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22.7658 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der angepassten CO2-Verordnung müssen die Krankenversicherer allen Kunden jährlich ein Merkblatt über die Rückverteilung der CO2-Abgabe verschicken.

- Ist dieser jährliche logistische & finanzielle Aufwand eines Papierversandes verhältnismässig (im Zeitalter der Digitalisierung)?

- Widerspricht dieser Massenversand nicht dem Auftrag des BAFU, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen?

- Wie hoch sind die Kosten und wer wird diese tragen?

- Wurden Alternativen geprüft?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Krankenversicherungen informieren ihre Versicherten jährlich über die neuen Prämien und gleichzeitig auch über die Höhe des Betrags, den jede Person aus der CO2-Abgabe zurückerhält. Die Versicherer müssen ein vom BAFU verfasstes Merkblatt beilegen. Dies muss nicht in Papierform erfolgen, sondern kann auch auf elektronischem Weg sein. Die Versicherer werden mit 30 Rappen pro versicherte Person entschädigt. Diese Vollzugsentschädigung ändert sich mit dem Merkblatt nicht.