Der Fall Gunvor darf sich nicht wiederholen. Rückverteilung der unrechtmässig erworbenen Güter an die geschädigte Bevölkerung
22.467 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Gesetzgebung soll so geändert, dass nach einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einer Aktivität im Ausland eingezogene Vermögenswerte und Ausgleichsforderungen neu verteilt werden, und dies insbesondere unabhängig davon, ob der Staat, zu dem die Regionen gehören, in denen sich die geschädigte Bevölkerung befindet, das Verfahren, das zur Verurteilung führte, unterstützt hat.
Die Rückverteilung soll über Entwicklungsprojekte und Projekte im Bereich der Menschenrechte oder über Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung vorgenommen werden, und zwar durch Organisationen der Zivilgesellschaft der Schweiz oder des Landes, in dem die geschädigte Bevölkerung lebt, oder allenfalls der Zivilgesellschaft eines Drittlandes oder - subsidiär - durch die internationale Zusammenarbeit der Schweiz oder eines anderen Landes, das in der Lage ist, solche Projekte für die geschädigte Bevölkerung durchzuführen.
Begründung
In seiner Antwort auf meine Anfrage 22.1041 erklärte der Bundesrat, es sei nicht möglich, die Ersatzforderung von 90 Millionen Franken, die im Zusammenhang mit der Verurteilung von Gunvor wegen Korruption in Côte d'Ivoire und in der Republik Kongo (Oktober 2019) entstand, zu verteilen. Die betreffenden Staaten hätten sich an den Verfahren nicht mit Rechtshilfe beteiligt.
Es lässt sich nicht rechtfertigen, dass Bussen und Ersatzforderungen, die ein in der Schweiz für Straftaten im Ausland verurteiltes Unternehmen bezahlt, nicht an die von der Korruption geschädigte Bevölkerung zurückfliessen.
Damit wird die geschädigte Bevölkerung Opfer einer doppelten Ungerechtigkeit. Zuerst wird sie von korrupten Führungspersonen der Rohstoffe beraubt und dann sieht sie, wie der Gewinn dieser Machenschaften in den Kassen der Schweiz landet, die korrupte und verurteilte Unternehmen aufnimmt und schützt.
Nach dem Bundesgesetz vom 19. März 2004 über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG) können Vermögenswerte, die strafrechtlich eingezogen wurden, und Ersatzforderungen unter bestimmten Voraussetzungen mit den ausländischen Staaten geteilt werden. Diese Initiative will ermöglichen, dass die Gelder rückverteilt werden, unabhängig davon, ob sich der ausländische Staat am Verfahren in der Schweiz beteiligt hat oder nicht.