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22.499 · Parlamentarische Initiative · 2022-12-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 5 des Familienzulagengesetzes soll wie folgt geändert werden:

Absatz 1: Die Kinderzulage beträgt mindestens 300 Franken pro Monat.

Absatz 2: Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 350 Franken pro Monat.

Absatz 3 (neu): Einkommensschwache Familien haben Anspruch auf einen Zuschlag zur Familienzulage von 50 Franken pro Monat und Kind.

Begründung

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs im vergangenen Februar sieht sich die Bevölkerung einer Explosion der Kosten sowohl für Treibstoff als auch für Gas und Strom gegenüber, ganz abgesehen von den Krankenkassenprämien, die nächstes Jahr um durchschnittlich 6,6 Prozent steigen. Die Schweiz bleibt von der Teuerungswelle, die das Portemonnaie der Familien stark belastet und deren Kaufkraft schmälert, nicht verschont. Und eine Trendwende ist nicht abzusehen.

Seit mehreren Jahren verlangen Vereinigungen, die sich mit Familienpolitik befassen, bei den Familienzulagen eine Erhöhung der Mindestbeträge. Kinder können Quelle von Glück sein, sie verursachen aber immer hohe Kosten. Seit 2009 wird das System der Familienzulagen in einem Bundesgesetz geregelt, wonach der Mindestbetrag für ein Kind unter 16 Jahren bei 200 Franken und für Jugendliche in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei 250 Franken liegen. Dieser Betrag wurde seit 13 Jahren nie angepasst, obwohl die direkten Kosten, die Kinder verursachen, deutlich gestiegen sind.

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative sollen die Kaufkraft der Mittelschichtsfamilien gestärkt und die Armut der einkommensschwachen Familien bekämpft werden. Angesichts des raschen Anstiegs der Lebenshaltungskosten ist die Erhöhung der allgemeinen Familienzulage um 100 Franken sinnvoll und vergrössert den finanziellen Handlungsspielraum der Familien. Diese Erhöhung ist nicht unverhältnismässig, denn 19 Kantone bezahlen höhere Beträge als das auf Bundesebene vorgesehene Minimum. Die Bevölkerung des Kantons Wallis hat eben die monatliche Familienzulage von 275 auf 305 Franken angehoben - ein Beweis dafür, dass die Beträge, die vor 13 Jahren festgelegt wurden, heute nicht mehr ausreichen.

In Absatz 3 wird ein Zuschlag für einkommensschwache Familien festgelegt. Dieser soll für Kinder aus benachteiligten Kreisen den Zugang zur Bildung verbessern, die entscheidend ist für den Weg aus der Armut. So formuliert würde die Initiative einkommensschwache Familien entlasten und damit das Ziel erreichen.