22.480 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-29
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die rechtlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die bestehende Guillotine-Klausel (gemäss Art. 119 Abs. 5 ParlG) hinsichtlich der Abschreibung von hängigen unbehandelten Vorstössen nach zwei Jahren dank prozessualen Optimierungen verhindert werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob folgende Vorschläge vor allem im Nationalrat zu einer beschleunigten Beratung führen und somit die Guillotine-Klausel weniger zum Zuge kommt:
- Begrenzung der Anzahl Vorstösse pro Ratsmitglied pro Session;
- Kürzere Beratungszeiten für Departements-Vorstosslisten (z.B. neu Kat. V);
- Priorisierung in der Traktandierung der Departements-Vorstosslisten in Abhängigkeit der Anzahl hängigen Vorstössen;
- Änderung der Beratungsform bei parlamentarischen Initiativen, die von der Kommission zu Ablehnung empfohlen wurden (z.B. ebenfalls in Kat. V);
- Verschärfungen bei ausserordentlichen Sessionen (bspw. 1/3-Quorum).
Begründung
Die gesetzliche Grundlage für die Behandlungsfrist von Vorstössen in beiden Räten ist gemäss Artikel 119 Absatz 5 ParlG einschlägig. Er besagt in Bst. a, dass ein Vorstoss eines Ratsmitglieds oder einer Fraktion ohne Ratsbeschluss abgeschrieben wird, wenn der Rat den Vorstoss nicht innert zwei Jahren nach seiner Einreichung abschliessend behandelt hat. Diese als Guillotine-Klausel bekannte Gesetzesbestimmung hat durchaus seine Berechtigung und dient u.a. als Anreiz, um die Anzahl Vorstösse zu reduzieren sowie die Arbeitslast vor allem im Nationalrat zu reduzieren.
Leider werden damit vor allem in den dicht befrachteten Departementen zahlreiche wichtige Vorstösse und damit eingehend innovative Ideen von Fraktionen oder Parlamentariern ohne Beratung abgeschrieben. Das liegt primär daran, dass sehr viele Vorstösse eingereicht werden und zeitgleich zu wenig Zeit zur Verfügung steht, um alle diese Vorstösse rechtzeitig zu beraten. Damit diese Einschränkung der parlamentarischen Rechte im äussersten Fall zur Anwendung kommt, sind diverse prozessuale Anpassungen bzw. Optimierungen der Ratsdebatte denkbar. Die Vorschläge sollen von der zuständigen parlamentarischen Kommission vertieft geprüft und umgesetzt werden.