23.1033 · Anfrage · 2023-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Dass Helikopter für Baustellen in für andere Mittel schwer zugänglichen Gebieten, für die Brandbekämpfung und für Hilfe eingesetzt werden, ist von grosser Bedeutung und unbestritten.
Leider werden sie aber auch zu anderen, immer zweifelhafteren Zwecken genutzt, was bei Bevölkerung und Umwelt oft zu starker Belastung führt, dies auch, weil man sich nicht an Flughöhen und Landeplätze hält.
Immer häufiger beschweren sich aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger über den zunehmenden Fluglärm.
Wie es scheint, fehlen wirksame Instrumente zur Flugkontrolle.
Laut einer Antwort des Tessiner Staatsrats auf eine kürzlich eingereichte Interpellation überträgt das Bundesrecht den Kantonen beziehungsweise der kantonalen oder kommunalen Polizei keine Überwachungsaufgaben.
Die intensive Flugaktivität von Helikoptern, insbesondere wenn sie nicht gesetzeskonform ist, erhöht die Unfallgefahr.
Zur Klärung der Lage stelle ich folgende Fragen:
1. Wie häufig pro Jahr kontrolliert das BAZL die Flugaktivität von Helikoptern und welcher Art sind diese Kontrollen (Stichproben und andere)?
2. Wie viele Anzeigen oder Meldungen wegen Nichteinhaltung der Flughöhe oder missbräuchlicher Landungen von Helikoptern sind in den letzten Jahren beim BAZL eingegangen, für die ganze Schweiz und je Kanton?
3. Wie viele davon waren zulässig?
4. Wie viele Sanktionen wegen nicht gesetzeskonformer Flugaktivitäten von Helikoptern wurden in den letzten Jahren verhängt und wie hoch waren die Einnahmen?
5. Welche Rolle spielt Skyguide bei der Überwachung von Flugrouten und Flughöhen?
6. Das Bundesrecht sieht für die Kantone keine Überwachungsaufgaben vor. Bedeutet dies, dass die Kantone nicht überwachen dürfen und allfällige Missbräuche dem BAZL nicht melden dürfen?
7. Wie entwickelt sich die Zahl der Helikopterunfälle gesamtschweizerisch und je Kanton?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL auditiert jeden Schweizer Helikopterbetrieb mindestens alle zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums gibt es ausserdem pro Betrieb rund fünf Inspektionen. Sobald Vorfallmeldungen vorliegen, geht das BAZL diesen situativ nach. Einzelne Helikopteroperationen werden auch mit unangemeldeten Inspektionen stichprobenartig überprüft.
2. Das BAZL führt keine detaillierte Statistik über Inhalte von Anzeigen aus der Bevölkerung; es liegen demnach keine Angaben spezifisch zur Nichteinhaltung von Mindestflughöhen oder missbräuchlichen Helikopterlandungen vor. Gelegentlich werden Anzeigen bezüglich Transportflüge eingereicht, welche in geringer Höhe durchgeführt werden. Für An- und Abflüge dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhen unterschritten werden, so auch bei Transportflügen mit dem Helikopter.
3. Bisher konnte keine gesetzeswidrige Unterschreitung der Mindestflughöhe eines Helikopters nachgewiesen werden. Bezüglich rechtswidriger Aussenlandungen wurden in der Vergangenheit vereinzelt Verfahren geführt.
4. Pro Jahr verfügt das BAZL zwei bis drei Bussen mit Beträgen von durchschnittlich 400 Franken. Oft werden Nichtkonformitäten zum geltenden Recht im Rahmen der regulären Aufsichtstätigkeit abgehandelt. Die Firmen müssen Beanstandungen, welche während eines Audits oder einer Inspektion festgestellt wurden, innerhalb einer festgesetzten Frist beheben.
5. Die Flugsicherung Skyguide koordiniert lediglich Flüge innerhalb des kontrollierten Luftraums. Ein Grossteil der Helikopteroperationen finden im unkontrollierten Luftraum statt.
6. Die Kantone können dem BAZL jederzeit Vorfälle melden. Das Amt bearbeitet diese selbstverständlich.
7. In den letzten fünf Jahren gab es in der Schweiz insgesamt 24 Helikopterunfälle. Die Anzahl der Unfälle schwankte dabei zwischen vier und sechs pro Jahr; es ist keine Tendenz erkennbar. Die Zahlen werden nicht nach Kantonen aufgeschlüsselt. In gebirgigen Kantonen dürfte es aufgrund der grösseren Anzahl Helikopterbewegungen sowie der grösseren Dichte an Kabeln und Seilen mehr Unfälle oder schwere Vorfälle geben als im Mittelland.