22.481 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-30
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der anhaltenden Lohndiskriminierung der Frauen müssen die gesetzlichen Grundlagen dahingehend angepasst werden, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann nach dem Vorbild Islands zur Pflicht erklärt wird.
Begründung
In der Schweiz verdienen Frauen heute im Durchschnitt 19 Prozent weniger als Männer. Auch wenn ein Teil dieses Unterschieds mit objektiven Faktoren wie der beruflichen Stellung, dem Dienstalter und der Ausbildung zusammenhängt, sind 45 Prozent des Unterschieds nicht erklärbar und stellen eine mögliche Lohndiskriminierung dar. Das Problem dabei ist, dass das Lohngefälle trotz aller Bemühungen nicht abnimmt und zwischen 2014 und 2018 sogar zugenommen hat.
Im Gender Gap Index, der Rangliste des Weltwirtschaftsforums nach Gleichstellung und Chancenverteilung zwischen Frauen und Männern, liegt die Schweiz damit nur auf Platz 21. Den ersten Platz belegt seit neun Jahren Island, wo das Bruttolohngefälle zwischen Frauen und Männern 2020 auf 12,6 Prozent gesunken ist, den tiefsten Wert in der Geschichte.
2018 hat Island als erstes Land die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann für obligatorisch erklärt. Island hat die Umkehr der Beweislast eingeführt: Nicht mehr die Opfer müssen beweisen, dass ihr Unternehmen weibliche Angestellte diskriminiert, sondern die Unternehmen müssen nachweisen, dass wenn es einen Lohnunterschied gibt, dieser nicht auf das Geschlecht zurückzuführen ist. Beauftragt, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, vergibt eine unabhängige Stelle den Unternehmen mit guter Unternehmensführung ein Zertifikat. Dieses Zertifikat muss alle drei Jahre erneuert werden. Das Gesetz wird schrittweise umgesetzt: In einem ersten Schritt wurden ihm die öffentliche Verwaltung und die grossen Unternehmen der Privatwirtschaft unterstellt, spätestens Ende 2022 muss es nun von allen Unternehmen eingehalten werden; diese Frist wurde im Vergleich zum ursprünglich vorgesehenen Datum um ein Jahr verlängert. Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, müssen mit einer Geldstrafe in der Höhe von 330 Euro pro Tag rechnen.
Auch wenn es in der Schweiz noch zu früh ist, um die Wirksamkeit der Revision des Gleichstellungsgesetzes zu evaluieren, bleibt eine Gewissheit bestehen - eine Gewissheit, die durch die knappe Annahme der Reform AHV 21 an der Urne noch bestätigt worden ist: Die Frauen sind nicht länger bereit, Lohndiskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts hinzunehmen. Der wirksamste Weg, um sie zu unterstützen, besteht darin, die Lohngleichheit auch in der Schweiz für obligatorisch zu erklären.