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22.7580 · Fragestunde. Frage · 2022-09-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat bestätigt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene präventive, allgemeine und unterschiedslose Durchsuchung von privaten Kommunikationsinhalten nicht mit Schweizerischem Recht vereinbar ist. Gemäss Artikel 8 EMRK sowie Artikel 13 BV habe jede Person das Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

Wie gedenkt der Bundesrat, den Schutz der Menschen in der Schweiz vor diesen geplanten Rechtsverletzungen zu gewährleisten?

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