsum noch geeignet wären. Im Auftrag BLV wurden zwei Leitfäden zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten erarbeitet, die im September 2021 veröffentlicht wurden. Diese Leitfäden richten sich an die Hersteller, Inverkehrbringer und Abnehmende von Lebensmitteln, aber auch an Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Ziel, die Lebensmittelverluste zu minimieren.
Diese Motion beauftragt das BLV, diese Leitfäden so weit möglich umzusetzen.
Für acht Lebensmittelkategorien wird eine konsequente Umdatierung von Verbrauchsdatum VD auf Mindesthaltbarkeitsdatum MHD empfohlen. Weiter wird empfohlen zum Einfrieren geeignete Produkte zu kennzeichnen.
Für Privathaushalte, aber auch für die Abgabe von Lebensmitteln an Organisationen ist die Kennzeichnung das MHD+ wichtig. Das MHD+ gibt an, wieviel Tage die korrekt gelagerten Lebensmittel über das jeweilige MHD hinaus konsumiert und abgegeben werden können, sofern sie gut aussehen, riechen und schmecken.
Die Leitfäden ebnen den Weg für tiefgreifende Änderungen im Warenmanagement der Detailhändler. Sie legitimieren die Betriebe, Lebensmittel mit einem MHD+ auch nach Ablauf ihres MHDs für ein begrenztes Zeitfenster noch in Verkehr zu bringen, sofern sie die Lebensmittel entsprechend kennzeichnen. Dadurch kann der Handel einen Grossteil der jährlich über 100 000 Tonnen Lebensmittelabfälle vermeiden, die allein im Detailhandel anfallen. Auch in privaten Haushalten kann das MHD+ Lebensmittelverluste vermeiden.
Weiter soll ein Verbot zur Deklassieren von Landwirtschaftsprodukten aus Gründen der Preisstützung geprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Reduktion von vermeidbaren Lebensmittelverlusten ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat am 6. April 2022 einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedet (www.bafu.admin.ch/lebensmittelabfaelle). Ziel ist, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Der Aktionsplan richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelwirtschaft entlang der Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten sowie an Bund, Kantone und Gemeinden.
Der Aktionsplan legt 14 Massnahmen zur Reduktion der vermeidbaren Lebensmittelverluste fest. Darunter auch solche zur Verbesserung der Deklaration der Haltbarkeit auf Endprodukten sowie zur Verbesserung der Information der Konsumentinnen und Konsumenten, um beispielsweise Fehlinterpretationen des Mindesthaltbarkeitsdatums zu reduzieren. Im November 2021 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Informationsschreiben 2021/9.1 "Abgabe von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD)" veröffentlicht, um den bestehenden gesetzlichen Spielraum noch klarer aufzuzeigen (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen > Informationsschreiben). Dessen Bekanntmachung und Umsetzung sind ein Meilenstein des Aktionsplans.
Als weitere wichtige Massnahme im Rahmen des Aktionsplans hat der Bund am 12. Mai 2022 eine branchenübergreifende Vereinbarung mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors unterzeichnet, in der Reduktionsziele festgelegt werden. Die entsprechenden Arbeitsgruppen in den Bereichen Verarbeitung, Handel und Gastronomie haben im August 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen und erarbeiten Datenerhebungs- und Berichterstattungsmethoden sowie wirkungsvolle Massnahmen. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten mit MHD+, respektive den neuen Leitfäden der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Datierung von Lebensmitteln und bei der Abgabe von Lebensmitteln dazu ausgelotet. Dabei wird auch der Auftrag aus dem überwiesenen Postulat 22.3881 "Handlungsfeld Detailhandel zum Aktionsplan Food Waste" der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates berücksichtigt. Darüber hinaus wird im Rahmen des Aktionsplans auch die Umsetzung von handlungsorientierten Informationsmassnahmen für Konsumierende angestrebt.
Die Anliegen der Motion werden somit bereits mit dem Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung aufgenommen. In der ersten Phase des Aktionsplans will der Bundesrat den unterzeichnenden Organisationen ermöglichen, auf freiwilligem Weg griffige Massnahmen umzusetzen. Im Anschluss an eine durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation per 2025 durchgeführte Evaluation der Massnahmen wird der Bundesrat entscheiden, ob in einer zweiten Phase auch weiterführende Massnahmen des Bundes nötig sind, um die Ziele des Aktionsplans zu erreichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.