22.7406 · Fragestunde. Frage · 2022-06-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat antwortete auf die Frage 22.7321, dass er möglichst barrierefreie (digitale) Dienstleistungen anbieten will. Dabei ist jedoch nicht nur die technische Barrierefreiheit und Zugänglichkeit, sondern auch die Barrierefreiheit bei der Nutzung im ganzen Prozess zu beachten.
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass "Usability-Tests" helfen können, um eine digitale Exklusion (z.B. von Menschen mit einer Sehbehinderung) zu verhindern?
- Und dass solche standardmässig eingesetzt werden sollen?
Stellungnahme des Bundesrates
Usability-Tests durch Menschen mit Behinderungen können ein sinnvolles Instrument sein, um die durchgängige Barrierefreiheit von digitalen Dienstleistungen optimal zu gewährleisten. Solche Tests werden bereits heute durchgeführt, gerade bei anspruchsvollen elektronischen Diensten und Anwendungen des Bundes, die für ein breites Publikum bestimmt sind. Ein standardmässiger Einsatz von Usability-Tests durch Menschen mit Behinderungen bei allen neuen Webseiten, Fachanwendungen und mobilen Anwendungen erfolgt zurzeit nicht. Die Instrumente zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden jedoch - koordiniert von der Fachstelle E-Accessibility des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) - laufend weiterentwickelt. Der standardmässige Einsatz von Usability-Tests gehört zu den Massnahmen, die in diesem Rahmen geprüft werden.