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22.7205 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Tagen ist der Benzinpreis an den Tankstellen auf bis zu 2,20 Franken pro Liter gestiegen, und schon bald könnte ein Preis von 3 Franken erreicht werden.

1. Wird der Bundesrat die Treibstoffabgaben vorübergehend aussetzen, um den Anstieg der Endkosten zu begrenzen, die die Konsumentinnen und Konsumenten tragen müssen?

2. Wie will er die Preisspekulation durch die Tankstellenbetreiber überwachen, deren Preise an den Zapfsäulen schon heute stark voneinander abweichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Erhebung der Mineralölsteuer sowie die Steuersätze sind im Mineralölsteuergesetz geregelt. Damit eine Senkung der Mineralölsteuer umgesetzt werden könnte, müsste das Gesetz angepasst werden.

2. Der Preis von Benzin und Diesel wird von den Tankstellenbetreibern im Markt festgesetzt. Dabei haben sie sich an das Kartellgesetz zu halten, welches von der Wettbewerbskommission überwacht wird. Zudem ist der Preisüberwacher gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz für die Überwachung der Preise marktmächtiger Unternehmen oder Beteiligter an Wettbewerbsabreden zuständig, falls es keinen funktionierenden Wettbewerb gibt. Darüber hinaus gibt es keine spezifische Überwachung der Preise der Tankstellen durch den Bund, eine solche ist auch nicht beabsichtigt. Im Monitoringbericht der Energiestrategie 2050 wird jedes Jahr die Entwicklung der Endkundenpreise für Heizöl, Benzin und Diesel sowie die Entwicklung der unterschiedlichen Preiskomponenten aufgezeigt.